Arzneimittellisten

diese maßnamen sind mit sicherheit nicht teil der liste 2a! wie die geregelt werden, weiß ich nicht! kann sein, das es gemacht wird wenn tatsächliche ärzte auf dem Jumbo dienst haben (also turnusärzte bzw sekundarärzte ohne NA ausbildung), was ja auch vorkommt

diese liste 2a gibt es definitiv, dr hansak als Geschäftsleiter hat uns davon längere zeit erzählt in unserer NFS ausbildung. das dürfte wirklich irgendein schlupfloch sein. ich habe es damals einmal fälschlicherweise als liste 3 bezeichnet, da hat er mich gleich ausgebessert, und gesagt, das 3 nicht erlaubt ist, da es im gesetzt nur 1 und 2 gibt, und eine dritte aus diesem grund ebenfalls klar erwähnt werden muss

ausbildungsbezogene erweiterungen sind jedoch nicht explizit verboten, deshalb ist sie 2a genannt und wird dann aktiv wenn die NKI erworben wird (hat also offiziell nichts mit dem medizinstudium zu tun, auch jeder andere NFS NKI „dürfte“ sie verwenden. allerdings wird die NKI nicht ausgebildet wenn man keine MedStudent ist.
das dürfe wiklich nur deshalb funktionieren, weil bis jetzt nichts schief gegangen ist und noch niemand geklagt hat. sobald das mal juristisch behandelt wird, wird diese liste 2a weg sein, aber bis dahin ist es ein graubereich (wenn auch ziemlich dunkelgrau)

Das versteh ich als juristischer Laie jetzt nicht wirklich. Eine Liste 3 ist nicht erlaubt weil sie nicht im Gesetz steht. Eine Liste 2a, die genauso wenig im Gesetz steht, soll aber schon erlaubt sein?

Wo wäre eigentlich das Problem diese Medikamente (außer Vendal) offiziell auf die Liste 2 zu nehmen?
Dann würde sie halt für alle NFS-NKI, die diesem Chefarzt unterstellt sind, gelten, was aber eh kein Problem sein dürfte, wenn eh nur Medizinstudenten (oder Rettungsmediziner, oder was für eine märchenhafte Bezeichnung man dafür hat) die NKI machen dürfen.

Weil die AML zwei nunmal nicht der NKI sondern allen mit der NKA vorbehalten ist, und das wiederum will man wohl nicht…

Achja stimmt, das war jetzt ein Denkfehler von mir.

stimmt schon. allerdings ist es jedem der das sangesetzt liest klar, das eine Arzneimittelliste 3 genau im gesetz beschrieben sein müsste, da die liste 1 und 2 ist. also ist eine liste 3 unmöglich. es steht allerdings nirgends im gesetzt das durch den NKI kurs keine erweiterungen hinzugefügt werden können.
klar ist das vom gesetz nicht so gedacht, allerdings auch nicht verboten, und solang das niemand macht, funktioniert die arzneimittelliste 2a

Also das ist schon eine sehr gewagte Ausdehnung von Gesetzestexten.
Eine Liste 3 ist also nicht erlaubt, weil sie im Gesetzestext nicht ausdrücklich angeführt ist. Aber weil nirgends steht, dass eine Liste 2a, 2b, 2c etc. verboten sei, ist diese auf einmal legal?
Also das kann man natürlich drehen und wenden wie man will, und totdiskutieren, aber vor Gericht hält das niemals.

vermutlich wird es das nicht
wenn es jemand klagt, wird es vermutlich fallen. jedoch wenn jemand klagt, wird es wohl anlassbezogen sein (also das ein patient schaden genommen hat)
wenn das passiert, wird das RK ganz schnell die schuld auf den jeweiligen sanitäter schieben, da der das medikament appliziert hat, und definitiv gewusst haben müsste, das er sich da auf dünnen eis bewegt (speziell auch deshalb da es für die medikamente der liste 3 keine vom chefarzt vorgesehenen (sehr konservativen) Algorithmen gibt) und der sanitäter das somit eigenverantwortlich nach Abwägung der gefahren gemacht hat

Also zum Thema Vendal-Gabe und Arterie legen kann ich euch mal meine Eindrücke vom Medizinercorps schildern…
Ich bin zwar selber kein RK-Mitglied, hab aber mein NEF-Praktikum in Graz absolviert und das ein oder andere mitbekommen…

Also meistens laufen Notarztindizierte Einsätze so ab, dass der „Jumbo“ (der RTW mit den Rettungsmedizinern drauf) meist schon vor Ort ist, NEF kommt dann hinzu. Außerdem gibt es eine eigen Einsatzkategorie, wo nur der Jumbo kommt (entspricht denk ich, wenn man das aufs AMPDS umlegt, meistens wahrscheinlich der C-Priorität). Maßnahmen werden von den RM alle möglichen gemacht, wobei sie oft mit dem Notarzt Rücksprache halten.
Natürlich wenden sie auch NKA, NKV und NKI an, aber auch oft weit darüber, hab da zwei Mal Situationen erlebt wo ich mir einiges dabei gedacht hab: einmal hat ein RM unseren NA angerufen und gefragt „obs eh ok ist“ Fentanyl zu geben oder ob er „wirklich den NEF holen muss“ (NA hats natürlich strikt verboten) und das andere Mal war bei einer Rea, Zugang, ETI war alles schon da, wie wir nachgekommen sind, da hat sich der Jumbo-Praktikant grad an einem art. Zugang an der Femoralis versucht - der NA hat da den Patienten praktisch „zum Üben“ freigegeben. Ist halt alles sehr, sehr im Graubereich :wink:

