Notarztverständigung NK Anwendung

Hallo Leute!

Ich wollt mich mal umhören wie die Notarztverständigung bei NK Anwendung bei euch zzt. abläuft und was für die Zukunft geplant ist:

Habt ihr eine APP Lösung wie in NÖ? Die Telefonnummer vom diensthabenden NA? Einen Jornalarzt? Oder wirkliche Nachforderung des NA über die Leitstelle bei jeder NK Anwendung?

LG

Für Kärnten:
Ich ruf einfach meine Leitstelle an und sag denen das ich die NK anwende und ob ich einen NA brauch oder nicht und je nachdem bekommt der diensthabende NA eine Alarmierung oder eine stille Nachricht auf den Pager.

Wien: Schon sehr lang mit App, davor mit Anruf beim Journalarzt

RK OÖ.
Gem. internen Richtlinien muss der NA nachgefordert werden, wenn sich durch meine Maßnahmen der Zustand verbessert, kann ich aber in eigenem Ermessen wieder stornieren.

Wird das aber in der Praxis wirklich so gehandhabt oder wäre das der JUH Weg? Ich finde gerade in Wien und spreche da auch aus eigener Erfahrung mit Kollegen aus meinen HiOrgs, sieht man sehr oft freiwillige NFS, die gefühlt alles Stechen was zwei Arme und Beine hat („Sicherheitszugang“) und das dann am Ende nur dokumentieren.

Das beste um drei Uhr morgens, alarmieren und auf Anfahrt stornieren. Aber ja, wir sind in OÖ … kein Kommentar dazu.

Ist das eine Bezirksinterne Regelung? Lt. aktuellen Richtlinien steht nirgends was von Storno nach eigenem Ermessen :smiley:
Sinnhaftigneit sei ohnehin jetzt nicht das Thema

so wurde es bei uns kommuniziert. es steht in den Richtlinien ja auch nicht, dass der na den Patienten sehen muss.
wie auch immer, Sinn oder Unsinn steht sowieso auf einem anderen Blatt.

Ich denke, das kann man nicht generell für HiOrgs verallgemeinern, genauso wenig wie für das Beschäftigungsverhältnis. Ich zum Beispiel stech mit ganz wenigen Ausnahmen keine „Sicherheitszugänge“, entweder braucht ein Patient einen Zugang oder er braucht ihn nicht. Und ich fahr in der Regel recht gut damit und beobachte das auch bei meinen Kollegen so.
Aber ja, mir ist klar, dass das nicht alle so machen. Irgendwie müssen diese Aussagen wie „Ich stech in einem Dienst minimum drei Zugänge“ zustandekommen. Wo ich mir dann denk: Entweder fährst du komplett andere Einsätze als ich oder ich muss jetzt ziemlich meinen Kopf schütteln…

Also bin ich da ziemlich auf mich und meine Wahrnehmung beschränkt, ich drück den Button jedesmal und meine Kolleg:innen auch. Warum auch nicht? Das System ist genial, es kostet keine Zeit und ich bin rechtlich abgesichert. Und ich halte rechtlich korrektes Vorgehen für die Grundlage jeglichen professionellen Arbeitens. Egal ob mir das so passt oder nicht.
Und das hab ich auch bei anderen nie anders wahrgenommen. Bei solchen Geschichten kann ich nur den Kopf schütteln.

Ich bin versucht im nächsten Dienst auch ein paar Sicherheitszugäge zu machen, einfach weil ich schon seit Wochen keinen Einsatz mehr hatte bei dem es wirklich nötig gewesen wäre und nicht aus der Übung kommen will.

Naja… Es gibt rechtlich korrekt und sinnvoll. Das sind bei vielen Organisationen leider zwei sehr verschiedene Paar Schuhe.
Laut meiner Definition ist die NOTkompetenz eine Notfallmaßnahme die keinen Aufschub erlaubt. Ich muss zum Beispiel telefonieren um die NK anzumelden. Das mache weder ich noch sonst irgendwer den ich kenne VOR der Anwendung. Klar, Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn es so kritisch ist, dass es so bald als möglich einen NA braucht. Kommt die Nachforderung im Zuge derer ich auch die Anwendung schon mal anmelde.

Ich hab sowohl in Kärnten als auch in NÖ genau solche Aussagen schon mehrmals mitbekommen und hab auch jedes Mal nur den Kopf geschüttelt. In Kärnten wird halt viel Ondansetron und Ketoprofen verabreicht, weil die „Indikation“ lt. Algorithmen sehr großzügig gestellt ist. Inwiefern diese beiden Medikamente für eine Notfallkompetenz geeignet sind sei dahingestellt.

