Ausrüstungsverordnung NÖ Neu

es geht ja auch um den C-Führerschein und nicht um den Typ…

Im Kontext des RK-Dienstplanes ist das korrekt, dort ist ein RTW_C ein RTW der eine Lenkberichtigung vom Typ C/C1 oder Rettungsführerschein erfordert. In dem hier üblichen und in der VO verwendeten Kontext steht das C aber richtigerweise für den in der EN 1789 definierten Krankenkraftwagen vom Typ C. Ist auch in den Erläuterungen zur Mindestaustattungsverordnung nachzulesen.

ah, stimmt, hab da grad RK intern gedacht…
dann ist es aber überraschend das der niedergeschriebene Typ-C nicht der Typ-C ist…

EDIT: das bedeutet aber auch, wenn ich es richtig verstehe (und es nicht an den C Führerschein gekoppelt ist wie bei mir grad falsch gedacht, dass jederzeit Crafter und Koffer eingesetzt werden können, allerdings mit der gleichen Ausstattung wie ein T5 beipielsweise, dann ist der Crafter oder sogar Koffer trotzdem ein RTW (und RK Intern ein RTW_C) und kein RTW-C lt einräumvorschrift.

also bleibt wirklich alles beim alten, weil niemand schreibt dem RK vor einen RTW-C einzusetzen…die Crafter bleiben freiwillig, haben vllt auch ein EKG drinnen, sind aber dann ein RTW und können somit auch mit RS besetzt sein und brauchen von der Verordnung her keinen NFS

oder sieht das wer anders?

Also der RTW laut der Liste ist ausstattungstechnisch gesehen gemäß EN1789 ein KTW Typ A2 … ohne Worte

@Alexxd_12 CO-Warner haben wir sehrwohl am NEF und NAH- du hast aber recht, in unseren Gegenden vermutlich nicht ao wichtig, wie bspw. Im östlichen Österreich wo es viele alte Gasthermen im den Häusern gibt. - aber grundsätzlich würde ich das dem jetzt kommenden KED System in den RTWs vorziehen. Aber zwecks der Norm muss das halt rein …

Der neue WAS500 von Schwechat entspricht aber auch nicht ganz der neuen Ausrüstungsverordnung.

Es steht Ambulance drauf und nicht Rettungsdienst :laughing: :laughing: :laughing:

Und wer weiß, ob er ein Kühlfach hat. Weil Kühlfach… hoooo… das ist wichtig. Richtiges EKG weniger. Wer braucht das schon… :imp:

Da muss man schon Prioritäten setzen, die Mannschaft braucht immer kühle Getränke, das ist schon wichtig. Oder was glaubst du wofür das Kühlfach da ist?

Ich denke das es in die richtige Richtung geht. Ein paar Änderungen werden ja hoffentlich noch passieren. Es steht ja erst zur Bürgerbegutachtung.

Endlich hat sich das RK mit dem neuen Design dazu entschieden das sowohl in Österreich als auch international verständliche Wort, „Ambulance“ draufzuschreiben.

Und jetzt kommt eine NÖ-Verordnung und meint wieder was anderes…

Was ich mich nur wirklich ernsthaft frage: OK, wir sind ein föderales Land, das ist ja auch okay so von mir aus. Aber warum schafft es Wien, ein wenig Kompetenz in Sachen Rettungsdienst in der Verwaltung zu haben. Tirol auch. Und NÖ produziert sowas.

Oder denkt ihr, dass das so beabsichtigt ist?

Wenn ich mir den Notärztemangel im Wien anschaue und andere Probleme im RD würde ich nicht von mehr Kompetenz als anderswo sprechen.
Warum jetzt „Rettungsdienst“ statt „Ambulance“ draufstehen muss, erschließt sich mir allerdings auch nicht. Hat mich aber auch schon beim bisherigen NÖ-Design gewundert. Alle schreiben in schwarz „Rettungsdienst“, während Wien und Schwechat " Ambulance" in blau stehen haben.

