NKA/NKV bei vorhandenem Diplom

Ich finde NKA und NKV ja eigentlich sinnlos, das ließe sich sehr viel besser in den NFS integrieren und wäre auch weit sinnvoller.

Dann wären die Beispiele im NFS Kurs auch nicht plötzlich mit „jetzt braucht man einen Notarzt und kann schon man mit dem Abtransport anfangen wenn der Patient stabil genug ist“ auf, sondern man kann gleich auch was machen…

(Ok, in Wien konnten wir damals immer Nitro-Spray geben oder ein ß2 Mimetikum vernebeln, aber die wirklich potenten Dinge sind auf der Liste 2. Und wenn ich mir überlege wie viele ALS Trainings wir im NFS hatten und im Endeffekt kein ALS machen konnten…so sinnlos… (Dafür halt Fokus auf Zeit- und Teammanagement - das können wir dafür wirklich))

  1. Ich habe nka und NKV summiert (das zu trennen verstehe ich bis jetzt nicht)

Also ich habe nichts über Antibiotika, verschiedene Anwendungsgebiete von antidiabetika, Salben, Impfstoffe, chemos und so weiter gehört (auch wenn es sehr interessant wäre ist es wohl nicht sonderlich relevant für die präklinik aus Sicht eines Sanitäters). Ich gehe aber davon aus, dass das in der Pflege relevanter ist als naloxon und benzos. Bzw muss das eben zusätzlich mit in die 40h, ich kenne einige die doch gehörig gelernt haben trotz Diplom weil sie es eben nicht so ausführlich Inhalt war.
(offtopic: Die Ausbildung ist zwar bedeutend länger aber nicht alles ist für die präklinik wichtig was in den 3 Jahren gelernt wird. Was nicht heißt dass ich nicht sehr gerne auch eine längere Ausbildung hätte - gerade OP Praktika aber auch Kinder, gyn, Notfall, Unfall, intensiv. Sehr gerne in Summe 1 Jahr. Wer bezahlt ist halt die Frage und wer bezahlt dann die Sanis? Ein Facharbeiter ist das ja dann wohl doch. (Ende)

Ich hätte lieber etwas über Antibiotika und co. gehört anstatt mir jeden Tag 10x anzuhören was Psyquil für ein tolles Antimimetikum war, aber das es das leider ja nicht mehr gibt…

Also vom RK weiss ich auch das man nur die Prüfungen NKA und NKV machen muss als DGKP. Vom Prinzip her sollte ein DGKP über das was ihm der Lehrsani oder Arzt erzählt nur lächeln, weil er es schon in der Ausbildung hat. Aber es ist richtig, dass nach österreichischem Recht ein DGKP nicht selbstständig Medikamente geben darf, außer die Bedarfsmedikamente. Aber rein juridisch darf auch der NFS - NKA nicht mehr, da die Medikamentenliste II strenggenommen eine verallgemeinerte Bedarfsmedikamentierung festlegt. In dem gesagt wird es darf Mexalen (R) bei Temperaturen über 38,5 °C gegeben werden, oder Fenistil (R) bei einer allergischen Reaktion. Der Unterschied ist halt beim DGKP wird es auf den Patienten zugeschnitten beim NFS auf eine Gesamtheit der Bevölkerung. In gewisser Weise sehe ich hier nur den … „Vergleich“ , welchen ich zwischen RettAss und DGKP aus Deutschland schon kenne und der mit NFS und DGKP weitergeht.
Formal heißt es in der RS - AV nur im § 38 das Sonderausbildungen von DGKP’s berücksichtigt werden können, aber nicht berücksichtigt werden müssen und da selbst der „Aufbaulehrgang“ RS für DGKP 232h = 160h Praxis und 72h Theorie beträgt braucht man da nicht sehr viel erwarten und selbst der Arzt 225h machen muss.

Hat sich an der Situation was geändert?