Arzneimittelgabe durch NFS OÖ

Ich fahre als NFS/NKV in OOE noch gelegentlich herum.

Ich habe die Ausbildung nicht bekommen, weil nicht beruflich.
Das „Tascherl“ habe ich nicht bekommen, da ich die Ausbildung nicht beim RK gemacht habe (sondern in Wien) und wie gesagt freiwillig bin.

Ich fahre aber hin und wieder mit einem zweiten NKV und der hat das gute Stück dabei.

Fazit: Das was drin ist, ist mehr oder weniger die AML1. Es ist nix aus der AML2 drin. Combivent ist dabei, aber das wars auch schon.
Zugang legen (was wir echt bei jedem Notfall in Wien machten, da war das KH echt sauer wenn wir ohne Venflon daherkamen) spielts nur im ULTRA Notfall.
Immer MUSS der NA alarmiert werden (Was nonsense ist, aber so wollen Sie das haben).

In OOE ist das System einfach Kaputt.
Das was wir in Wien als Standart machen, ist in OOE verpönt wie hexerei.

Da sollte man wohl dringend den Chefarzt und den Präsi wechseln (und nein, ich kenne keinen von beiden)

Ein kleiner Putsch also? :wink:
Wer hat Ideen wie wir’s machen können und wer ist mit dabei?

Ich würd solche Aussagen evtl. klar als Scherz kennzeichnen (ich denke mal es ist einer). Man weiß nicht wer hier mitliest und es dann zuletzt für ernst nimmt.

NEFs sind verfügbar. Im Bezirk ist einer. Der braucht halt manchmal sehr lange bis er zum Patienten kommt. NAH sind auch verfügbar.
Leider wird der NEF für jede Kleinigkeit gebunden. Er kommt auch immer wenn Notkompetenzen angewandt werden.

Man baut zu 100% auf das NEF System. Es fahren auch sehr viele unerfahrene Sanis herum. In diesem Kontext wäre alles andere auch wirklich fahrlässig.

Es ist so viel anders als in Wien, dort drücke ich aufs Handy, verständige damit den Arzt und lebe Venflon und spritze Medis.
Wiener RTW = das was sich der Gesetzgeber beim SANG2002 vorgestellt hat.
OOE SEW das Gegenteil.

NEF nicht frei aber klar indiziert, kommt einer aus einem anderen Bezirk. Dauert halt.
Alternative am Tag, es kommt der NAH, wenn frei.
Wenn beides nicht frei… Pech gehabt.
Ich bin NKV, kann und darf aber nichts machen. Hab ja auch nichts dabei.

Monitoring hab ich ja auch keines, bedeutet ich kann gar keine ordentliche Diagnostik machen.
Der Einzige mit Monitoring und Medumat ist … der NEF.

Das System in OOE ist leider vollkommen kaputt. Habt besser keinen Notfall hier. Und auf keinen Fall ein Herz-Kreislauf Versagen.
Im schlimmsten Fall kommen zwei Sanis, die 1 Dienst pro Monat machen und Null Ahnung haben.

In OOE gibts ALS nicht. Die Sanis machen BLS und die NFS sind auch dazu verdammt BLS mitzumachen. Anderes geht nicht, weil man nichts am Auto hat und auch sonst nichts machen kann.

— Nachtrag. Das System in OOE basiert auf Freiwilligen und Zivis. Wenn was passiert ist die Chance sehr hoch, dass Zivis kommen oder in der Nacht zu 90% Freiwillige die halt einen Dienst pro Monat absolvieren. Das System bringt fürs RK enormen Gewinn, da keine Personalkosten. Und genau darum… und nur darum geht es. Man macht das nötigste. Genau das was man muss.
Eine Professionalisierung wäre dringend erforderlich, scheitert aber an verschiedensten Personen. Jeder der in OOE einmal das Berufsmodul gemacht hat, kennt den Vortrag vom Leiter der BILAK (Bildungsakademie) warum ein Sani keinen Zucker messen muss. Da bleibt einem die Spucke weg, wenn man das hört. Ist aber die Realität.

Ist ja ganz logisch:
Pat. bei Bewusstsein → kein relevantes Zuckerproblem
Pat. Bewusstlos → Notarztindikation
:laughing: :laughing: :laughing:

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EXAKT die Argumentation des LV.
Und zur Differentialdiagnose … braucht man das auch nicht, da Sanis in OOE keine Diagnosen stellen.

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Das sieht die ÖGERN völlig anders.

Positionspapier, in dem auch völlig klar hervorgeht was mit „Einen Arzt verständigen“ gemeint ist…

oegern.at/wp/wp-content/upl … ebsite.pdf

oder: jan-sramek-verlag.at/Buchde … d8c9ffad8c
Kompetenzen Österreichischer Rettung- und Notfallsanitäter

Gutes Buch (y)
Interessant ist, dass der Jochum in einigen Dingen doch deutlich von der Burkovski/Hallmich Linie abweicht.

Mit dem hab ich damals den NFS gemacht.

Hier ein Gesetzesantrag aus dem Bundesrat, welcher das Dilemma mehr oder weniger Komprimiert.
238/A-BR/2017

[i]"Im SanG werden in Bezug auf die Zusammenarbeit von Sanitätern mit Ärzten bzw. Notärzten zwei unterschiedliche Begriffe verwendet, die seit Inkrafttreten des SANG für Unklarheiten bei den tätigen Sanitätern, Notärzten und den Rettungsorganisationen sorgen.

