FR Einsatz zu einem 19D4

Zum LP: Die Messung ist im Stillstand sicherlich korrekt, während der Fahrt kann man sie meiner Meinung nach vergessen. Man hat die Hände frei - also warum nicht…

Zum Verhalten der Kollegen: Wenn persönliche Animositäten eine Rolle spielen sieht vieles anders aus. Stichwort „subjektive Wahrheit“. Eine einfach deeskalative Maßnahme wäre den NAW über die Leitstelle zu ordern mit der Zusatzinfo das du NKI bist und die beiden Kollegen RS. Dann kann die Leitstellen den NAW nicht ohne guten Grund stornieren, in Niederösterreich besteht ja überdies die Möglichkeit den Dienstführer über die Leitstelle kommen zu lassen. Wenn es gar nicht geht (instabiler Patient) würde ich den halt zusätzlich zum NAW kommen lassen.

Grundsätzlich kann man sich natürlich immer über Leute beschweren, in wieweit das bei deiner Vorgeschichte sinnvoll ist sei dahingestellt.

Letztendlich bleibt immer eine Frage - wie hilft man dem Patienten? Der NAW kommt in diesem Fall ja aus dem nächstgelegenen Spital, wennst einpackst und fährst ist der Patient wahrscheinlich schneller bei einem Arzt als wenn der NAW kommt. Würd ich aber wie gesagt nur bei einem stabilen Patienten machen:

  1. keine Bewusstseinseintrübung
  2. Systole >90
  3. keine Zeichen kardinaler Insuffizienz - SpO2 97%, keine Atemnot (die AF 20 schreckt mich bei dem Alter auch nicht).
  4. Über den Thoraxschmerz kann man reden, da müsst ich die Patientin sehen, so dramatisch wirkt es aber insgesamt nicht, insbesondere der hohe Druck bei einer 70 Frequenz lässt mich jetzt nicht an einen instabilen Patienten denken.

Man könnte es meinem Eindruck nach durchaus fahren, den NAW würd ich trotzdem alarmieren aber halt auf Rendezvous fahren.

Naja NAW war zum glück mitalarmiert… Und auf die idee eines rendevouz sinds ja auch nicht gekommen… Ich dachte eigentlich das er den sessel eh gleich mitnimmt wie er die lagemeldung gemacht hat… Aber so kannst dich täuschen…

Und ja sie war zum aktuellen zeitpunkt stabil, aber das kann sich schnell ändern…

Das müsstest du mir genauer erklären, grundsätzlich kommt es auch auf den Patientenzustand an, ganz abgesehen davon, dass bei 90% aller RTW-Einsätze (quasi alle außerhalb der Ballungszentren) der Schenkelblock mangels EKG (und -Interpretationsfähigkeit) ja gar nicht erkannt wird…

[size=75]-- Editiert am So 26. Jan 2014, 10:24 --[/size]

Das würde ich so nicht verallgemeinern…

Oftmals ist beispielsweise der allseligmachende Dienstführer als RTW-Fahrer unterwegs und kann im Moment original gar nichts machen oder der Dienstführer ist am Standort der RK-Bezirksstelle und der Vorfall hat sich an einer entlegenen Ortsstelle abgespielt…

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Lieber Pneumothorax, ich glaube, ich habe dir bereits persönlich gesagt, dass der werte Kollege eben „besonders“ ist und du natürlich grundsätzlich recht hast, eine offizielle Beschwerde allerdings leider genauso sinnlos ist und ganz sicher ohne Konsequenzen bleibt…

Ad LSB: Natürlich hast du Recht, ich bin die ganze Zeit vom frisch aufgetretenen LSB bzw unklarer LSB mit kardialen Symptomen ausgegangen.

Ein bekannter LSB alleine ist natürlich keine Indikation.

