Turnusarzt und Sanitäter

Das stimmt nicht. Das, was dienstrechtlich oft als „Assistenzärzte“ bezeichnet wird, sind Turnusärzte in Ausbildung zum Facharzt.

Der Begriff „Turnusarzt“ wurde fälschlicherweise umgangssprachlich nur für Ärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin verwendet (den es aber nach wie vor weiterhin gibt, nur u. a. mit längerer Ausbildungdauer).

Und was sind dann die Dauersekundarärtzte?

AFAIK fertige Allgemeinmediziner, die die Hackn machen sollen, für die man keinen Facharzt oder Facharzt i.A. braucht.

Der Begriff „Dauersekundararzt“ ist, wenn überhaupt, ein dienstrechtlicher. Umgangssprachlich wird darunter ein Allgemeinmediziner an einer Abteilung verstanden, der meist an einer Abteilung Arbeiten verrichtet, für die kein Facharzt erforderlich (oder qualifiziert) ist. Grundsätzlich bleibt es aber dem Dienstgeber überlassen was er darunter versteht.
In Niederösterreich nennt sich das offiziell „Allgemeinmediziner in öffentlicher Anstellung“.

Nebenbei bemerkt, auch der Begriff „Assistenzarzt“ ist ein rein dienstrechtlicher Begriff, und hat keine Entsprechung im Ärztegesetz. Ebenso der „Oberarzt“, der beispielsweise in Wien (KAV) und Niederösterreich (NÖ-LK-Holding) eine unterschiedliche Bedeutung hat. So wird in Wien zwischen Fach- und Oberärzten unterschieden, in NÖ ist man als Facharzt automatisch Oberarzt. (Anm.: Im militärmedizinischen Dienst gibt es gesonderte Regelungen)

Einzig der Primararzt ist im Ärztegesetz definiert.