In Salzburg steht auch seit beinahe 20 Jahren das blaue AMBULANCE drauf - jetzt steht halt beim neuen Design klein auch noch Rettungsdienst drauf - damit wäre ja auch die NÖ Vorgabe abgedeckt, da ja beides abgebildet ist (siehe Bild hier: viewtopic.php?p=10307#p10307)

Ich glaube eher, NÖ ist eines der letzten Bundesländer, die keine derartige Regelungen gesetzlich oder per Verordnung umgesetzt hat. Bei uns hat das Land die Fahrzeugausstattung seit zig Jahren per EN1789 in der Rettungsverordnung vorgegeben. Vorarlberg hat hier meines Wissens auch entsprechende Verordnungen.

Was mich interessiert, ob die Beklebung (leuchtfarben, Beschriftung) bei allen Fahrzeugen geändert werden muss oder ob das dann nur für neu gekaufte FZG gilt.

Wahrsch. gibts dann wieder so eine Frist von 10 Jahren in der alles umgestellt werden muss.

Wird wahrscheinlich nur für alle ab einem bestimmten Stichtag bei 144NNÖ neu eingemeldeten Fahrzeuge gelten

rth.info/news/news.php?id=1582

geht glaub ich aber auch bei der EC135. allerdings nur mit den hohen kuven

Die REGA fliegt mit H145, die sind um einiges größer und haben ein über eine Tonne höheres maximales Startgewicht.

Die REGA fliegt aktuell mit der EC145.
Die H145 mit verbesserter Performance ist aber bestellt.

So… Schauen wir uns mal die aktuellen Gesetze an:
Hier sind zu nennen:

  1. NÖ Rettungsdienstgesetz 2017 (NÖ RDG) (ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgb … 0_101.html)
  2. Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungsdienst 2015 (ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=20000971)
  3. Rahmenvorschrift für den Rettungs- und Krankentransportdienst des Österreichischen Kreuzes (roteskreuz.at/fileadmin/_mig … ft_RKT.pdf) (Anm.: eine aktuellere Vorschrift finde ich nicht)

Hier ist schon mal spannend, dass im Forum mit Begriffen jongliert wird wie RTW-C, den es in keiner der genannten Vorschriften gibt. Das ist schlicht ein RTW, der ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von > 3,5t hat nicht mehr und nicht weniger! Da werden wieder Dinge hineininterpretiert, die einfach nur Schwachsinn sind, weil halt die „alten“ NAWs zu „neuen“ RTWs werden, die in der Regel halt ein derartiges Gewicht haben und es für die Berechtigungen im RPS wichtig ist.

Die Unterschiede alt/neu sind nicht wirklich tragisch. Lediglich Änderungen durch Notkompetenzen, bzw. die ärztlichen Dinge sind jetzt offiziell im RTW drinnen.
Das NEF ist, laut dem, soweit ich erkenne, in der aktuellen Verordnung gar nicht definiert.

Übrigens: Was soll es bringen, wenn ich teure Materialien sowohl im NEF als auch im RTW vorhalte, wenn sie ohnehin nur der NA durchführen darf? Da ist es vollkommen ausreichend diese im NEF zu verwahren. Die Ausrüstung des NEF finde ich auch in den aktuellen NÖ-Gesetzen nicht.

Da der Link auf der ersten Seite nicht mehr funktioniert, habe ich nochmal schnell die direkten Links zu den entsprechenden PDFs rausgesucht. Siehe hier:

Hier wird sehr wohl von RTW-C gesprochen. Auch wird hier eine genaue Ausstattung des NEFs vorgegeben.

Ist aber so noch nicht beschlossen, oder? Im RIS findet man noch die 2015er Version. Danke für die Info!

War bis 14.06.17 in Bürgerbegutachtung, wird also vermutlich demnächst, in welcher Form auch immer, beschlossen werden. Man darf gespannt sein inwieweit die Stellungnahmen berücksichtigt werden und was noch alles geändert wird.
Der ganze Thread dreht sich aber um genau diesen Entwurf.