Schmerzmittelgabe durch NFS beim RK NÖ

Hi, bin kein Jurist - aber meine Einschätzung nach Nein. Du darfst als NFS (im Gegensatz zum Arzt) keine deiner Tätigkeiten delegieren. Auch haben die RS keine Ausbildung damit. Wenn du ihm das „Pfeiferl“ wieder wegnimmst könnte es vlt. wieder klappen :slight_smile: Aber aus ersten Berichten wird man durchaus etwas „dizzy“ auf das Zeug…

Meiner Meinung nach auch „Nein“

aber letztens erst im KH erlebt → 2 RS mit Pat. inkl. Penthrox Inhalator (bei offener US Fraktur - angeblich kein NA verfügbar) → beide leider offensichtlich mit der Situation überfordert (NFS scheinbar vor Ort)

Bevor der Pat. unnötig leidet würde ich als FR einfach mitfahren, wenn kein NEF oder RTW-C verfügbar ist.

Die Diskussion gabs schon einmal im FÜK Kurs dass man keinen Patienten von den FR Fischamend übernehmen soll, da die ja die Riesen-AML haben.

Für mich ganz einfach: Entweder der RS übernimmt den Patienten auf seine eigene Verantwortung oder der RTW braucht ein NEF. Eigenverantwortliche Tätigkeit und so. Abgesehen natürlich davon dass am RTW kein RS sitzen sollte.

Bei Methoxyfluran würd’ ich mir da recht wenig Sorgen machen.
Wenn der Pat. in meiner Anwesenheit nicht allergisch darauf reagiert hat, wird es es im RTW wohl auch nicht mehr tun.
Und die anderen Nebenwirkungen sind doch eher mild und hören recht schnell wieder auf wenn nicht mehr inhaliert wird.

Bei anderen Dingen wie z.B. Dormicum nasal schauts da schon ganz anders aus…

Die Frage wurde bei Einführung auch im Webinar gestellt und mW vom Chefarzt mit JA beantwortet

Praktisch ist das meiner Meinung nach weniger ein Problem. Du musst dir halt als FR genau überlegen, was du tust und was das für Folgen hat, die eventuell andere ausbaden müssen. Das gilt für Stornos genauso wie für die Medikamentengabe.

Dass das RS-Auto einen Patienten mit laufender Infusion oder laufender Combivent-Verneblung transportiert, ohne dass es irgendwelche Probleme gibt, habe ich schon mehrfach erlebt. Man muss sich halt zamreden, und im Zweifelsfall muss ein Notarztmittel her. Oder wenn alle Stricke reißen (aber wirklich nur dann!) musst halt als FR mitfahren.

Penthrop ist spannend, weil erstens noch neu und zweitens schwimmen einige dann schon ziemlich auf der Welle. Wennst einen erfahrenen RS hast, der damit umgehen kann, dann funktioniert es wohl wie Combivent - siehe oben.

Rechtlich halte ich das für viel spannender! Der Gesetzgeber sieht ja beim RS nur die Infusion explizit vor:

Ich wäre ja auf eine fundierte juristische Meinung sehr gespannt. Meine Hypothese: es geht weder die Infusion mit Novalgin vom Hausarzt (weil ein Medikament drin ist), noch die normale kristalloide Infusionslösung vom First Responder (weil er kein Arzt ist) und Inhalationstherapie mit Arzneimitteln geht schon überhaupt gar nicht.

Ich weiß nur nicht, ob wir das wirklich herausfinden wollen… :unamused:

Egal was in der Infusion drinnen ist vom Hausarzt. Liegende Infusion ist liegende Infusion. Rechtlich ist die Elomel genau so ein Medikament wie NaCl oder Novalgin.

Unterm Strich ist auch eine Notkompetenzanwendung eine ärztliche Anordnung des Chefarztes. Und nur mal so nebenbei, ich kann mir gar nicht aussuchen ob ich eine Maßnahme mache oder nicht. Wenn ich die Möglichkeit habe MUSS ich der SOP folgen. Egal ob FR oder Sani am Auto.

Dass rechtlich beides ein Arzneimittel ist, ist mir schon klar. Aber ob die gesetzlich erwähnte „Infusion“ wirklich alles umfasst, was infundiert wird… vielleicht hast du ja eh recht. Ausgesprochen wurde es glaub ich nur noch nie sehr deutlich aus rechtskompetenter Position.