Einerseits wird in § 4 SanG (Allgemeine Pflichten) normiert, dass die Sanitäter das Wohl der Patienten und der betreuten Person nach Maßgabe der fachlichen und
wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren haben. „Nötigenfalls ist ein Notarzt oder, wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein sonstiger zur
selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt anzufordern.“

Weiters wird im § 9 SanG (Berufs- und Tätigkeitsbild des Rettungssanitäters) im Zuge einer notwendigen Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen
ebenfalls eine unverzügliche „Anforderung“ eines Notarztes gefordert.

Andererseits normiert das SanG im Zuge der Anwendung der allgemeinen (§ 11) und der besonderen Notfallkompetenzen (§ 12) durch entsprechend ausgebildete
Notfallsanitäter bei Arztabwesenheit „die vorangehende Verständigung des Notarztes oder die Veranlassung derselben“.

Die Verwendung dieser unterschiedlichen Begrifflichkeiten im SanG („Anforderung“ vs. „Verständigung) führt seit Jahren zu Diskussionen, sowohl im Rettungsdienst als auch unter einschlägigen Juristen. Die Fragestellung ist demnach offen, ob der Gesetzgeber hier bewusst unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet hat, die auch differenzierte Folgen auslösen sollen („Anforderung“ = unmittelbare Alarmierung eines Notarztmittels zum Einsatzort; „Verständigung“ = Informations-übermittlung ohne unmittelbarer Ausfahrtspflicht eines Notarztmittels zum Einsatzort) oder ob es sich bei den unterschiedlichen Begrifflichkeiten um Synonyme handelt, sodass stets von einer unmittelbaren Notarztalarmierung auszugehen wäre." [/i]

Rechtliche Interpretation S, K, OOE: Anforderung und Verständigung sind dasselbe
Rechtliche Interpretation Wien, NOE, Stmk: Anforderung und Verständigung sind NICHT dasselbe.

Folglich „Informiert“ der NFS / NKV oder NKI in W, NOE, STMK nur den Notarzt
während
In OOE, K, S der NFS / NKV oder NKI den Arzt „herbeiruft“. Also, wie der RS.

Wenn man der Interpretation OOE folgt ist fraglich warum man überhaupt NFS mit Notfallkompetenzen braucht, wenn in jedem Fall der NA nachzufordern ist.
Insofern bevorzuge ich die Interpretation Wien, da nur das Sinn ergeben würde.

Eine Konkretisierung des Gesetzgebers wäre dringend erforderlich.

Das war damals eine (aus meiner Sicht sehr begrüßenswerte) Initiative eines grünen Bundesrates aus der Zeit vor der aktuellen Regierung. Es war also klar, dass das nichts bringen wird außer eventuelle Medienaufmerksamkeit.

Nach allem, was im Zusammenhang mit der Aktualisierung des SanG in den letzten Jahren zu hören war, ist dieses Problem bekannt und wird gelöst werden, weil hier auch Konsens besteht, dass das ein Blödsinn ist. Es kam halt nur eine Pandemie dazwischen und im Ministerium wurden andere Prioritäten gesetzt. Aber ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Jahren eine SanG-Novelle bekommen und dass das gelöst wird. Da werden wir uns dann über ganz andere Dinge aufregen können, die nicht kommen…

  1. Achtung, nicht dem Fehler aufsitzen zu denken, Ögern oder genauer Halmich sei der Gesetzgeber! Der erläutert nämlich genau gar nix und Auslegung ist auch Sache eines Richters, der zwar gut beraten ist, sich Interpretationen von, in dem Fall Fachgesellschaften zu Rate zu ziehen, aber Rechtsanspruch entsteht durch solche Erläuterungen nicht!
  2. Quellenangaben wären fein. Danke

Das war aus der Regierungsvorlage zitiert, 872 d.B. (XXI. GP).

Hier:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/I/I_00872/index.shtml
Ab Seite 23.

Das passiert ja auch nicht. Aber schau Dir die Situation mal in der Praxis an. Immer weniger NA und immer mehr geriatrische Patienten mit internen Problemen. In Wien haben wir glaube ich 9 Notärzte. Der kann nicht zu jedem Notfall kommen. Das geht nicht.

Das wäre wünschenswert, ist aber nicht im Horizont sichtbar.

[/quote]
On OOE kann ich den NA nicht stornieren, wenn ich eine Notkompetenz anfordere. Egal ob der Hypo Patient wieder aufwacht. NA muss kommen. Das ist aber eher Sinnlos.

P.S. Finanzielles Risiko. Wovon sprichst Du? Das ÖRK (zumindest der LVOOE) schwimmt in Geld. Erst recht nach Covid. Also, da mache ich mir keine Sorgen.

Nach einem Jahr mal ein Update.

Laut RMF, die ich durchaus als vertrauenswürdige Quelle anerkenne, und welche auch mit einem Camillo Award geehrt wurden, kommt die NA-Informierung nicht. Es muss also weiter der NA Nachgefordert werden.

„Nach zweijähriger Evaluierungsphase und bereits erfolgter Freigabe durch den Chefarzt wird nun die algorithmuskonforme Medikamentengabe mit reiner NA-Informierung (statt Nachalarmierung) nicht umgesetzt. ???“

Quelle: instagram.com/p/CzTZUqztZ-b … BiNWFlZA==