Neue Änderung der StVO beantragt - Änderung für Rettungsdienste

Der § 26a Abs 1 StVO soll zugunsten des Rettungsdienstes erweitern werden. Der Antrag liegt derzeit im Parlament auf:
„Fahrzeuge des Rettungsdienstes sollen in Ausübung des Dienstes, auch wenn es sich nicht um eine Einsatzfahrt handelt, da die Verwendung der Warnsignale aus im Einsatz gelegenen Gründen nicht möglich ist, von den Ausnahmen des § 26a Abs. 1 erfasst sein.“

Der Antrag wurde von ÖVP und Grüne eingebracht: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3975

Vorgeschlagener Text:
" 3. In §26a Abs.1 wird nach der Wortfolge „der Strafvollzugsverwaltung,“ die Wortfolge „des Rettungsdienstes,“ eingefügt."

§26a StVO in derzeitiger Fassung:
"(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste, der Strafvollzugsverwaltung, der Feuerwehr und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden.

Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse und, sofern es sich um einspurige Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h handelt, auch Radfahranlagen benützen. Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Radfahranlagen auch dann benutzen, wenn dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes unerlässlich ist. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden, Sachen beschädigen oder den Radverkehr übermäßig behindern."

Mir war neu, dass darin die Feuerwehr vorkommt? Wann wurde denn das hinzugefügt, weiß das wer?
Aus meiner Sicht gibt es für die Entbindung von Geschwindigkeitsbeschränkungen weder für die FW noch den RD eine Rechtfertigung. Das macht bei den Verfolgungsbehörden Sinn, nicht bei anderen BOS. Aber gut, wenns die FW schon hineingeschafft hat gibts für den RD auch keinen Grund mehr.

Komische Sache. Heißt das auch, dass ein KTW-B ein Fahrzeug des Rettungsdienstes ist oder ist das ein Fahrzeug des Krankentransportdienstes.
Und wieso sollte ich mich ohne Sondersignal nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen?! Wenn es schnell gehen muss dreht man sowieso das Blaulicht auf.
Wieso die FW da drin ist verstehe ich auch absolut nicht.

Anfahrt ohne SoSi kann in einigen Fällen einsatztaktisch sinn machen. Allerdings eher bei Lagen in denen der Rettungsdienst sowiso nicht ganz vorne gebraucht wird, sondern eher die Polizei.

Allerdings ist die Polizei nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen gebunden außerhalb eines Einsatzes. „Auf dem Weg von und zur dringenden Dienstverrichtung“.
Also wenn ich z.B. mit dem RTW ohne Einsatz wieder auf dem Weg in mein Gebiet bin zur Notfallabdeckung.

Innerorts gilt bei uns jetzt oft Tempo 30, nachts auf der Autobahn 110 bzw. noch weniger für LKW, da kanns schon einen Unterschied machen.

Cool, dann muss ich keine Strafzettel mehr zahlen falls ich nochmal im 30er geblitzt werde :sweat_smile:

Mir war neu, dass darin die Feuerwehr vorkommt? Wann wurde denn das hinzugefügt, weiß das wer?

Kannte ich so auch nicht, deswegen hab ich dazu recherchiert, es ist seit 01.10.2022 so.

Da gibt es rechtlich keine Unterscheidung, alle Autos sind Verwendungsbestimmung 60 bzw 62. Der qualifizierte Sanitätsdienst gehört ja genauso zum Rettungsdienst. Nur weil wir intern so gerne den KTW als „minderwertig“ abstempeln, hat das in der rechtlichen Betrachtung keine Relevanz.

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Ja bei der Polizei hat das schon immer Sinn ergeben und deswegen gabts ja den 26a 1) und den 2) für die „anderen“. Da hat halt irgendwer die richtigen dazu überredet die Feuerwehr dazuzunehmen und jetzt zieht man (korrekterweise) beim RD nach.
Den Teil mit zu Schnell fahren dürfen sehe ich wirklich kritisch, den Rest finde ich jetzt nicht unbedingt negativ, aber auch nicht unbedingt notwendig.

Ist genau das was ich im ZWEITEN Satz geschrieben hab.

Schon sehr bedenklich, dass es dann jetzt keine Strafen mehr gibt wenn man mit dem KTW oder BKTW (oder den ganzen „Kommandofahrzeugen“, die diverse freiwillige Funktionäre mehr oder weniger als Privatpkw verwenden) zu schnell unterwegs ist.

Finde es eher bedenklich, dass scheinbar der RTW in deinen Augen das dürfen soll, nur „die Anderen“ nicht?

Finde es auch nicht ok, dass die RTW das dürfen, nur wurden eben hier bereits Argumente gebracht, die so etwas im Falle von Notfallrettungsmitteln rechtfertigen könnten. Die Parkverbote verstehe ich ja noch, auch für Krankentransporte, aber das mit den Tempolimits verstehe ich nicht.

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vielleicht, weil die Feuerwehr nun „FW-…“ Kennzeichentafeln bekommen hat?

Am 17.4. wird die StVO-Novelle im Nationalrat behandelt. So wie es aussieht, ist es fix, dass der §26a für Rettungsdienste geändert wird…!

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3975?selectedStage=105

Hier der Ausschussbericht:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2518/fname_1622031.pdf

Die EU Richtlinie muss dann früher oder später von jedem Mitglied in nationales Recht überführt werden. Für Länder wie die Schweiz wirds weiterhin problematisch bleiben.
Die Autos mit über 3,5t dürfen in der Schweiz nur mit dem C-Schein gefahren werden.

Im Nationalrat ist die Novelle der StVO durch. Damit sind die Rettungsdienste im § 26a StVO verankert (Rechtskraft nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).

„Im Nationalrat stimmten ÖVP, Grüne und NEOS für die Novelle. Für die SPÖ gingen die Änderungen zwar in die richtige Richtung, sie befürchteten aber einen nach wie vor zu hohen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden. Die FPÖ sah einzelne positive Punkte – etwa die Gleichstellung von Rettungsfahrzeugen mit anderen Einsatzfahrzeugen – befürchtete aber die weitere Einschränkung der persönlichen Mobilität.“

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0374#XXVII_NRSITZ_00259

Schauen wir mal was die Versicherungen dazu sagen. Die haben da meist das letzte Wort.

Wie meinst du das? Die Versicherungen haben meines Wissens keinen Einfluss auf die Veröffentlichung von Bundesgesetzen oder deren Wirksamkeit.

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