AML-Sammelthread

Danke, hab ich hinzugefügt, was kann das Jagdkommando noch zusätzlich?

Die i.m. Freigabe statt EpiPen Anwendung begründet offenbar auf einer Auskunft des Gesundheitsministeriums die besagt, dass die Freigabe von Applikationswegen abseits von i.v. dem jeweiligen Chefarzt obliegt.
Auf dieser Auskunft basierend könnte man doch auch i.o. freigeben ohne das SanG ändern zu müssen?
Da z.B. die MA70 bereits enstprechende Ausrüstung auf den RTWs führt ein denkbares Szenario?

Gibt’s Gegenmeinungen?

Ich glaube, dass die im Einsatz so ziemlich alles freigegeben haben was halt so in der (Kriegs-)Notfallmedizin verwendet wird :wink:

Weils mich persönlich interessiert… wie schauen die AML im Burgenland aus? Oder hab ichs überlesen? ???

Soweit ich weiß haben die Johanniter in Wien i.o im Rahmen der cpr freigegeben

Darüber reden die nicht so gern habe ich bemerkt :wink: und ich glaub deswegen sollt ich meine (paar) Infos auch nicht veröffentlichen, aber nachdem schon die „Erste Hilfe“ Ausbildung jedes Kommandosoldaten 1 ganzes Monat dauert, könnts euch denken dass die sich nicht an irgendwelche „RK-orientierten Befindlichkeiten“ bei den AML halten. :laughing: (die restliche, v.a. die RettSan-Ausbildung richtet sich sehr stark an die RK-Lehrmeinung)

Es ist auch (medizinisch) was anderes, ob du ausschließlich komplett voruntersuchte, junge gesunde Patient*innen hast, und am Gefechtsfeld was passiert, oder ob du halt „die Rettung“ bist. :wink:

Das finde ich ehrlich gesagt sehr interessant, da i.o. doch deutlich invasiever ist als i.v. und nach der obigen Aussage ja sogar ab NFS ohne Kompetenzen wenn nicht sogar schon ab RS freigegeben werden könnte (natürlich nur wenn der Chefarzt das möchte). Ist dem wirklich so?

I.o nur im Rahmen der cpr wenn 1 Versuch pvk scheitert natürlich für den NKV. Das ist die Info die ich habe, ob es wirklich stimmt/umgesetzt wird weiß ich nicht. Aber anscheinend kann auch die jugularis externa punktiert werden, die ja sowieso per Definition eine periphere Vene ist. Das gibts ja sonst auch nirgends meines Wissens nach.
Io wurde eine Zeitlang im NKV Kurs der Gemeinde gelernt, auf den Autos haben sie EZ IO, warum es nicht freigegeben wurde weiß ich nicht.
Aber da können vielleicht forumsmitglieder von ma70 und johnnys weiterhelfen.
Ich denke das io eine sichere und schnelle Anwendung ist die nicht schwer zu erlernen ist. Wenn die Indikation steht und der Anwender es kann, warum nicht?

Ob i.o. einfach zu erlernen ist kann ich nicht beurteilen, allerdings finde ich mehr Kompetenz für darauf geschultes Personal sehr gut und wichtig. Darin beschränkt uns das SanG doch stark, was bei der darin verankerten Ausbildungszeit meist wahrscheinlich nicht allzu dumm ist. Wien einmal ausgenommen, ihr seid doch etwas besonders in eurer Ausbildungsanforderung.

Yup

Schwierig. Theorethisch ist das ganze rein vom SanG her noch nicht mal für den NFS-NKV gedeckt, da ein Knochen nun mal keine periphere Vene ist. Und auch der Chefarzt steht da nicht drüber.

Das gleiche Thema hatten wir letztens in der Abteilung diskutiert, die Schaffung einer neuen Notkompetenz wäre an sich nicht mal so schlecht … gerade in den abgelegenen Orten Österreichs wäre dies doch ein klarer Vorteil mittels EZ-IO o.ä. Umgekehrt ist es aber wiederum kein Problem wenn ich es im NFS gelernt habe zu Bohren und vom Notarzt zu dieser Maßnahme angewiesen werde, dann ist es sehr wohl vom SanG und sogar vom Ärztegesetz gedeckt.

