Die einzige Personengruppe die mich wirklich stört bei Anforderungen sind die Callcenter der Rufhilfe Betreiber. Dort sitzen meist „nur“ Telefonisten und teilweise reicht hier ein Sturz auf den Kopf bei der Beschreibung vom Rufhilfe patient schon aus, dass vom RK/ASB/Hilfswerk/Caritas Rufhilfecenter ein NEF mitangefordert wird.
Oder es läuft eben umgekehrt… Wir sind vor kurzem ohne Sonderrechte zu „Sturz aus Bett - Schürfwunde Arm“ gefahren. Alamiert hat die Mobile Krankenpflegerin, die täglich eine Stunde da ist. Im Endeffekt haben wir das NEF nachgefordert und sind mit SoSi ins Krankenhaus gefahren, weil die Patientin eine Oberarmfraktur mit Schulterlux hatte.
Die 24h Pflegekraft ([size=85]"siehe unten*[/size]) wird niemals eine Medizinische Fachkraft sein…Da hab ich mich zu Leitstellenzeiten geweigert das unter diesen Ast abzubilden
Zum Thema Storno durch POL: Ja sehe ich auch so , oder der klassische „Regungslose“ um 03:00 zwischen Hauptbahnhof und Bushaltestelle…
[size=85]Aussage entfernt von eklass, wir sind hier nicht im Krone-Forum![/size]
Storniert wird eh nur wenn der Patient sagt er ist unverletzt und braucht keine Hilfe. Ob er das jetzt der Polizei mitteilt oder dem RD spielt keine Rolle. Sobald er das tut, darfst als RD eh nichts mehr machen.
Ich hatte schon einige solcher Fälle, konnte die Patienten dann aber doch davon überzeugen, dass sie sich zumindest von mir mal durchchecken lassen. Und einige davon hatten dann doch Verletzungen, welche sie nicht gleich bemerkten und haben dann dem Transport auch zugestimmt.
Vor kurzem mal wieder ein Dienst der Kategorie „abmelden und vergessen“.
Covid Fahrten im ganzen Bezirk; dann zweimal falsche Ortsangaben, dementsprechend lange verzögerungen.
Alles mögliche Transportiert was nicht indiziert war, und die einzige Fahrt die definitiv klinische Abklärung bedurft hätte, zähneknirschend mit einem Revers beendet.
Und weils so schön ist dann auch noch regen, schnee und ein einsatz am ende einer rutschigen Forststraße.
Erinnert mich an einen Einsatz der Marke „Erstens kommt es anders…“
Berufungsgrund ist ein B3_Unklar - Im Detailtext wird lediglich folgendes Angegeben:
„Sprachbarriere mit Anrufer“
„Kopfschmerzen seit 2-3Tagen“
„Keine Covid Symptome“
Bei Ankunft stellt sich heraus das der Pat. vor 1,5 Wochen eine Hirnblutung hatte und seit gestern zunehmende Visusstörungen sowie einen Drückenden Kopfschmerz vom Genick beginnend bis auf die Stirn hatte. Zusätzlich noch Ausgeprägte Gangstörungen welche zum Teil noch von der alten Hirnblutung waren , aber laut dem Pat. „Schlimmer“ geworden sind…