Hauptamtliche RS dürfen nur mehr KTW fahren

In Tirol tritt mit Juni 2023 die Regel in Kraft, dass hauptamtliche RS nur mehr KTW fahren dürfen, aber nicht mehr RTW, jedoch dürfen freiwillige RS weiterhin RTW fahren. Der Sinn dahinter ist fraglich. Einige Ortstellen stehen jetzt vor einer Herausforderung, denn sie haben nicht genug hauptamtliche NFS, um alle hauptamtlichen Dienste zu besetzen, die bisher von HA NFS/RS besetzt wurden.

Wie wird das begründet?

Ich tippe mal um die Hauptis zu motivieren den Nfs zu machen…

Wird wie bei uns im freiwilligen Bereich auch kommen, aber halt langsam und schleichend.

Da sollte ein Mischsystem doch eher vorgezogen werden;

Ergo:

RS als Lenker am RTW - NFS als Transportführer (So wie es ja sein sollte…)

Der Grund dafür ist mir nicht bekannt.

Die Hauptamtlichen wären zwar motiviert, aber nicht jeder schafft die NFS-Aufnahmeprüfung.

Selbst wenn ein hauptamtlicher NFS am RTW sitzt, darf kein hauptamtlicher RS auf diesem RTW mitfahren. Ein Mischsystem ist daher nicht mehr erlaubt.

Dann ist er am KTW auch recht gut aufgehoben.

Verstehe ich das richtig?
Hauptamtlicher RS-Lenker + HA NFS-Transportführer = nicht erlaubt
Ehrenamtlicher RS-Lenker + EA RS-Transportfüher = erlaubt

Oder habe ich deine Aussage missverstanden?

Ja, das hast du so richtig verstanden. So soll das leider dann ab Juni sein…

Das heißt auf einem RTW sitzen dann immer 2 NFS, wenn mit HA besetzt? Oder ist die Kombi HA NFS Lenker mit ZDL/FSJ/EA RS San1 auch weiterhin möglich?

Das scheint mir reichlich absurd.

Wie ist die aktuelle Lage in Tirol bezüglich HA / FR ?
Fahren in der Nacht/Wochenende auch HA oder wird das nur von FR abgedeckt?

Bin durchaus gespannt ob man den Plan so verfolgen wird im Sommer oder doch noch rechtzeitig in Absprache mit Land stoppt mangels Personal. Da wird eine stufenweise Annäherung ala mindestens ein HA NFS am Auto, dann HA NFS als Transportführer und im Endausbau alle HA NFS sinnvoller sein.

Zivildiener und EA RS dürfen weiterhin RTW fahren, das betrifft nur HA RS.

Manche Ortstellen stehen vor dem großen Problem, wie sie das nun bewerkstelligen sollen. Manche bilden jetzt mehrere EA NFS zum NEF-Fahrer aus, damit die hauptamtlichen NFS den RTW besetzen können und die Dienste am NEF zunehmend von EA besetzt werden.

Wirklich überraschend kam das jetzt nicht wirklich.

via Tätigkeitsbericht 2021, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Landes Tirol
https://aelrd-tirol.at/doku/AELRD_Taetigkeitsbericht_2021.pdf

Im Moment ist es bei mehreren Dienststellen so, dass neue Mitarbeiter mit RS am RTW sitzen während ältere Mitarbeiter mit NFS am KTW herumgurken. Das wird es jetzt halt nichtmehr geben.

ich mutmaße nun eine Motivation dahinter, da es bei uns an der Dienststelle teilweise ähnliche Probleme gibt.

Hauptamtliche RS wollen den NFS nicht machen - gibt nicht (kaum) mehr Geld, aber jede Menge mehr Verantwortung, mehr Schulung usw.
Warum NFS werden wenn man auch als RS am RTW fahren kann und dann dort nur der Fahrer ist und nicht mit dem Patienten hinten arbeiten muss während der Fahrt.

Es gibt leider weiterhin Leute, die der Meinung sind der Fahrersitz ist das coole und nicht die Patientenversorgung. Diese Leute identifizieren sich meines Erachtens nach wenig mit dem NFS Kurs sondern gehen eher in die FÜK Richtung (wenn überhaupt) damit sie dann noch „wichtiger“ sein können.

Durch diese Regelung fahren sie dann KTW, was sie aber erst recht nicht wollen, da sie Action und Blaulicht wollen und doch den NFS machen werden.

Bei dem was der RD (teilweise inkl Wien) aktuell an Personal bekommt wenn sie Stellenausschreibungen veröffentlichen und fast alles genommen werden muss, was sich bewirbt, lässt sich das auch nur schwer in den Griff bekommen.

