NEF Hainburg 53/699

Welches Bundesland ? Bzw. habt ihr dann auch noch das Springlicht!?

Sprenglicht ist verboten daher hoffe ich nicht das sie es haben.

Hat da jemand ein Urteil dazu?

Ist in Salzburg auf jedem Einsatzfahrzeug, sprich KTW, RTW, NEF, NAW Standard und am Tag sehr nützlich :slight_smile:

Ich bin der Meinung dass das nicht (mehr) stimmt.
In Deutschland ist es sehr wohl noch verboten. Meines wissens wurde das Verbot in Österreich vor einiger Zeit aufgehoben.

Unsere RTWs haben Springlichter und es gibt auch eine Dienstanweisung zu dessen Verwendung.

Stimmt nach wie vor. Das Verbot ergibt sich aus dem KFG wonach die Verwendung des Fernlichtes im Ortsgebiet verboten ist (außer die Ausnahmen, die irrelevant sind).

Eine Dienstanweisung ist hier somit irrelevant.

Deswegen blendet bei uns das Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer und nicht das Fernlicht auf und ab. Bei Fahrzeugen mit Xenon sind zusätzlich weiße Blitzer verbaut.
Also alles Rechtens :wink:

Salzburg und ja Springlicht siehe oben ist über das Abblendlicht und Nebelscheinwerfer gelöst

Also ist die Verwendung innerorts nicht erlaubt und nicht das Springlicht generell… ?

Genau wie es auch in unserer Dienstanweisung steht…

Außer bei den Bedingungen, bei denen Abblendlicht verwendet werden muss.

Und ein normales Springlicht sollte auch so konfiguriert sein das es nur funktioniert wenn der Lichtschalter auf Stellung 0 ist.
Da es ja sonst in der Nacht 1. den Gegenverkehr stören würde, 2. ich das permanente auf und abblenden als Fahrer auch nicht als Super emfinde.

Seh ich auch so. Sobald bei uns das Licht an ist, ist das Springlicht auch aus - logisch da über das Abblendlicht gelöst ?

(y)

Gibts trotzdem ein paar Superschlaue, die in der Nacht auch damit fahren :cry:

Hätte letztens fast einen Baum mitgenommen weil der smd damit in der Nacht gefahren ist…
Da sieht man nicht mehr viel von der Straße…

Zum Vorpost:
Ich denke diese Spezialisten gibts bei jeder Organisation. Wenn so etwas auffällt würd ich trotzdem empfehlen eine (anonyme) Mail an die zuständige Bezirksstelle/Zentrale zu schreiben. Inhaltlich halt darauf hinweisen das es schon öfter aufgefallen ist, mit der Bitte die Einsatzfahrer daran zu erinnern das Springlicht in der Nacht nicht zu verwenden. Ich denke das bewirkt am meisten und gleichzeitig is keiner „Angeschissen“.
Ich kann mir nicht vorstellen das des ein Kollege egal von welcher Org. „zfleiss“ macht. Wird halt grossteils Unwissenheit sein. Oder eben a Pfusch Einbau. Versicherung wird auch aussteigen, wenns dadurch an Unfall gibt.