Arzneimittelgabe durch NFS OÖ

Ich bin jetzt seit einem halben Jahr EA/NFS in OÖ (Nebenbei im Hauptberuf DGKP) und bin zusätzlich als EA NFS in SBG am NAW und im RKT unterwegs. Im ganzen LV SBG ist die Gabe der Medikamente in der AML1 durch NFS normal geregelt und darf/wird auch angewendet.

Das war der Hintergrund und jetzt zu meinem Problem oder dem Problem des unterirdischen Oberösterreichischen Rettungssystems.

Nach einem halben Jahr hin und her Gefrage über diverse Obrigkeiten haben ich nun Erfahren das eine Medikamentengabe (Auch AML1) in meinem Bezirk (für andere Bezirke kann ich nicht sprechen) nur für NotfallsanitäterInnen NKA/NKV mit „Spezieller“ Schulung möglich ist. Sprich eine Gabe de AML1 durch mich ist nicht möglich und nicht vorgesehen.

Was ist das denn bitte für ein Witz?

Die AML1 ist gesetzlich für NFS freigegeben. D.b. es kann dir rechtlich nicht wirklich was passieren. Allerdings könntest du vereinsinterne Konsequenzen zu spüren bekommen.

Naja prinzipiell ist ja der NFS eine gesetzliche Mindestanforderung, wenn nun der ärztliche Leiter beschließt für NFS nichts freizugeben ist das zwar ein Armutszeugnis für den lokalen Landesverband, dennoch sitzt man hier als Sani auf den kürzeren Ast…

Du kannst dir den NKA/NKV anrechnen lassen, d.h. musst nur zur Prüfung gehen. Zumindest in NÖ geht das. Das wäre die einfachste Lösung…

ist in Planung, nur bei uns in OÖ nicht möglich. ich muss ein Jahr auf den Kurs in SBG warten.

Jup, genau so habe ich mir das gedacht. Aber mir ist das jetzt eh schon alles egal was in OÖ passiert. Amüsier mich mittlerweile nur noch über den Clownsverein.

@KaizerG:
Willkommen im Club :wink:
Bin ein oberösterrechischer RS der in Wien zum NFS-NKV wurde.
Den Wirbel den meine glorreiche Wiederkehr an meine Heimatotsstelle verursacht hat kann sich außerhalb OÖ´s keiner vorstellen. :laughing:
Kurzfassung:
-Ich werde NFS (und wie in Wien üblich kurz darauf NKA+NKV) und melde das in OÖ am Dienstweg weiter und bitte unseren Bez.Lehrsani um eine Einschulung zu den Do´s&Dont´s als NFS in OÖ.
Antwort: sowas gibts nicht, der NFS (NKV) ist eine Ausbildung nach Bundesgesetz, er darf also überall das gleich. (was in OÖ bedeutet, der NFS(NKx) kann das gleiche wie der RS, da ja nicht mehr am SEW ist.
-Als ich dann wie ich´s aus Wien gewohnt war die ersten Zugänge gelegt hab (meist ohne NA) brach dann schnell die Hölle los…
-Dann kam Ende 2020 die neuaufstellung in OÖ:
Seither kann der NKV (und nur der, nicht der „normale NFS“) ein kleines Tascherl mit einem Drittel der Medis die ich in Wien geben darf aufs Auto mitnehmen.
Regeln:
-es darf nur was im aller äußersten, super über schlimmen, total tödlichen, anders nicht zu bewältigen, Mega-Notfall was gegeben werden
-der NA ist immer ANZUFORDERN

Um auf das AML1 thema zurück zu kommen:
Sowas gibt’s in OÖ nicht. Das einzige der paar Medis der OÖ 2er Liste, dass da drunter fallen würde wär das Combivent, und ein einziges Medikament kann definitionsgemäß keine „Liste“ sein, also ist es auf der 2er gelandet

Es ist glaub ich ganz einfach: wie sieht die Arzneimittelliste 1 beim RK OÖ aus?
Wenn da was draufsteht und du NFS bist, dann kann dir prinzipiell keiner verwehren, diese auch anzuwenden.

So:

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Alles klar, wenigstens bin ich nicht der einzige dems so geht.

Ich bin auch, wie Kollege Einsatzleitner, in Wien NFS-NKV geworden. Ich kann nur sagen so wie er es beschreibt- nur bei Megatödlich darfst du deine Kompetenz ausüben, stimmt definitiv nicht. Es gibt da Algorithmen und Krankheitsbilder und wenn - dann. Ja das Ampullarium ist überschaubar. Ja und in OÖ muss man, so wie’s auch im SanG steht beim Notfallpatienten einen Notarzt verständigen.

Wie schaut eig die AML2 in OÖ aus? Was man so liest muss die ja sehr leer sein … ???

Gut, das mit dem total tödlichen Mega-Notfall war eine stilistische Übertreibung, der Kern dahinter ist aber ernst gemeint:
Wärend ich in Wien schon bei der Grad 1 Anaphylaxie/ allergischen Reaktionen Antihistaminika (und die Niederösterreicher neuerdings auch Kortikoide) geben darf (auch um eine weitere verschlechterung zu verhindern), muss ich in OÖ warten bis/ob er in eine Grad 2 Anaphylaxie/ Schock verfällt und dann einen NA nachfordern und darf dann erst mit Adrenalin + Volumen anfangen.

-Supra zur Reanimation und Anaphylaxie
-Amiodaron
-Urapidil
-Naloxon
-Midazolam/Diazepam
-G33%
-Combivent

Ja. Diese Aussage ist leider korrekt.

Thx

Diese Liste is für OÖs SanG/NFS/AML Geschichte schon ein großer Fortschritt, das dürfts noch ned lang geben dort.

Seit Oktober 2020. :wink:

In oÖ gibts für die jährliche Rezertifizierung eine praktische und eine theoretische Station.
Wie schaut’s in den anderen Bundesländern aus?

Die bis jetzt nie durchgezogen wurde.
Oder sie haben mich da übersehen, kann auch sein :laughing:

WRK: nix
Hätte ja auch keine rechtlichen Konsequenzen. Solange die Arzneimittel für alle freigegeben sind machts auch keinen Sinn.
Wenn man der Stellungnahme der ÖGERN zu einer persönlichen Freigabe von Arzneimitteln folgen würde, wäre wohl auch der Entzug derselben bei nicht bestandener Rezertifizierung denkbar.