So einen Bericht für alle Bundesländer wäre super (y)

Das RTW-C System ist jetzt seit 01.07.23 in Tirol aktiv. Jede Dienststelle, welche zumindest zwei RTWs 24h im Dienst hat, muss einen RTW-C stellen, wobei auch weitere Fahrzeuge als RTW-C möglich sind. Alle anderen RTWs werden als RTW-B eingestuft.

Das Ganze ist als Stufensystem (für die kommenden Jahre) gedacht, mit dem Ziel, dass am Ende ein NFS-NKV beim Patienten sitzt. Start ist jetzt mal mit verpflichtendem NFS auf dem RTW-C, wobei die Position (Fahrer oder Helfer) im Moment noch egal ist. Für den RTW-B ist für die Zukunft eine NFS Quote vorgesehen.

Die Ausrückordnung wurde so angepasst, dass ein RTW-C vorwiegend Einsätze der Kategorie A, B1 + Notfallverlegungen bekommt und der RTW-B den Rest. Wo es keinen RTW-C gibt fährt der RTW-B wie gewohnt alle Einsätze.

RTW-C und RTW-B sind derzeit ident von der Ausstattung (hoffe mal das bleibt so)

Hier der Flyer von der Leitstelle zur den Einsatzcodes:
leitstelle.tirol/filerpool/ … /datei/24/

Hauptamtliche dürfen weiterhin als RS am RTW-B fahren + mit Einschränkungen auch am RTW-C, wobei ein NFS da unabhängig davon trotzdem an Board sein muss.

Also im Prinzip hat man in Tirol nun das System RTW / NKTW / KTW, wie bsp. in Wien eingeführt.

Und man versucht das Freiwilligenproblem („Die gehen uns verloren wenn wir Ihnen keine Action bieten“) damit zu kompensieren, dass man Sie eben doch irgendwie aufs Notfallrettungsmittel setzt. Der HA kann da nicht aus. Der muss nun KTW fahren.

Es macht im Sinne der Qualität schon Sinn, immer einen NKV+ samt Ausstattung beim Notfallpatienten zu haben.
Diese Erkenntnis kommt spät, aber immerhin. - Etwas von dem wir in OÖ Jahrzehnte entfernt sind.

Naja, jeder RTW-B hat Vollausstattung und die NFS Quote in Tirol im RD ist jetzt schon sehr hoch. Der Zielwert für die NFS Quote an Board des RTW-B für 2024 ist 70%. Aber aus Sicht der Disposition stimmt das natürlich.

Richtig, nur nennen wir es eben anders.

Es gibt RTW-C, RTW-B und KTW (inkl. G-KTW mit zwei Tragstühlen, Schwerlast-KTW, …)

Derzeit sind die physischen Fahrzeuge und Ausstattung für RTW-C und RTW-B dieselben. Allerdings haben wir es auch jetzt (wieder) so, dass es RTW-B gibt, welche mit VW T6 fahren, gar nicht so wenig. Ausstattung im Auto (C3, Medikamente für NKx, …) sind aber gleich. Muss gestehen, dass ich nicht weiß, ob es auch RTW-C gemeldete Fahrzeuge gibt, welche mit VW T6 fahren, werd mal darauf achten.

Eigentlich (!!!) kann sich eine Bezirkstelle nicht aussuchen ob sie einen RTW nun zum B oder C macht - die C sind klar definiert und zugeteilt, wenn zusätzliche Fahrzeuge fahren, sind das per Definition immer RTW-B, egal welche Besatzung drauf ist. Dass das nicht immer alle so machen hab ich auch schon gehört.

Die angesprochenen 4 Stufen in denen das System ausgeweitet wird gehen bis ins Jahr 2028 hinein - das dauert also noch. Der NKV als Beifahrer auf dem RTW-C (garantiert zu 100% der Schichten) kommt m.W. irgendwann 2026.

Derzeit

RTW-C
100% mind. 1 NFS an Bord - egal wo, egal ob HA/EA/ZD/FSJ

RTW-B
Die bis dahin erreichte NFS Quote am Standort/Ortsstelle ist zu halten bzw. verbessern

Der Fahrer/SEF des RTW-C kann auch in Zukunft weiterhin RS sein, auch wenn er/sie hauptamtlich ist. An der 100% NFS Regel (und dann irgendwann NKV Beifahrer) ändert das ja auch nichts.

Ebenso am RTW-B, solange die Quote erfüllt wird. (Steigt in den Stufen bis 80% wenn ichs richtig im Kopf hab)