falsches Medikament - Urteil

Ich weiß - anderes Berufsbild, andere Voraussetzungen, andere rechtliche Grundlagen usw…

Dennoch - wieder ein Beispiel warum man sich an SOP halten sollte…

https://noe.orf.at/news/stories/2985742/

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Wenn die ordinationsinternen Standards eingehalten wurden, dann sind diese Standards für die Tonne. Denn sie haben nichts mit den üblichen Standards wie 4-Augen-Prinzip zu tun. Es wird von irgendwem, irgendwas, in irgendeine unbeschriftete Spritze aufgezogen und nicht gekennzeichnet irgendwohin gelegt, dann kommt irgendwer und spritzt es irgendwem. - Das muss irgendwann schiefgehen.

es hat schon einen sinn warum einem im RS kurs reingeprügelt wird dass man immer das aufgezogene medikament in der spritze mit leerer ampulle herzeigen soll.

…oder einfach die vom Hersteller beigepackte Spritze verwendet die gar nicht auf einen i.v. Zugang draufpasst.

Ganz abgesehen von der Unart ein i.v. Medikament am selben Platz wie ein p.o. Medikament bereitzulegen.