Da vermischst du jetzt aber zwei unterschiedliche Sachverhalte, nämlich Lehrmeinung und Fahrzeugausstattung.
Zumindest in „meinem“ ÖRK ist die Lehrmeinung für NFS und höher nämlich sehr deutlich: die Cuffdruckmessung ist unbedingt durchzuführen. (Warum nicht für RS? Weil die nicht eine halbe Stunde alleine reanimieren.) Insofern gilt wohl eher da ein Organisationsverschulden wegen mangelnder Fahrzeugausstattung. Aber ja, der Fall ist gut, weil es wohl einer der ganz wenigen Fälle in der Notfallmedizin wäre, wo zwischen Maßnahme und Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang nachgewiesen werden kann.
Tja, da hamma jetzt wieder ein Glück, dass es klare „Lehrmeinungen“ bzw. Arbeitsanweisungen gibt. Da haftet nämlich die Organisation.
(Meines Wissens nach fehlen viele Kontraindikationen, weil sie für die einmalige notfallmedizinische Verwendung irrelevant sind. Das wurde jedenfalls bei uns so erzählt.)