Was dürfen ZDL?

In NÖ ist die Sache nochmal ein wenig komplizierter:
Es gibt nach der Rechtsauffassung der NÖ Landesregierung die Möglichkeit Zivis qualifiziert einzusetzen, wenn sie über entsprechende Erfahrung verfügen und das Berufsmodul haben/machen, wenn ich mich da richtig erinnere. (Für alle interessierten MA des RK LV NÖ gibt es die Möglichkeit das ganze auch genau nachzulesen: in der Infobox im Mitarbeiterportal gibt es ein Dokument in dem alles was mit Zivis zu tun hat ganz genau niedergeschrieben ist.) Vielleicht macht es Klosterneuburg so.

Ergänzend zur Diskussion hier ein Auszug aus einer aktuellen Information für zukünftige Zivildiener
meiner „Heimat“-Bezirksstelle…

[quote]
Während des Zivildienstes sind folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Hilfsdienste im Rettungs-und Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst:

  • die Durchführung von Ambulanztransporten als Fahrer oder Sanitäter,
  • Sanitäter bei Einsatzfahrten
  • Mithilfe bei notärztlichen Maßnahmen
  • Sanitätseinsatzfahrerausbildung möglich
  • Weiterbildung in verschiedenen Spezialgebieten
  • Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten

Man beachte: einerseits eindeutig die Aussage „Hilfsdienste“, andererseits die Fahrerausbildung… Ambulanztransporte auch OHNE Fahrerausbildung…
18/19-jährige, FS-Neulinge fahren alleine mit Patienten… ist und war schon immer so und ist ja egal, die Verantwortung liegt sowieso beim jeweiligen
Bezirksstellenfunktionär HA (uU auch EA)

Es ist jetzt auch schon bei einigen Vereinen möglich, mit der Einsatzlenkerausbildung anzufangen, während man noch seine letzten Wochen des Zivildienstes absolviert und danach ehrenamtlich oder hauptamtlich bleibt.

Was ja eine schlaue Sache ist, vor allem die Erfahrung die Zivis in ihrer Dienstzeit sammeln konnte, ergänzt mit den richtigen Ausbildungen ist
eine extrem wichtige Resource im Vgl. mit EA, die quasi mit 0 (16h-EH-Kurs, oder was immer…) einsteigen.

Also soweit ich weiß braucht jeder der im Roten Kreuz ein Rotkreuz-Fahrzeug lenken möchte eine Sanitätseinsatzfahrerausbildung (umgangssprachlich auch SEF-Kurs genannt). Bei uns auf der Bezirksstelle darf man ohne SEF-Kurs nichtmal mit einem Auto in die Werkstatt oder ähnliches fahren. Nur weil man eine Sanitätseinsatzfahrerausbildung hat, heißt das auch noch lange nicht das man auch einsatzmäßig fahren darf. Wie wir ja in einem anderen Thread schon beprochen haben ist ein Sanitätseinsatz dem Rotkreuz-Wording nach das, was man gemeinhin als qualifizierter Krankentransport kennt, wobei es die Sanitätseinsatzfahrerausbildung unter dieser Bezeichnung schon länger als das neue Wording gibt.

Ich dachte SEF = SichererEinsatzFahrer vuglo Vorbedingung für eine „Blaulicht“-Genehmigung durch den Kommandanten…

‚SEF‘ kenn ich auch nur als ‚sicherer Einsatzfahrer‘. Da stimmt uns auch das RK zu:
Clipboard 1.jpg

Mea culpa. SEF steht tatsächlich für sicherer Einsatzfahrer. Ich habs schon zulange nicht mehr ausgeschrieben/ausgesprochen verwendet. Nichtsdestotrotz braucht man auch zum KTW-B oder BKTW-Fahren einen SEF-Kurs. Außerdem bin ich mir grad nicht sicher ob nicht die oben schon erwähnten „qualifiziert eingesetzten Zivis“ auch als Einsatzfahrer eingesetzt werden können. Müsst ich mal bei Gelegenheit nachschauen.

Uns wurde beim Zivildienst-Antrittstag erklärt, dass: „ZVD nur Hilfstätigkeiten unter Aufsicht verrichten dürfen, außer jene, welche im RKD eingesetzt werden, da diese ja zum RS ausgebildet werden/wurden und somit zum eigenständigen Handel befähigt sind“.
Was dies in der Praxis bedeutet habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben.
Die oben erwähnte Praxis ZVD nur auf BKTW (in OÖ ATW- Ambulanztransportwagen) einzusetzen halte ich nicht für zielführend, da diese aufgrund der nicht mehr existierenden Vorhaltung (der letzte verfügbare SEW im Bezirk wird genauso für „Scheißhäuseltouren“ disponiert…) verhältnismäßig oft als FR ausrücken (2-4x pro Woche).
Auch wird der ATW oft zur Trageunterstützung, Hilfe bei schwierigen Versorgungen und vor allem zur Einsatzleitung alarmiert(letzteres nur wenn am ATW ein Ranghöherer ist als auf den SEW´s drausen).
Ich persönlich bin im ZD am ATW auch als NEFolino ausgerückt- schwerer VU → NEF nicht verfügbar → Notarzt zur Ablöse schon auf OS → mit Corpuls 08/16 + Notarzt-Koffer und Doktor zum Einsatz.

NEFolino - saugeil!

NA+RS+08/16+Medikamentenkoffer= NEFolino

Stimmt nicht ganz. Mit der RS-Prüfung besteht die TÄTIGKEITSberechtigung für die Tätigkeit als Sanitäter. Gemäß § 43 SanG ist für die berufsmäßige Ausübung und damit den Erwerb der BERUFSberechtigung die Absolvierung des Berufsmoduls erforderlich.