Ich bin der Meinung dass das nicht (mehr) stimmt.
In Deutschland ist es sehr wohl noch verboten. Meines wissens wurde das Verbot in Österreich vor einiger Zeit aufgehoben.
Unsere RTWs haben Springlichter und es gibt auch eine Dienstanweisung zu dessen Verwendung.
Stimmt nach wie vor. Das Verbot ergibt sich aus dem KFG wonach die Verwendung des Fernlichtes im Ortsgebiet verboten ist (außer die Ausnahmen, die irrelevant sind).
Deswegen blendet bei uns das Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer und nicht das Fernlicht auf und ab. Bei Fahrzeugen mit Xenon sind zusätzlich weiße Blitzer verbaut.
Also alles Rechtens
Und ein normales Springlicht sollte auch so konfiguriert sein das es nur funktioniert wenn der Lichtschalter auf Stellung 0 ist.
Da es ja sonst in der Nacht 1. den Gegenverkehr stören würde, 2. ich das permanente auf und abblenden als Fahrer auch nicht als Super emfinde.
Zum Vorpost:
Ich denke diese Spezialisten gibts bei jeder Organisation. Wenn so etwas auffällt würd ich trotzdem empfehlen eine (anonyme) Mail an die zuständige Bezirksstelle/Zentrale zu schreiben. Inhaltlich halt darauf hinweisen das es schon öfter aufgefallen ist, mit der Bitte die Einsatzfahrer daran zu erinnern das Springlicht in der Nacht nicht zu verwenden. Ich denke das bewirkt am meisten und gleichzeitig is keiner „Angeschissen“.
Ich kann mir nicht vorstellen das des ein Kollege egal von welcher Org. „zfleiss“ macht. Wird halt grossteils Unwissenheit sein. Oder eben a Pfusch Einbau. Versicherung wird auch aussteigen, wenns dadurch an Unfall gibt.