Nicht nur die Anwendung der Notfallkompetenz - auch die der AML1. :wink: Wenn es sein MUSS, dann hab ich eh keine Wahl - dann kommt eben im Zweifelsfall ein Notarztmittel nach. Wir wissen aber alle, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt, und auch bei der Anwendung von Algorithmen habe ich einen gewissen Spielraum, ob das Zustandsbild nun akut behandlungsbedürftig ist oder nicht.

Du hast halt auch das entscheidende vergessen:

zu einem:

die Übernahme sowie die Übergabe des Patienten oder der betreuten Person im Zusammenhang mit einem Transport,
3.
Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen einschließlich der Verabreichung von Sauerstoff,

und zum anderen - und da wird dann klar warum die Übergabe an die RS nicht sein darf:

Notfallsanitäter
§ 10.
(1) Der Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters umfasst:
1.
die Tätigkeiten gemäß § 9,
2.
die Unterstützung des Arztes bei allen notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen einschließlich der Betreuung und des sanitätsdienstlichen Transports von Notfallpatienten,

und was sind nun Notfallpatienten:

(2) Notfallpatienten gemäß Abs. 1 Z 2 sind Patienten, bei denen im Rahmen einer akuten Erkrankung, einer Vergiftung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist.

Grade mit der neuen AML ist nicht jeder Pat. der Medikation bekommt ein Notfallpatient.

Ist ein Rippenbruch (was höllisch weh tun kann) der Penthrop bekommt ein Notfallpatient?
Oder der oben erwähnte Pat. der vom Hausarzt eine Novalgininfusion bekommt (vll. wegen eines Lumbagos)?
Auch der Pat. mit Unterzucker oder der der Ebrantil bekommen hat ist kein Notfallpatient (mehr).

=
Jeder Patient kann als Notfallpatient interpretiert werden, wenn man nur möchte. 100% sicher kann ich mir da leider nie sein, ich darf ja noch nicht mal mehr als Verdachtsdiagnosen erstellen. :smiley:

  1. Patient dann wenn man nicht auf die Lagerung bzw Bewegungen achtet. Aber ich ich mir beim Training die Rippe gebrochen und konnte noch weiter Trainieren. Nicht so tragisch :wink:

  2. eigentlich kein Patient der hospitalisiert gehört. Da fängt das Problem schon an. Mein Hausarzt macht die Behandlung selbst. Weiß ich auch aus eigener Erfahrung.

  3. wieder so Patienten wo man sich fragen muss ob sie überhaupt ins Krankenhaus müssen. Hypo‘s wohl nicht.

Ich hoffe das war sarkastisch gemeint…

Das Beispiel war nämlich kein Zufall. Ich hatte am Tag vor meinem Post eine Handballspielerin die ein Knie in den Brustkorb bekommen hat. 2 Rippen ab. Die konnte nicht mal Atmen ohne vor Schmerzen zu wimmern.

  1. Bruch ist nicht gleich Bruch.
  2. Schmerz ist subjektiv.

War dabei um beim Beispiel des Fragestellers zu bleiben. Abgesehen davon, kannst du dir bei einer Einweisung nicht aussuchen ob den Patienten mitnimmst oder nicht. Gibt genügend Hausärzte die sowas auf die Ortho einweisen. Klar. Auch hier gibts solche und solche Fälle.

Kommt auf den Pat. drauf an. Ich lasse die meisten daheim, wenn sie mir so vorkommen als könnten sie damit umgehen und sie nicht mitwollen. Ich hab’ aber auch Pat. in meinem Gebiet die nach zig Jahren mit Diabetes nicht die geringste Ahnung von ihrer Krankheit haben. Da schau ich dann schon, dass die evtl. mitkommen.

Beim Hypo wär ich auch vorsichtig. Gibt immer einen Grund warum es dazu kam.

Bei Hypoglykämien muss man viele Punkte bedenken bevor man solche Patienten belässt:

  • Wie ist die Compliance des Pat. bzgl. seiner Therapie?
  • Welche Medikation wird überhaupt eingenommen? (orale Antidiabetika vs. Insulin)
  • Wurde Insulin überdosiert? wenn ja → kurz- oder langwirksames?
  • Welche Begleiterkrankungen liegen vor bzw. deren Therapie?

Also einfach pauschal zu behaupten, dass Hypoglykämien nicht ins Krankenhaus müssen ist nicht richtig und sollte so nicht stehen gelassen werden…