Warum das i.o. bohren jetzt „deutlich“ invasiver sein soll als i.v. muss mir jetzt aber bitte erst jemand erklären. ???
Meiner Meinung nach ists in etwa gleichwertig.

Ok. Ja. Die Schmerzen beim erstmaligen spritzen… Die hat ein Pat. in der Reanimationssituation aber eh nicht.

Spannend, dass wir immer wieder dieselben Diskussionen haben. Nein, ist es nicht. Das SanG kennt keine ärztlich angeordneten Maßnahmen wie beispielsweise das GuKG. Nur weil ein Arzt dir irgendwas anordnet, heißt das noch lange nicht das du das darfst.

Seh ich auch so, wenn nicht sogar deutlich einfacher. Aber das Gesetz erlaubt halt das eine. Das andere nicht.

Die Anfrage war, glaube ich, auf AML1 und AML2 Applikation bezogen. Daher sind RS wohl nicht abgedeckt.

Dem kann ich nicht widersprechen aber worauf können sich die Rechtsauskunft des Ministeriums gegenüber dem RK NÖ bzw. die Freigabe bei den Johannitern dann berufen?

Weder das eine noch das andere kann ich dir beantworten und müsstest du bei den entsprechenden Stellen nachfragen, auch wenn mich die Rechtsauskunft schwarz auf weiß natürlich sehr interessiert.
Die Interpretation von geltendem Recht ist halt subjektiv und meine hab ich oben dargelegt. Es mag durchaus sein, dass andere auch andere Interpretationen parat haben.

Ögern hat sich übrigens auch damit beschäftigt:

Vgl. oegern.at/intraossaerer-zug … anitaeter/

Ich finde die Rechtsmeinungen vom Ministerium selbst hin und wieder recht seltsam. Ich mein, erinnerts euch an die Sache mit dem Larynxtubus. Die Begründung war kurz gefasst, der Larynxtubus dient der Reanimation, die gehört zur Ersten Hilfe, das ist Aufgabe von GuK-Personal und Sanis, deshalb ist er freigegeben.

So wie das RKNÖ das kommuniziert hat, klingt das ja wirklich so, als ob das Ministerium der Meinung ist, dass die Applikationswege durch den Chefarzt festgelegt werden sollen und sie da nix dazu sagen wollen. :unamused:

(Und ja, damit wäre i.o. wohl auch OK). Ich weiß, andere Juristen sehen das wieder anders. Und ich glaub auch nicht, dass der Gesetzgeber 2002 wollte, dass wir bohren. Der wollte aber auch nicht, dass ma das machen, was wir als NKV jetzt so machen, mit Notarzt am Telefon und so. Wenn der Gesetzgeber nämlich viel mehr als qualifiziertes Händchenhalten gewollt hätte, dann hätte er eine gscheite Ausbildung definiert. Aber das ist jetzt wieder ein anderes Thema…

Inzwischen hat sich allerdings auch einiges getan.
Zum Beispiel ist im Gesetz ja noch die endotracheale Appikation von Medikamenten beschrieben, welche ja seit langem nicht mehr praktiziert wird in der Reanimation.

2002 war halt vieles anders.

Also der wollte das schon, nur da haben manche Organisationen dagegen gearbeitet.

Wird von jedem anders interpretiert, kann ich auch völlig verstehen. Ich bezieh mich bei dieser Aussage auf die Rechtsmeinung von Halmich, jedoch auch nur sehr eingeschränkt. Thoraxdrainage nein (z.b), Medikamentengabe oder Bohren ja weil im Kurs offiziell erlernt.

Dass das österreichische Recht für Sanitäter ein wirres Konstrukt ist, das unsere Arbeit eher erschwert wird uns allen klar sein. Solange nicht endlich ein gscheid’s Gesetz auf die Welt kommt, das auch die Stimmen des ausführenden Personals hört, wird die gesamte Thematik AML und Maßnahmen wohl weiterhin enorme Diskussionen geben.