Liebes Forum, ich weiß es ist schon öfters zur Sprache gekommen, vielleicht könnt ihr mich trotzdem über den aktuellen Stand des Folgenden aufklären …
Meine erste Frage geht an die Grazer bzw. die generell steiermärkischen Kollegen:
im Kursanmeldungstool gibt es ja von Zeit zu Zeit immer wieder die Möglichkeit sich für die allgemeinen Notfallkompetenzen NKA und NKV anzumelden, dort steht als Bedingung dann entweder die Absolvierung von PM’s aus dem MedStudium an der Uni in Graz, sowie im Titel „… für Medizinstudenten und DGKP“ …
Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, als NFS auch ohne Medizinercorps-Karriere die allgemeinen Notfallkompetenzen zu machen, sofern man die Vorraussetzungen (also MedStudium oder DGKP erfüllt)?
Die zweite Frage bezieht sich darauf, ob es möglich wäre in einem anderen Bundesland oder alternativ auch bei einer anderen Organisation wie beispielsweise bei den Johannitern oder den Samaritern die Notfallkompetenzen aus eigener Tasche zu bezahlen, ohne dann dort vorher wieder ewig Mitglied seien zu müssen (also quasi als Bildungsflüchtling nur für den Kurs in ein anderes Bundesland zu gehen )?
Da ist offensichtlich ein Kommunikationsproblem seitens LV Steiermark im Raum:
Die NKA und NKV Kurse werden sehr wohl auch für nicht Rettungsmediziner angeboten , der Vermerk mit der Diplompflege bezieht sich auf die Anrechnung der Kursinhalte. Bitte einfach Nachfragen ,es war vor kurzem erst ein NKA Kurs wo einiger meiner Kollegen aus der RLS drinnen gesessen sind…
Die Sache mit NÖ wäre auch interessant… über die letzten Jahre hinweg haben sich zunehmend die „Ausbildungsverantwortlichen“ im LV zu NKI ausbilden lassen, jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, kann man das auch machen wenn man nicht ein Büro im LV hat?
gibts vl NKI’s die in NÖ tätig sind? woher die Ausbildung, wie die Anrechnung?
Bin NKI und in NÖ tätig, jedoch kannst du beim RK in NÖ nicht als NKI tätig sein, weil es nicht freigegeben wird. Du hast also die Quailifikation NKI nach SanG (wird im Portal als externe Ausbildung eingetragen) aber nur die Tätigkeitsberechtigung als NKV.
Die Ausbildung kannst du privat finanziert bei jeder Organisation machen, die diese nach dem SanG und der SanAV anbietet, ich war bei den Johannitern in Wien (Mehrheit der Kursteilnehmer war vom RK NÖ).
Aus dem Mitarbeiterportal kopiert…
„Qualifikation im LV NÖ: NFS mit bes. Notfallkompetenz Intubation (NKI)“
Nachdem sich auch in Richtung RTWs und deren Besatzung hinter den Kulissen einiges tut, wäre es auch denkbar das über die NKI Freigabe nachgedacht wird und deswegen die Ausbildungsverantwortlichen als Testobjekte herangezogen wurden(im Sinne von wie häufig wird es benötigt bzw. wie ist es mit der Routine). (Vermutung meinerseits)
Der neue Präsident hat schon einiges verändert, also abwegig ist das Ganze nicht.
Zum Eintrag im Portal „i know“, dazu gibt es auch eine Antwort aus dem Ministerium auf die Anfrage eines Kollegen (Auszug):
"Der Berufs- bzw. Tätigkeitsausweis sowie der Fortbildungspass haben im Lichte der
obigen Ausführungen die berufsrechtlich erlangte Berechtigung nach dem SanG zu
enthalten und nicht die Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung nach dem tatsächlichen
Einsatz des/der Notfallsanitäters/-in. "
Ohne Freigabe der NKI habe ich die Sache nicht weiter verfolgt, weils für mich dann eigentlich egal ist was da im Portal steht (macht in der Praxis keinen Unterschied).
Aber interessante Vermutung mit der NKI Freigabe für LV Ausbildungsverantwortliche, gleich mal im LV nachfragen → Edit: Die Antwort war wie zu erwarten „Nein, ist nicht frei gegeben“