Gesundheitsberuferegister-Erneuter Anlauf für SanitäterInnen

Hallo!

Wie Ihr vielleicht schon von der Homepage des Parlaments oder von PRO RettungsDienst Österreich wisst, wird das Gesundheitsberuferegistergesetz erneut novelliert…!

Eine Chance für SanitäterInnen…! Nachdem das SanG in Richtung Wiedereintritt für Jedermann/-frau, welche(r) irgendwann einen RS oder NFS nach SanG besaß, geöffnet wurde, scheint das Ziel einer höheren Ausbildung für SanitäterInnen wieder in weitere Ferne gerückt zu sein. Jedoch besteht die Möglichkeit, über das GBRG zumindest das derzeitige Personal mit invasiver Berechtigung (vor allem NFS-NKV und -NKI) in dieses Register aufnehmen zu lassen, und so den ersten Schritt zu setzen.

Unter nachstehendem Link findet man die Stellungnahme, und die Möglichkeit, über den Unterstützungslink seine Zustimmung auszudrücken:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_05826/index.shtml

Den Text zur geplanten Änderung im Bereich der Gesundheitsberufe (Anpassungen) findet Ihr hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00046/index.shtml

Gibt es die geplanten Änderungen irgendwo öffentlich einsehbar oder handelt es sich hier eh um die Pandemie Änderung?

Auszüge aus der Stellungnahme

Und genau wie man eine Uniform fladern kann um bei einem Großeinsatz mitzumischen, kann man auch den Ausweis fälschen oder zum Wohle des Patienten argumentieren, dass man in momentan vergessen hat da Freizeit…

Wäre halt vielleicht gleich einfacher über den Dienstweg in der Organisation zu intervenieren, als Beispiel beim RKNÖ ist es bei fehlenden Fortbildungsstunden kein Problem ordentlich Stunden dafür zu bekommen.

Zwar profitiert ein Patient wenn ich einen AMLS PHTLS EPC habe, ich wüsste aber nicht was ich mehr an Maßnahmen durchführen darf und deshalb auch eine Eintragung/Ausweis benötige?

Die „!!!“ lassen die Forderungen jetzt auch nicht professioneller wirken und nur weil ich irgendwo in der Medizin unterwegs bin, bedeutet nicht automatisch im Rettungsdienst am Ball zu bleiben.

Ja, die Pandemie-Änderung.

Dies ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Aus einer Garantenstellung heraus, ist die/der ausgebildete NotfallsanitäterIn sogar gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Handlungen zu setzen, um weiteren Schaden abzuwenden (Verschlechterung des Zustands), oder um die Lebensfunktionen wieder herzustellen…!

Dazu gib es bereits eine Fülle an Judikatur in Deutschland zu diesem Thema, welches auch ein österreichisches Gericht so anwenden würde, da ja die österreichischen §§ 2 und 10 StGB sowie 6 VStG den deutschen §§ 34, 35 StGB und 16 OWiG entsprechen.

Näheres dazu findest Du hier: https://prorettungsdienst.webnode.com/l/entschuldigender-notstand-im-rettungsdienst/

In Österreich hängt dann der Umfang der „zumutbaren Hilfeleistung“ individuell von erlernten Fähigkeiten und Wissen ab. Selbst wenn eine AML1 oder AML2 „(fast) leer“ sein sollte, die/der SanitäterIn jedoch aktuell im ACLS und PALS trainiert ist (bzw. das ERC-Pendant ALS und EPALS), ist bei verspätetem Eintreffen eines Notarztes auf jeden Fall der Advanced Life Support zu starten!

Wie weit dies dann geht, hängt - wie bereits geschrieben - von den individuellen Fähigkeiten ab. Eine - höchstbedrohliche - Torsade-de-Pointes mit Magnesium zu therapieren, fällt - insoweit EKG vorhanden - jedenfalls für einen öNFS-NKV/NKI darunter, wenn beispielsweise diese Kurse vorhanden sind, oder sogar auch höhere ausländische/inländische Ausbildungen vorhanden sind (D-NotSan, CH-RS, AnästhesiepflegerIn, etc.). Bei der Standard-NFS Person laut SanG (Pflichtschulabschluss) und keine besonderen Fähigkeiten wird die Anforderung geringer ausfallen.

Deshalb müssen diese unterschiedlichen Ausprägungen - über den gesetzlichen Modulen des SanG - auch erfasst werden. Damit bekommt man auch einen Überblick über die Leistungsfähigkeit sämtlicher „Notkompetenzler“. Natürlich, „nur“ NAEMT-Kurse alleine werden nicht ausreichen. Jedoch ist weltweit ein ALS-Kurs und ein Kinder-ALS-Kurs gängige Voraussetzung für weiterführende Handlungen (bis zum Eintreffen des Notarztes).

Dies kommt vor allem zum tragen, wenn nach mehreren Minuten Reanimation (und zB. drei Defibrillationen) kein Erfolg gegeben ist. Je früher der ALS/PALS begonnen wird, umso eher werden die Handlungen auch von Erfolg gekrönt sein.

Mir ist bewusst, dass dies für österreichisches Denken Neuland ist, da ja bisheriges „Falschdenken“ bewusst nicht sanktioniert wurde. War es schon aus standespolitischen Gründen sogar höchst erwünscht.

