Covid impfungen durch Sanitäter

kleinezeitung.at/politik/in … vidImpfung

Trotz der PayWall sieht man den kompletten Text.

Zwecks dem hamma ja die Notverordnungen.
Aber auch im SanG könnte man einfach nach den Abstrichparagraphen einen weiteren Buchstaben einführen.
Das Impfen ist ja einfach. Die ärztliche Entscheidung ist vorgelagert, ist der Patient zu Impfen oder nicht, Auschlusskriterien zu diagnostizieren usw.
Interessant, bei Impfungen (im) empfiehlt die WHO keine aspirationsprobe durchzuführen.

Hat auch nicht viel Sinn.
rki.de/DE/Content/Infekt/Im … ation.html

Von der Vorgelagerten Entscheidung habe ich noch nichts gehört, wird aber vmtl. wie die Tests in einer Art Impfstrasse durchgeführt werden.
Wie es künftig mit Grippeimpfungen etc. gehandhabt werden wird, wird noch intressant werden.

Meiner laienhaften juristischen Weltanschauung nach währs auch ohne Gesezesänderung möglich das NFS-NKV impfen.
Entweder als ärztliche Delegation an andere Gesundheitsberufe
Oder über eine Chefarztfreigabe auf der AML 1.

Unsere Forumsjouristen mögen mich korrigieren.

Hatte ich auch kurz als Gedanken. Interessant wäre es schon, ob es so einfach möglich wäre. An sich ist die Anwendung der Notkompetenzen ja „nur“ gestattet zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit eines Notfallpatienten. In wie weit eine Impfung zur Abwehr von Gefahren dient und ein gesunder Mensch ein Notfallpatient ist ignorier ich mal. Dass wir natürlich nicht bei jeder Notkompetenzanwendung eine tatsächliche Gefahr haben ist auch klar :wink:
Aber eine juristische Betrachtung würde uns sicher gut tun

Desswegen über die AML1.
Diese Medis müssen nur für die Tätigkeit „erforderlich“ sein.
Ob die i.m. Gabe jetzt unter die NKV fällt oder auch für den „normalen“ NFS möglich ist war eh schon immer ein Streitthema der LV´s

Ich sehe das Problem eher wenn man allergisch auf die Impfung reagiert. Gerade bei kleinen Kindern die noch keine Impfung hatten ist mir das zu heiss.

Ich rechne mit einer baldigen Stellungnahme der ÖGERN. Ich denke ab NKV ist der Vorgang einer SC oder IM Applikation zulässig. Zu Abwehr einer Lebensbedrohung trifft beim impfen wohl nicht zu, aber muss es auch nicht. Es wird mir ja ärztlich angeordnet. Ich habe dann bloß die Durchführungsverantwortung.
Und ärztlich monitorisiert sollte das schon sein.

Bei der Anzahl an NKV in AT werden uns die paar Sanis die impfen aber ned rausreißen.

Bei Covid gut möglich. Allerdings soll es auch für andere Impfungen gelten anscheinend. Da macht es ja nicht viel Sinn wenn ein Arzt anwesend ist oder die Anweisung dazu gibt, weil dann könnte er es genau so gut selbst machen.
Ich denke da eher an SOPs für spezielle Mitarbeiter. Nicht für alle.

Ich denke es geht im Gesundheitsministerium darum die Impfungen möglichst einfach bekommen zu können. Je mehr Stellen Impfungen anbieten und je unkomplizierter es ist, desdo mehr Leute werden sich auch impfen lassen.

Quelle: Aktueller Ögern Newsletter bzw. Behördentext mit Hervorhebung unter oegern.at/wp/wp-content/upl … 1.2020.pdf

Schaut nach beschlossener Sache aus. Ich bin auf den Aufschrei der Ärzteschaft gespannt.

warum sollte es einen Aufschrei der Ärzteschaft geben? Maximal im niedergelassenen/freiberuflichen Bereich, die vielleicht glauben könnten ihnen entgeht Honorar.
Aber Ärzte aus Gesundheitseinrichtungen/Krankenhäusern freuen sich prinzipiell über qualifizerte Assistenz, die ihnen Arbeit abnehmen kann. Und im KH wirst meistens sowieso vom Diplomierten Personal oder Studenten geimpft.