Wobei man auch sagen muss - unerfahren oder schlecht ausgebildet sind die RM sicher ned, neben der normalen NKI müssen sie mWn auch noch das Anästhesiemodul im Studium absolviert haben, was man erst im 9. Semester machen kann…

Die Medaille hat halt 2 Seiten -
auf der einen Seite ist es für angehende Notärzte sicher eine super Sache, und selbst wenn ned - das korrekte Handling von Notfällen kannst als Mediziner immer brauchen…
Auf der anderen Seite gibts halt diesen „heiligen Orden“ des Medizinercorps (präpotente Jumbo-Besatzungen hab ich doch leider einige erlebt) der wohl auch vom Bezirkstellenleiter und einer ganzen ÖRK- und Meduni Graz-Verflechtung gestützt wird. Überspitzt kann man sagen, die halten sich für was besseres und die ganze Grazer Notfallrettung wird von einem Haufen blaulichtgeiler Medizinstudenten aufrechterhalten.
Für eine positive Entwicklung zu einem professionellen Sanitäterberuf ist das halt ned grade föderlich…

danke für die eindrücke, is interessant wenn jemand wirklich konkrete erfahrungen hat…

sorry, nur um das klar zu stellen, obwohl es wohl das erste sein wird… er hat strikt verboten das der Jumbo Fenta gibt oder das der NEF nachgefodert wird?!

Die Fentanyl-Gabe :wink:

Wie ichs in Erinnerung hab, hat der damals die Notärztin angerufen, sich vorgestellt und wollte so im Vorhinein mal klären was alles sein kann und was er alles „machen darf“ - sie hat zum Glück gemeint, dass er „nur“ NFS ist und sich daran zu halten habe…
Vielleicht läuft das auch mal anders - zeigt aber eben für mich das Problem auf - der Rettungsmediziner steht mit seinen Tätigkeiten irgendwo zwischen NFS mit NKx und NA, wo er rechtlich steht will ich gar ned wissen :wink:

rechtlich werden immer alle dem anderen den schwarzen peter zuschieben und im endeffekt ist der ausführende Sani-arzt der belangbare

Hier mal Infos bzgl. Arzneimittellisten in Vorarlberg:

Arzneimittelliste 1:

  • Jext Autoinjektor beim anaphylaktischen Schock
  • Paracetamol bei Kopfschmerzen/Fieber (Scheint gedacht zu sein für Ambulanzdienste?)

Die Arzneimittelliste 2 hab ich im Moment nicht im Kopf, da muss ich heute Abend mal zuhause nachsehen.

Bitte immer her mit den Listen :wink: am Besten natürlich als Datei hehe thx

Gerade gefunden :slight_smile:
http://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Ausbildung/nfs2005_1.pdf

Vorarlberg:
Arzneimittelliste1:
SalbuHEXAL plus Ipratropiumbromid beim akuten Bronchospasmus
EpiPen (0,3mg bzw. 0,15mg) bei anaphylaktischer Reaktion
Mexalen (Paracetamol) bei Fieber >38,5°C oder leichten bis mittelstarken Schmerzen

Arzneimittelliste2:
Nitrolingual Pumpspray sublingual bei ACS, kardiales Lungenödem, Hypertensive Krise
Stesolid (Diazepam) rektal 5mg/10mg beim zerebralen Krampfanfall
Glucose 33% 100ml bei Hypoglykämie <40 mg/dl
Adrenalin 1mg i.v. alle 3-5min bei der Reanimation
Sedacoron 300mg Amiodaron i.v. bei VF und pulslose VT (Reanimation; nach dem 3. Schock)
Kristalloide Lösung i.v. max. 500 ml bei Hypovolämie

Die ist uralt und nicht mehr aktuell!

Die Liste wurde im Bezug auf den Krampfanfall abgeändert: Die Freigabe von Midazolam nasal wurde gestrichen, stattdessen sind beim Erw. 5mg titriert i.v. zu verabreichen. - Weiterhin bleibt alternativ die Möglichkeit Stesolid/Psychopax Rektaltuben (10mg Erw., 5mg Kind) zu verabreichen.
Begründet wurde diese Abänderung damit, dass das Midazolam vom Hersteller nicht für die nasale Gabe (zumindest die in Österreich erhältlichen Produkte) zugelassen ist - es handelt sich damit um einen Off Label Use der lediglich Ärzten vorbehalten sein sollte. Außerdem wurde das Risiko einer Atemdepression bei der bisherigen Dosierung als zu hoch angesehen.
Die nun frei gegebene Dosierung bleibt im übrigen deutlich unter den Hersteller Empfehlungen…

Ist trotzdem noch immer Off-Label, Midazolam hat überhaupt keine Zulassung beim Krampfanfall.