Hier waren ja alleine die Brustschmerzen für sich eine Notarztindikation…

RR messen während der fahrt ist auch manuell nicht ganz einfach (je nach fahrzeug, wirbel, erschütterungen,…), aber nat. nicht unmöglich

Ich könnt jetzt sagen dafür hab ich ein Littmann… :wink:

Aber stimmt schon, geht oft nicht. Zumindest palpatorisch sollt drin sein…

ich hab auch eines. ändert nichts am obengesagten.

Kurz noch ein Kommentar von mir:
Ich sehe die NAW-Indikation eigentlich als gegeben an.
Begr.: Akuter LSB (wenn akut aufgetreten, was ggfs. mangels alter EKGs nicht undbedingt nachweisbar) verschleiert bzw. verhindert zwar eine primär eindeutige Infarktdiagnostik, aber oft mit einer KHK einhergehend.
Aktuer LSB kann auch aufgrund eines großen Infarktes auftreten.
Schmerzen und ggfs. Hypertonus würden meiner Meinung nach auch den Einsatz des Nitros verlangen (RR-Senkung und ggfs. Besserung der Schmerzsymptomatik).

Zum Rendevouz mit NAW gebe ich zu Bedenken: wieviel Zeit vergeht mit Transport des Patienten zum RTW, zu
dessen ordentlicher Lagerung und Überwachung, und welche Zeit benötigt der NAW dann noch?
Ich gebe allerdings zu, wenig Erfahrung mit Rendevouz zu haben.

Zur RTW-Besatzung:
2 x RS ist meines Wissens eindeutig nicht erlaubt.
Allerdings kann der „RTW“ (Fahrzeug) auch als KTW angemeldet sein, da dieser lt. Ausrückeordnung auch zu primären Notfalleinsätzen
geschickt werden kann. In NÖ: RTW - KTW, keinesfalls jedoch KTW-B oder BKTW (höchstens als FR)

Leider wird man immer wieder auf sich selbst überschätzende RS treffen (wir waren auch mal jung, und wenn ich mich da zurückerinnere schaudert mir vor unserem damaligen Wissen) :open_mouth:

Wie ging diese Sache aus?

  • in Bezug auf Patient und NAW?
  • in Bezug auf die RTW-Besatzung?

Alfredo:
Bezüglich RTW-Besatzung aus 2 RS:
Auf der Dienststelle in NÖ wo der RTW im Fallbeispiel her kam ist eine 2x RS Besatzung leider an der Tagesordnung.

Zu der Besatzung im Fallbeispiel:
Fahrer war ein langjähriger RS der selbst im KDO der Dienststelle ist. Mir wäre er nicht unbedingt als sehr medizinisch interessiert bekannt. z.B ist er beim Einstiegstest für NFS (RS Multiple-Choice Fragen) im letzten Frühjahr mit einem ziemlich schlechten Score nicht durchgekommen.

Die Sanitäterin ist eine relativ frische (Prüfung war Mitte/Ende Okt oder so), aber motivierte Sanitäterin. Leider vom Ego her nicht eine die den Mut hat jemandem alt-eingesessenen zu sagen dass das was er macht gegen die Lehrmeinung geht und der NAW in diesem Fall (-> Brustschmerzen) nicht storniert wird.

Es gibt, zumindest in NÖ, keine rechtliche Grundlage die besagt dass auf einem RTW ein NFS sitzen muss. Es kann natürlich immer sein, dass eine HiOrg das intern so festlegt, aber vorgeschrieben ist es nicht. Als wir auf unserer Dienststelle noch einen RTW-N, der wie ein NAW ausgestattet war, hatten musste der Sani auf dem Auto auch mind. NFS und der Fahrer mind. RS mit Zusatzausbildung sein, aber das war nur eine interne Vorschrift unserer Dienststelle.
Laut 144NNÖ werden KTW-B und BKTW übrigens nicht als FR alarmiert.

