AML-Sammelthread

Es ist kein Muss, also es gibt in NÖ keine Behandlungsleitlinie für „Übelkeit“ (noch nicht ?) die ein TNA Callback vorsieht. Es hat sich als Best Practice etabliert, bei der Gabe eines Wirkstoffes welcher auf der AML steht, für den es aber keine explizite Leitlinie im RDMed gibt, den TNA anzurufen.

Was an sich ja nicht schlecht ist, aber jetzt auch nicht verpflichtend.

Edit: Für gewisse Arzneimittelgaben sehen die Behandlungsleitlinien ein TNA-Callback vor. Auch bei anderen Abweichungen von den Behandlungsleitlinien (Dosierungen, Indikationen,…) soll ein TNA konsultiert werden. Die Scope of Practice Matrix und die Arzneimittellisten im Sinne der §§ 10 und 11 SanG stellen auch mit TNA-Callback den maximalen Handlungsrahmen dar.

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Hatte noch nie einen Telenotarzt Call der länger als 5 Minuten gedauert hat. Wenn es wirklich kritisch ist bin ich nach ca. 30 Sekunden am Punkt wo ich die Freigabe für erweiterte Therapie habe (Suprablitz, Sedierung usw.)

Die nächste große Erweiterung der AML wir für Niederösterreich wohl erst im Dezember kommen.