Doch. Es gibt grobe Unterschiede, beispielsweise die Innenhöhe und die Ladehöhe wenn man Heck- oder Allradantrieb nimmt. Ist bei Crafter und Sprinter im wesentlichen gleich, gibt ja beide ab Werk mit Front/Heck/Allrad.
Beim Sprinter in der RTW Ausführung (normale Länge, Hochdach) ist der Unterschied zwischen F- und A- dann 2,63m Höhe vs 2,78m und 11 vs 10 m^3 Ladevolumen.
also ich denke mal es kommt auch den ausbau innen an, ob es eine BSt dann möchte - die sind recht minimalistisch eingebaut vgl. zu einem T6 und nicht mit crafter ausbau zu vergleichen (hat nichts mit fahrzeug zu tun)
Ich denke mal solange die Mindestausstattung für RTW gegeben ist, wird man den „KTW/SKTW“ auch als RTW anmelden können.
→ man kann ja auch einen KTW/RTW als NEF anmelden → wenn man das Material reinräumt
Wir haben einen ktw crafter in dem sind 2 Tragsessel drinnen, den können wir nicht als rtw anmelden. Selbst wenn das notwendige Material drinnen ist, weil unser Geschäftsführer sagt das auto ist untertags ein ktw-b und wird maximal zum ktw aufgewertet.
Wobei 144 bei Einsätzen nicht zwischen ktw und rtw unterscheidet, ausgenommen wenn es um die eintreffzeit geht.