Steht nicht im SanG, aber unser Tun und Handeln als Sanitäter wird nicht nur vom SanG bestimmt sondern da spielen halt auch andere Gesetze mit hinein. In diesem Fall das SMG.
Und der korrekte Umgang mit Suchtmittel ist keine Lächerlichkeit.
Frage in die Runde, ich habe Ketamine nicht in der psychotropen Verordnung gefunden (oder einfach überlesen). Werden diese nicht als Suchtmittel geführt? Weiss das jmd?
-Algo für Ketanest und Midazolam wird in der Steiermark gestrichen.
-Ibuprofen als zusätzliches Medikament.
-Methoxyfluran kommt auf die 1er Liste.
-Naloxone als Nasenspray (Nyxoid 1,8mg)
-ASS Gabe kommt auf AML 2
Keine Begründung gehört, ist aber auch noch nicht ganz offiziell gültig gesetzt im Dokumentensystem. Für die Steirer: die Liste ist zu finden auf der Lernplattform unter NFS Ausbildung/Telemedizin