Rettungsführerschein

in wien ist es einfach, wenn man als nicht-MA70-RTW pause macht kriegt man eine dienstfahrt → LV kann einem den buckel runterrutschen

Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber ist es nicht so das der „Rettungsführerschein“ nur für das geschulte Fahrzeug(Typ) gültig ist?
Oder ist das eine Eigenheit mancher LVs/Bezirksstellen.

Ich kenne die Auslegung das es nur für geschulte Fahrzeuge gilt, auf meinem Schein steht kein Fahrzeug Typ explizit drauf und im Gesetz gibt es auch keine derartige Einschränkung, jedenfalls hätte ich meine heraus gelesen.
Manche meinen das dem so wäre aber natürlich kann jede Organisation das handhaben wie sie möchte und interne Vorschriften aufstellen.

Du darfst mit dem Rettungsführerschein mit jedem Fahrzeug bis 5,5t innerhalb der Organisation (RK LV) fahren.
Einschulung aufs Fahrzeug ist natürlich wünschenswert. Aber du musst jz nicht mit jedem Fahrzeug ein fahrsicherheitstraining machen.

Beim rk gilt es für den jeweiligen lv, beim asbö gilt er bundesweit, wobei einige asb Gruppen noch Einschulungen auf die Fahrzeuge vorschreiben.
Feuerwehr technisch wurde bereits erklärt.
Wie es wo anders ist kann ich nicht sagen.

Könnte mir bitte jemand kurz erläutern wie man beim RK in NÖ zum Rettungsführerschein kommt. Sprich was muss man alles machen um den SEF zu absolvieren (km blau, normal,…) und wie sieht in etwa die Prüfung aus?

Der Rettungsführerschein ist nicht gleichzusetzen mit dem SEF.

So oder so gibt es keine einheitlichen regeln im LV, ist auf den Bezirksstellen die ich kenne unterschiedlich.

Hier unsere SEF Regelung (LV NÖ)

Ausbildung SICHERER EINSATZFAHRER

VORAUSSETZUNGEN für alle RK-Lenker/innen:

‐ Lenkberechtigung der entsprechenden Klasse
‐ Mindestens zweijährige Fahrpraxis oder verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung bei:
a) Nichterbringung der 2-jährigen Fahrpraxis
b) beruflichen Mitarbeitern vor ihrer Anstellung
c) Zivildienstleistenden
‐ Körperliche und geistige Eignung (lt. Pkt. 13.11 SEF- Richtlinie des LV NÖ)
‐ kein Entzug des Führerscheins in den letzten fünf Jahren
‐ SEF-Kurs inkl. E-Learning und positiver Prüfung
‐ Fahrzeugeinschulung und -abnahme
‐ Teilnahme an verpflichtenden Aus- und Weiterbildungen f. Fahrer/innen

AUSBILDUNGSZIEL
Aneignung der speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Lenkung von Fahrzeugen und Einsatzfahrzeugen des Österreichischen Roten Kreuzes.

AUSBILDUNGSINHALT
Allgemeines und Spezielles Straßenverkehrsrecht, Versicherung u. Schadensstatistik, Fahrtechnik und Fahrdynamik, Fahrzeugtechnik, praktische Übungen.
Zusätze für Rettungs- und Krankentransportdienst und Notarzteinsatzfahrzeug
Keine dienst- und sanitätstechnischen Verfehlungen, Einhaltung der Dienstverpflichtungen.

Stufe 1: Krankentransporte: BKTW
Mindestens 1/2 Jahr nach RS-Prüfung (ausgen. Zivildienstleister/Freiw. Sozialjahr) Mindestens 200 Stunden Erfahrung im Rettungsdienst (SR1) – keine Verfehlungen SEF-Kurs inkl. E-Learning und positiver Prüfung

Stufe 2: Krankentransporte SEW (KTW-B) – ohne Einsatzzeichen
Mindestens 1/2 Jahr nach RS-Prüfung (ausgen. Zivildienstleister/Freiw. Sozialjahr) Mindestens 200 Stunden Erfahrung im Rettungsdienst (SR1) – keine Verfehlungen SEF-Kurs inkl. E-Learning und positiver Prüfung
Mindestens 500 Kilometer „in Ordnung" dokumentierte Lehr-/Leerfahrten