Zum FR: Ich hab die Erfahrung gemacht dass man durchaus als FR alarmiert wird wenn man im Vorhinein dem Dispo sagt dass man das kann und möchte.
Ist bei mir zwar erst 3x vor gekommen, aber spricht nichts dagegen wenn ich als angehender NFS im BKTW einen Notfallrucksack mit habe.

Doch, das SanG, und das gilt auch für NÖ.

Also dem Patienten geht es glücklicherweise gut! Im spital konnte man dann feststellen, dass der LSB bekannt war. Durch Nitrogabe besserten sich die Thoraxschmerzen maßgeblich. Die Herzenzyme waren leicht erhöht, jedoch nicht lebensbedrohlich! Die antihypertensive Therapie wurde adaptiert und danach wurde sie wieder entlassen!

Im Bezug auf die Besatzung:
Was soll schon groß passieren? Habs dem LV geschickt und bis heute keine Antwort! Mehr kann und will ich dazu nicht sagen weil ich mich dann nur ärgern muss…

Ganz so eindeutig ist es leider nicht. Man kann aus dem SanG höchstens rauslesen, dass Notfallpatienten nur durch NFS versorgt werden dürfen, und auch das sehen nicht alle so eindeutig. Die Organisation von RD un KT ist Aufgabe der Länder und wird im SanG nicht behandelt.
Im NÖ Rettungsdienstgesetz und in der dazugehörigen Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungs- und Krankentransportdienst wird als Mindestqualifikation RS gefordert, egal ob KTW oder RTW.

Meiner Meinung nach sind RTW Notfallrettungsmittel, die zu Notfällen disponiert werden, wo man auf Notfallpatienten trifft, die (dem Gesetz entsprechend) von NotfallsanitäternInnen versorgt und betreut werden müssen.
Aber darüber könnten wir ewig diskutieren.

Darüber haben schon genug Juristen wahrscheinlich eine halben Ewigkeit diskutiert und sind sich trotzdem nicht einig.

Weil ich es mir im SanG gerade wieder durchgelesen hab und nicht sicher bin wie man es juristisch richtig auslegen soll eine Frage an die Juristen im Forum:
Wenn im SanG §10

steht, dann bezieht sich „…Betreung und des sanitätsdienstlichen Transports von Notfallpatienten“ eigentlich immer noch auf die Unterstützung des Arztes oder? Kann man daraus schließen, dass Notfallpatienten dem SanG nach nur mit Arztbegleitung transportiert werden dürfen?

Nein ist nicht so, aber das SanG geht davon aus das der Notfallpatient einen Arzt sieht :wink:

Jedenfalls dürfen RS keinesfalls Notfallpatienten transportieren. Sollte man einen transportieren (zb im NEF System) dann muss zwingend ein NFS an Board sein.

Und nein, der zweite Satz bezieht sich nicht auf Ärzte, dh es kann auch einen „sanitätstechnischen“ Transport von Notfallpatienten ohen Arzt geben. In erster Linie hat man vielleicht an GuK gedacht, da würde auch nicht jeder Patient arztbegleitet transportiert werden.

Hallo :wink:

Als erstes mal ich fahr jetzt schon einigen Jahren NEF und muss sagen ich bin immer froh wenn First Responder vor Ort sind die motiviert sind ihre Kompetenzen anzuwenden.
Deshalb ist das Verhalten der RTW Mannschaft nicht zu dulden und sollte dem Dienstführenden gemeldet werden.
Da sich hier die Frage offen legt ob das nichtbunter unterlassene Hilfeleistung fällt.

Weiters verstehe ich nicht wieso sich der RS das EKG überhaupt ansieht .
Die Entscheidung über den Verlauf der Versorgung eines Patienten sollte dem Ausbildungshöchsten bzw Erfahrensten im Raum zu teil werden der sich im Dienst befindet . Dadurch das du mit der Alamierung als First Responder in den Dienst gestellt bist bist das Du .

Alles in allem ein Großes NO GO der Rtw Mannschaft

Mit freundlichen Grüßen