Ich lese immer ganz fleißig bei euch im Forum. Jetzt habe ich allerdings auch einmal eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann bzw. schon jemand Erfahrungswerte hat.
Konkret geht es darum, dass ein Kollege (NFS, kein NKx), mit dem öfters fahre, jetzt gerade sein Medizinstudium beendet (voraussichtlich ~ Oktober). Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob er weiter als NFS tätig sein kann oder ob das dann rechtlich eher schwierig ist. Ich denke, dass öfters vorkommen, da ja viele Sanis Medizinstudenten sind…
Ich glaub Rechtfertigender Notstand greift hier nicht, aber wir haben doch eh einen Juristen im Forum
Meine Meinung: Wenn er als NFS fährt, darf er nur laut SanG/ Lehrmeinung handeln - schon alleine weil er kein jus practicandi als (fertiger) Student hat
" Notstand ", ist schön und gut, ist eine rechtliche Entschuldigung für eine Tat nach dem StGB. Ein Richterentscheid ob die gesetzte oder nichtgesetzte Handlung Strafbar oder nicht war. Angehängt die Zivilisten, wg. Entschädigung, Schmerzensgeld usw.
Anyway, diese Entschuldigung hat im Regelbetrieb nichts zu Suchen. Ich kenne das Problem und Dilemma der Fertigstudierten Doktoren. Können alles, dürfen nichts. So ist es. Zuzüglich kommt das Zivildienstgesetz - (Problematik der Aufsicht über die Zivildiener), der Zivi kann im RD nichts anstellen, er steht eh unter Aufsicht;
Als Ausweg haben schon Doktoren die Leitstellendispoausbildung gemacht um keinen direkten Kontakt zu den Patienten zu haben.
Was könnte den für ein Problem auftreten. Lt. Info eines betroffenen Dr. Med.: Warnpflicht bei Medikamentenabgabe durch (niedergelassenem) Arzt, Transportschein für nicht ohne NA transportierbaren Patienten, und dergleichen.
Nicht hingegen der RD Einsatz im KTW ( = ohne Equipment), ja es gibt so etwas in .at, weil da kann selbst ein Primar nichts machen. Einzig wenn er auf einem Fahrzeug mit Vollausstattung, unabhängig ob mit oder ohne Arzt eingesetzt wäre könnte er in einen Entscheidungsnotstand kommen mach ich was, was ich kann, aber nicht darf.
Also ist das ganze durch die Org. durch Einteilung gut lösbar.
Die Lösung ist einfach, auf einem NÖ „RTW“ Dienst zu machen. Da ist alles für die NKV drauf und nichts mehr. Und damit kommt man gar nicht in die Verlegenheit, „mehr“ tun zu können.
Ein fertiger Medizinstudent ist im Prinzip gleichzusetzten mit allen anderen Zivildienern, Rettungssanitätern etc,… er kann und darf das machen wofür er die Ausbildung bei der jeweiligen Organisation getätigt hat. Nicht mehr und nicht weniger. Hätte er bereits ein Ius practicandi, eine NA Ausbildung oder einen Facharzt wäre die Sache sicher anders zu betrachten, aber rein das abgeschlossene Studium ist in praktischer Sicht noch keine Tätigkeiten am Patienten wert.
In meinem Zivi-Turnus war damals ein fertiger Medizinstudent (ich bild mir ein sogar schon mit Ius practicandi - bin mir aber nicht mehr 100% sicher), hatte also nur eine normale RS-Quali. Es ist dann so gelöst gelöst worden, dass er sich bei jedem Einsatz, bei dem er ärztliche Maßnahmen durchgeführt hat, kurz außer Dienst gestellt hat.
Als NKV (bzw. optimalerweise NKI) ist man denke ich für einen Großteil der Einsätze schon recht handlungsfähig ohne sich rechtlich Gedanken machen zu müssen.
War leider nie dabei, weiß auch nicht was er genau alles gemacht hat. Bin einmal mit ihm KTW gefahren, da hat er gemeint, dass er immer in der Leitstelle anruft und dann kurz außer Dienst gestellt wird, wenn er was machen will.