Stufe 3: Rettungstransporte: RTW – mit Einsatzzeichen
Mindestens 1 Jahr nach RS-Prüfung
Mindestens 400 Stunden Erfahrung im Rettungsdienst (SR1/FRB) – keine Verfehlungen SEF-Kurs inkl. E-Learning und positiver Prüfung (inkl. Ortskenntnisse, Krankenhäuser) Mindestens 500 Kilometer „in Ordnung" dokumentierte Lehr-/Leerfahrten Anrechenbarkeiten: Stufe 2

Stufe 4: Notarzteinsatzfahrzeug: NEF
Mindestens 2 Jahre nach NFS-Prüfung (ausgen. hauptberufliche MA)

Mindestens 3 Jahre RTW-Fahrer (Stufe 3) (ausgen. hauptberufliche MA) Mindestens 200 Dienststunden als RTW-Fahrer in den letzten zwei Jahren
Mindestens 320 Dienststunden gesamt in den letzten zwei Jahren
Mindestens 20 Einsätze als Azubi am NEF, davon 10 mit RKT- oder NEF-Verantwortlichem -
positives Feedback
Mindestens 10 Einsätze als NEF-Fahrer unter Supervision eines bestehenden NEF-Lenkers Fahrzeugabnahme

Grundsätzlicher Ablauf:

  1. Bedarf muss gegeben sein – d.h. ein aktiver NEF-Lenker verlässt das Team
  2. Ausschreibung (2 Wochen Zeit, um Interesse zu bekunden)
  3. Auswahlverfahren – berücksichtigt werden:
     Notfallkompetenzen (NKA/NKV)
     FÜK
     Erfahrung
     Ausfahrtszahlen
  4. Entscheidung (Gremium: Bezirksstellenleiter, Verantwortliche RKT, NEF, Int. Ausbildung)
  5. Einschulung
  6. Abnahme

Muss nicht ein psychologisches Gespräch auch dabei sein ?!

Die 4 Stufen kannst getrost vergessen, gelten nicht für den ganzen LV NÖ. Bezirkstelle zu Bezirksstelle unterschiedlich.

Jap.

Weis jemand wie das innerhalb des rk ist?
Ich würde mir gerne meinen rfs in einem anderen Bundesland auch anrechnen lassen.

Im Regelfall eher zäh, leider ist das RK sehr föderalistisch, anderes Bundesland ist wie anderer Planet, selbst innerhalb eines Bundeslandes gibt es nicht zwangsweise eine einheitliche Regelung, bei uns (OERK-N) sind die Voraussetzungen für die SEF-Geschichten auf Bezirksstellen-Ebene geregelt, und es gibt schon Bezirksstellen, die Qualifikationen von anderen Bezirksstellen nur dann anerkennen wenn man auch die Voraussetzungen der eigenen Bezirksstelle erfüllt hätte.

Am besten ganz konkret bei der neuen Bezirksstelle anfragen, da gibt es keine allgemein gültige Antwort.

Ab dem 2.Halbjahr ist die SEF Ausbildung in NÖ, einheitlich geregelt.
Der rettungsführerschein gilt nur für den fahrzeugtyp mit dem er gemacht wurde.

Stimmt nicht.
Der Rettungsführerschein ist im Führerscheingesetzt verankert und gilt generell. Auch bei Organisationswechsel (zumindest ASB/RK/MA70 - ob Feuerwehr auch wei0 ich nicht)

ABER: Ich brauche eine individuelle Fahrzeugeinschulung für das Fahrzeug, dass ich nachher lenken soll/muss/will

Heißt: Hat meine Bezirksstelle einen Sprinter und einen Crafter, darf ich wegen dem Rettungsführerschein keinen davon lenken.
Erst wenn ich die Einschulung auf das Fahrzeug habe

2 gleiche Crafter gelten natürlich - kommt ein Generationenwechsel (neuer Crafter) muss auch neu eine Fahrzeugspezifische Schulung gemacht werden

Das letzte Posting ist inhaltlich nicht korrekt. Mit der Anerkennung des Rettungsführerscheins hat die Bezirksstelle nichts zu tun, genauso werden auch SEF-Kurse zwischen den LVs problemlos anerkannt.

Ob die Bezirksstelle dann eine Fahrgenehmigung erteilt, ist eine andere Sache. :wink:

Edit: vorvorvorletzte Posting. :wink:

Es muss sowieso jeder Lenker auf das Fahrzeug eingeschult werden und sich damit auskennen. Unabhängig mit welchen Führerschein es zu lenken ist.