Durch Abbilden der Kompetenzen in einem öffentlichen Register, werden sowohl die Anzahl an ausgebildeten und trainierten SanitäterInnen, als auch die tatsächlichen Kompetenzen abgebildet. Dies ist nicht nur für die Vermeidung von Rechtsfolgen wichtig, sondern vor allem auch aus standespolitischen Gründen!

der Eintrag im Register ist gut und wichtig.
Allerdings vermiss ich bei den bisherigen Berufen etwas sehr.
—> Eintrag - Gültigkeit- Erinnerung - neu Antrag

alles dazwischen ist der jeweiligen Firma selbst überlassen. Dh. will jemand die verpflichtenden FB Stunden nicht kontrollieren, dann ist es so (abgesehen davon das es natürlich strafbar ist).
Persönlich hätt ich die Fortbildungsstunden etc. lieber gesetzlich geregelt im Register, so das es auch wirklich kontrolliert und sanktioniert wird.

lieber Druidix, zum Thema „entschuldigender Notstand“ sind wir nicht der gleichen Meinung.
Rechtlich gesehen gehts hier um die Verletzung einer Rechtsmaterie (Ärzte-, Suchtgift-, Sanitäts-, Verwaltungsrecht) um höherstehendes Rechtsgut (Gesundheit, Leben) zu schützen.

Aus der Garantenstellung der/des SanitäterIn ergibt sich zwar alle zumutbaren Handlungen zu setzen, aber ganz sicher nicht die Pflicht dabei Recht zu brechen.
Wenn du dennoch zu den von dir angesprochenen Massnahmen greifst, dann ist das eigenverantwortliches Handeln unter Inkaufnahme eines Rechtsbruches, eben um höherstehendes Rechtsgut (Gesundheit, Leben) zu schützen. Das ist allenfalls ein KANN aber keine MUSS aus der Garantenstellung heraus. Es ist ganz sicher jedem NICHT zumutbar daraus Recht zu brechen.

Insoferne begeben sich Menschen wie du - mit Sonderausbildungen, DPKG, Intensiv, laufendes Medizinstudium - im Regeldienst in jenen speziellen Notfällen eigentlich immer in die moralische Zwickmühle, zumal „fortgeschrittenes Material“ an Bord ist. Das muss jeder für sich entscheiden im Einzelfall.

Aus dem Einzelfall soll und darf kein Regelfall werden, so wie in D früher mit RA und heute mit NotSan vielerorts die sich regelhaft auf den übergesetzlichen Notstand berufen müssen (weil auch von ihnen erwartet) - das ist Quatsch und gehört dringend saniert.
In Ö ist es ganz sicher nicht so dass von uns im Regeldienst die Nutzung des entschuldigenden Notstandes verlangt wird!

Die österreichische Rechtssituation ist nicht viel anders. Lediglich die Paragraphen sind anders. Und es fehlt vor allem an Judikatur. Genau deswegen (und wegen der, vom OGH aus Deutschland übernommenen Rechtsprechung) würde auch auf die deutsche Judikatur als Hilfestellung zurückgegriffen werden.

Es kommt eben auf die persönliche Kompetenz drauf an. Natürlich muss ein ALS-Algorithmus auch nicht bis ins letzte Detail ausgenützt werden. Es reicht doch schon, bei bedrohlicher Bradykardie auf Atropin oder einen „Supra-Blitz“ (1mg Adrenalin auf 100ml NaCl-Kurzinfusion) zurückzugreifen. Deshalb wird auch niemand eine digitale Thorakozentese verlangen, wenn es eine Entlastungspunktion kurzfristig auch bringt. Es geht hier mehr um die grundlegenden ALS-Maßnahmen.

Juristisch darf ich kurz auf deutsches Recht/Rechtsprechung verweisen, welche allerdings eine andere Meinung vertritt, als von Dir oben geschrieben. Ich habe die Stellungnahme des BVRD Deutschland nachstehend angefügt:

Ganzer Text: https://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilschutz/BVRDNotKomp01.pdf

Und alles was folgt ist damit hinfällig und Rumphantasiererei.

Die deutsche Rechtslage ist schon allein aufgrund der völlig anderen Berufsgesetze, im speziellen das NotfallSanG, eine gravierend andere und somit nicht eben mal auf österreichische Verhältnisse umlegbar (nebstbei nicht nur die Rechtslage, sondern auch die einschlägige Arbeitspraxis).
Es ist ganz klar geregelt wann z.B. eine Medikamentengabe durch nicht-ärztliches Personal statthaft ist, dazu reicht keine Schulung (schließlich schult ja auch der NKA-Kurs auf weit mehr Medikamente als freigegeben werden), sondern es bedarf einer Freigabe in Form einer Arzneimittelliste. Private Veranstaltungen udn Forbildungen sind zwar schön und gut, aber in dem Zusammenhang irrelevant. Und etwas, was an sich nicht statthaft ist, sondern bestenfalls entschuldigt werden kann (rechtfertigender oder entschuldigender Notstand), ist sicher nicht als Bemessungsgrundlage für in einer Situation maßgerechtes Handeln geeignet.

Völlig korrekt!

Erklärt mir nur einer wieso man will das es in berufsregister für Sanitäter geben soll?
Ich seh keinen Sinn darin.
Es ist eher noch mühsamer als bisher, es den bring kein Verbesserung und macht keinen Sinn…

ah, heribert, jetzt machst du also hier auch schon werbung :smiley:

Naja, ein Vorteil wäre, dass Aus&Fortbildungen zentral erfasst werden, Manipulationsmöglichkeiten quasi weitgehend ausgeschlossen werden, seltsame organisationsinterne Anerkennungsprozedere (oder deren Verweigerung) von Aus&Fortbildungen schlicht und einfach nicht mehr möglich sind, etc.

Ein gewisser paramedic (und auch andere) hätte es damit wohl viel schwerer gehabt als Sanitäter tätig zu werden.

Also ich fürcht, diese Hoffnungen werden dich enttäuschen, bei der Pflege hat das GBR absolut nichts mit den Aus-/ Fortbildungen zu tun.

Und genau deshalb ist es sinnlos das man dort noch mehr Leute registriert.