Blutzucker Messung durch RS

@ Redtiger nö ich schreibe über den Bewusstlosen und den Bewusstseinseingetrübten, bei welchem die BZ - Messung noch mit den beschriebenen Einschränkungen als lehrmeinungskonform gesehen wird. Beim bewusstseinsklaren Patienten ist die Messung gestattet, doch wird man darauf aufmerksam gemacht, dass dies ein unwirtschaftliches Verhalten ist, da die Lanzette und der Messstreifen nicht seperat vom Kostenträger übernommen werden, nur wenn ich den BZ rieche dann ist schon Feuer unter dem Dach.
@ Atomization ich bin ganz bei ihnen, aber die „Vereinsrichtlinien“ sagen halt was anderes, beim EKG habe ich kein Problem, da ich dies zwar anlegen und interpretieren könnte, nur da keines da ist hat sich das Problem erledigt.
PS.: Auf den Fahrzeugen ist per Ausstattungssoll für den RTW vorgesehen 5 Lanzetten und 5 Streifen mitzuführen zur BZ - Messung. Was bei einem RTW etwas wenig für 12 h wäre, wenn der RTW denn ein RTW wäre. Weil ich habe in Deutschland gelernt bei unklarem internistischen Geschehen ist immer der BZ zubestimmen und der Patient zu monitorisieren mit allen erhebbaren Vitalparametern.

Ist Rettungsdienst eigentlich schon komplett Satire?

Und hier geht gerade deine Argumentation flöten, da es die ja um die Therapie ging. Ein BZ-Messgerät kannst du auch anlegen und interpretieren, machst es aber nicht, weil es keine Relevanz für die Therapie hat. Beim EKG ist genau das kein Problem?

Dann wird der RTW halt einfach bei nur mehr einem Messstreiferl oder einer Lanzette nicht einsatzbereit gestellt und man fährt zum Material nachfassen auf die Wache. Nach kurzer Zeit werdens freiwillig mehr Material auf das Auto tun wollen.

Guter Abschlusssatz, denn das ist würdig und recht. Das sollte Standard sein, bitte immer so!

Und der Kostenträger zahlt genau nichts, außer einen Pauschalbetrag für den Einsatz - in den Bundesländern üblicherweise nach km der Transportstrecke abhängig. Er zahlt auch kein Verbandsmaterial, keinen Sauerstoff, keine Absaugkatheder, keine Defi-Pads, …usw. - werden wir dem Patienten bei dem es medizinisch indiziert ist, deshalb die Therapie verweigern, weil es keine extra Kohle dafür gibt!?

In Wien haben wir zwar deutlich mehr mit (jeweils eine Packung Teststreifen in den beiden BZ Messgeräten mit bis zu 50 Teststreifen, sowie 1 Reservepackung mit 50 Stück, sowie insgesamt etwa 20 Lanzetten), trotzdem würde ich sagen, dass ich meist nicht sonderlich mehr als 5 Pro 12-Stunden-Schicht verbrauche. - Selbst wenn man entsprechend AMLS/PHTLS bei jedem Patienten BZ misst, viel mehr als 10 Patienten sind in 12 Stunden eh nicht drinnen, dann muss man eben halt mal nachfassen fahren. Nachfassen ist halt mitunter notwendig, wenn die kleine O2 Flasche mal runter auf 70 ist, ist sie wahrscheinlich nach einem Einsatz bei dem man O2 braucht leer und man benötigt eine neue Reserveflasche, genau das gleiche wenn die große mal nur mehr 60 hat.

Mein ironisch/sarkastischer Kommentar bezog sich auf deine übertriebene Zeichensetzung (drei Fragezeichen) und ehrlicherweise finde ich es auch ein bisserl rücksichtslos, Dinge, die man selbst ganz leicht herausfinden kann, andere Leute zu fragen. Ich frage mich einfach, ob du zu faul warst, ins Gesetz oder irgendein österreichisches Lehrbuch zu schauen, bevor du andere Leute darum bittest, ihre Zeit dafür herzugeben, dir auf diese Frage zu antworten.

Völlig unabhängig von dir als Fragesteller und deinem Motiv fand ich es persönlich einfach schlimm, dass so eine Frage wieder mal kommt, obwohl das jetzt seit bald 10 Jahren hoffentlich bis auf die letzte Dienststelle durchgedrungen ist, dass die Blutzuckermessung eine basisdiagnostische Maßnahme ist, die hoffentlich bei jedem Notfallpatienten durchgeführt wird.

Ein Grund für die gering vorgehaltene Stückzahl in den anderen Bundesländern mag sein, öfters wird beim öffnen des Streifendoserl der ganze Inhalt (warum auch immer) ausgestreut :smiley: . Wenn diese feucht werden, sind sie kaputt.

Na klar, wie kommst du drauf, dass er es nicht dürfte?

Wenn man schon uralte Threads wieder ausgräbt, wäre es halt sinnvoll den historischen Kontext zu betrachten. Damals war dies noch nicht im SanG eindeutig geregelt (jetzt steht drinnen, dass es im Tätigkeitsbereich des RS liegt). Gewisse Landeschefärzte einer gewissen Organisation hatten damals jedoch die Ansicht vertreten, dass dies nicht zulässig sei.
Heute ist die Lage klar.

Ja, das Gesetz ist eindeutig:
im Rahmen der Tätigkeit als RS (also für eine anerkannte Hilfsorg) ist die „Blutentnahme aus der Kapillare zur Notfalldiagnostik“ gestattet.

Was schon wieder umstritten (wenn auch häufig gemacht) ist die Blutzuckermessung und Blutdruckmessung bei zB. einem Gesundheitstag.

Kein Notfall → keine Blutabnahme aus der Kapillare. Denn das wäre Ärzten und anderen Berufen vorbehalten. Da gibts immer wieder mal Beschwerden von Ärztevertretern dass Diagnose (auch schon die Blutdruckmessung) eben unter Vorbehalt steht.

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Das hat mich nun neugierig gemacht.

Lt. Hersteller zB von Accu Check Performa ist die Messung von venösen Blutz zulässig - hast du zu dem mit venösen und kapillarem Blut und der Unterschiede eine Quelle, würde mich interessieren

Herstellerinfo:
roche.de/diagnostics/system … l#Merkmale

Danke für den Link! In der Gebrauchsanweisung vom Messgerät „Freestyle Freedom Lite“ zB steht explizit „Testung ausschließlich mit frischen, kapillaren Vollblutproben“
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