Bin da voll bei dir und hoffe wirklich, dass der i.v. Zugang zur Regelkompetenz wird. Ich steche die meisten Zugänge entweder im Rahmen von Famulaturen oder bei Anwesenheit eines NA. Ohne den ganzen Zugängen im Rahmen von Famulaturen würde ich da auch ziemlich aus der Übung kommen :confused:

War bei meinen bisherigen NK Anwendungen auch der Fall, dass ich zuerst die Maßnahme gesetzt habe und anschließend die Verständigung per APP bzw. per Anruf erfolgt hat (waren auch in >90% der Fälle CPR oder Hypoglykämien)

Ich persönlich sehe die Anwendung gleich wie eklass: Entweder der i.v. Zugang ist indiziert und ich kann dem Pat. mit der Maßnahme unmittelbar helfen, oder eben nicht und dann liegt auch keinerlei Indikation vor. Ondansetron gebe ich aufgrund der fehlenden Evidenz für den Anwendungsbereich der für uns vorgesehen ist gar nicht. Bin aber jedes Mal wieder überrascht, dass jeder Pat. der Übelkeit jedweder Genese hat von NÄ sowie NFS sofort Ondanesetron verabreicht bekommt. Ist vermutlich ein Fall von „haben wir immer schon so gemacht…“ oder „bekommt ja jeder Pat. intraoperativ auch“ :unamused:

Woher stammt die Info bezüglich fehlender Evidenz von Ondansatron im vorgesehenen Anwendungsbereich?

Niemand bestreitet dass es wirkt.

Es ist allerdings zweifelhaft ob die Anwendung eines Antiemetikums vom Sanitätergesetz gedeckt ist.

So gerne ich auch was antiemetisches auf meiner Liste hätte, bin ich auch der Meinung dass es nicht in die NOTkompetenz fällt.

dasfoam.org/2019/02/23/zum-kotz … llmedizin/

Sorry für off-topic, aber nachdem sich das Zitierte sowas von überhaupt nicht mit meiner klinischen Erfahrung deckt, und ich krankenstandsbedingt zu viel Zeit hab, hab ich mir das ein bisschen genauer angesehen.

Vorweg: der Blog enthält sehr suggestive Sprache und erweckt damit den Eindruck, dass der Autor selbst einen Bias hat. Schon allein deshalb würd ich vorsichtig sein, therapeutische Konsequenzen daraus abzuleiten.

Es stimmt die Conclusio, dass es insgesamt wenig belastbare Daten zu Ondansetron in der Notaufnahme gibt, und wir die Wirkung möglicherweise subjektiv überschätzen. Die genannten Studien zeigen aber durchwegs einen - statistisch nicht signifikaten - positiven Trend bei nicht unerheblichen methodischen Mängeln, die sogar von den Autoren der zitierten Studien erwähnt werden. (fehlende Differenzierung in die verschiedenen Indikationen, Risk of Bias der analysierten Studien, wenig Variabilität in den Outcomeparametern, insgesamt niedrige Fallzahlen, teils fehlende Placebokontrollen, …)

Es gibt zum Beispiel einen Haufen von Studien zur Therapie von akuter Gastroenteritis mit Ondansetron bei pädiatrischen Patienten, die durchwegs positiv sind. Diese Studien unterscheiden sich häufig im gewählten Outcome (längerer Beobachtungszeitraum als nur 30min, Aufenthaltsdauer in der Notaufnahme, Reduktion der Spitalsaufnahmen, iv Hydrierung, „Parent Satisfaction“). Es ist durchaus denkbar, dass bei einer erwachsenen Patientenpopulation mit ähnlicher Methodik auch ein positives Ergebnis rauskäme. (Und jeder, der schon mal in einer Noro-Virus-Welle auf einer Notaufnahme war hat anekdotische Evidenz dazu).

Die präventive Gabe bei Opiattherapie (i.e. der gute alte Tramal-Zofran Cocktail) scheint spannenderweise keinerlei Nutzen zu haben, obwohl Ondansetron bei der PONV durchaus positive Daten hat (man könnte meinen, dass das ein ähnlicher Pathomechanismus ist).

Insgesamt brauchts wie so oft mehr Daten und eine genauere Unterscheidung in verschiedene Indikationen. Den Patienten aber ein möglicherweise wirksames Medikament mit niedrigem Risikoprofil wegen einem Blogpost vorzuenthalten find ich a bissl fies …

Storno nach eigenem Ermessen?
Das halte ich für ein Gerücht.