Ich hatte bisher nicht den Eindruck dass sich die Ärztekammer bei der Freigabe von Kompetenzen an nichtärztliches Personal an sachlichen Argumenten orientiert.

Da geht es ausschließlich um Standesdenken…

oegern.at/covid-impfungen-d … anitaeter/

2.000. Wow so eine große Zahl. Einfacher ein Jahr Vollzeit. Oder zwei bei 20h Teilzeit. Oder für fünf Jahre eine 3 Monatige Sommerurlaubsvertretung. EA Zeit zählt hier nichts.

die hat man nach dem ZVD schon fast beisammen :wink:

Ich versteh ja nicht, warum sie wieder „Berufserfahrung“ reinschreiben. Der Begriff funktioniert in anderen Gesundheitsberufen - fürs SanG wird erst wieder eine Klarstellung kommen müssen.

Zur Erinnerung, die Positionen des Ministeriums:

-) Anzeigepflicht („im Zuge der beruflichen Tätigkeit“): gilt nur für HB
-) Ausgangsbeschränkungen („notwendige berufliche Aus- und Fortbildungen“): Ehrenamtliche, Zivis, FSJ dürfen explizit aus- und fortgebildet werden, „beruflich“ ist „weit zu fassen“

Oiso i bin gspannt, was da rauskommt…

nie im Leben würd ich mich von einem „gewöhnlichen“ Rettungssanitäter impfen lassen (Pflegepersonal, Medstudenten mal ausgenommen) - aber wir wissen alle wie leicht die RS-Prüfungen sind und wer diese alles besteht.
Und so jemand soll (wenn er 2000h nachweisen kann, lächerlich, das heißt polemisch gesproche nur dass er perfekt weiß wie die Trage funktioniert, wie man mit Patienten redet und wo die einzelnen Ambulanzen im Krankenhaus sind) eine Nadel in einen Muskel stechen?

Warum lässt man dies nicht NKVs machen? die haben öfters mit Nadeln hantiert, die wissen wie sich das anfühlt und dass man auch bei einer einfachen Injektion aufpassen muss.
Schulung (einfach die klassischen Silikon-Nadelkissen impfen?) und unter ärztlicher Aufsicht (als Arzt würde ich für jemanden mit derart wenig theoretischer und praktischer Ausbildung keine Verantwortung übernehmen) - bin echt gespannt wie die sich das vorstellen :confused:

Warum lässt man dies nicht NKVs machen?

Weil das RK die letzten 20 Jahre versäumt hat welche auszubilden.

RS find ich rein von der Symbolik her schon nicht gut. Wenn man NKV die Möglichkeit gibt, rückt wenigstens die Ausbildung etwas ins Scheinwerferlicht. Außerdem hat man als NKV wenigstens ein bisschen was vorzuweisen an Ausbildungsstunden und Erfahrung.

Die Ärztekammer will da jedenfalls nicht mitspielen, hat Herr Szekeres bereits verkündet.
Nun dazu gibt gewisse berechtigte Gründe - denn natürlich ist das eine ärztliche Tätigkeit. Die reine Verabreichung wäre aber sehr wohl auch problemlos delegierbar - bei Anwesenheit eines Arztes der auch das ärztliche Aufklärungsgespräch führt.
NKV dürfen i.m. Injektionen verabreichen und wurden entsprechend geschult. Sie im SanG bei einer pandemischen Lage sie zu ermächtigen auf ärztliche Anordnung eine Impfung i.m. zu verabreichen ist meines Erachtens unbedenklich.
Schließlich machen sie technisch nichts anderes als das wofür sie ausgebildet sind.