Dies ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Aus einer Garantenstellung heraus, ist die/der ausgebildete NotfallsanitäterIn sogar gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Handlungen zu setzen, um weiteren Schaden abzuwenden (Verschlechterung des Zustands), oder um die Lebensfunktionen wieder herzustellen…!
Dazu gib es bereits eine Fülle an Judikatur in Deutschland zu diesem Thema, welches auch ein österreichisches Gericht so anwenden würde, da ja die österreichischen §§ 2 und 10 StGB sowie 6 VStG den deutschen §§ 34, 35 StGB und 16 OWiG entsprechen.
Näheres dazu findest Du hier: https://prorettungsdienst.webnode.com/l/entschuldigender-notstand-im-rettungsdienst/
In Österreich hängt dann der Umfang der „zumutbaren Hilfeleistung“ individuell von erlernten Fähigkeiten und Wissen ab. Selbst wenn eine AML1 oder AML2 „(fast) leer“ sein sollte, die/der SanitäterIn jedoch aktuell im ACLS und PALS trainiert ist (bzw. das ERC-Pendant ALS und EPALS), ist bei verspätetem Eintreffen eines Notarztes auf jeden Fall der Advanced Life Support zu starten!
Wie weit dies dann geht, hängt - wie bereits geschrieben - von den individuellen Fähigkeiten ab. Eine - höchstbedrohliche - Torsade-de-Pointes mit Magnesium zu therapieren, fällt - insoweit EKG vorhanden - jedenfalls für einen öNFS-NKV/NKI darunter, wenn beispielsweise diese Kurse vorhanden sind, oder sogar auch höhere ausländische/inländische Ausbildungen vorhanden sind (D-NotSan, CH-RS, AnästhesiepflegerIn, etc.). Bei der Standard-NFS Person laut SanG (Pflichtschulabschluss) und keine besonderen Fähigkeiten wird die Anforderung geringer ausfallen.
Deshalb müssen diese unterschiedlichen Ausprägungen - über den gesetzlichen Modulen des SanG - auch erfasst werden. Damit bekommt man auch einen Überblick über die Leistungsfähigkeit sämtlicher „Notkompetenzler“. Natürlich, „nur“ NAEMT-Kurse alleine werden nicht ausreichen. Jedoch ist weltweit ein ALS-Kurs und ein Kinder-ALS-Kurs gängige Voraussetzung für weiterführende Handlungen (bis zum Eintreffen des Notarztes).
Dies kommt vor allem zum tragen, wenn nach mehreren Minuten Reanimation (und zB. drei Defibrillationen) kein Erfolg gegeben ist. Je früher der ALS/PALS begonnen wird, umso eher werden die Handlungen auch von Erfolg gekrönt sein.
Mir ist bewusst, dass dies für österreichisches Denken Neuland ist, da ja bisheriges „Falschdenken“ bewusst nicht sanktioniert wurde. War es schon aus standespolitischen Gründen sogar höchst erwünscht.
Durch Abbilden der Kompetenzen in einem öffentlichen Register, werden sowohl die Anzahl an ausgebildeten und trainierten SanitäterInnen, als auch die tatsächlichen Kompetenzen abgebildet. Dies ist nicht nur für die Vermeidung von Rechtsfolgen wichtig, sondern vor allem auch aus standespolitischen Gründen!