72 Stunden Regelung

Frage, wie handhabt ihr das mit der 72 Stunden Regelung?

Diesbezüglich hat man mir schon mehrmals versucht etwas aufzuschwätzen um ja keinen Patienten aufnehmen zu müssen.

Letztens hieß es im SMZ Ost, bei einer Rettungssperre gilt diese nicht. Es wurde mir auch erzählt, dass das AKH von dieser Sperre ausgenommen ist, was anscheinend falsch ist denn selbst MA70 Mitarbeiter gingen davon aus und durften sich umdrehen inkl. Patient und wieder fahren.

Wie handhabt ihr das? Nehmt ihr beim Toughbook einfach das Zielspital, sprich ohne Abbuchung, welches von der 72 Stunden Reglung betroffen ist und fahrt hin?

LG

Bitte für die Kollegen aus der „Provinz“ das Ganze nochmal in deutsch;

Was ist denn nicht verständlich?

Ich vermute Kollegen die nicht in Wien oder im Wiener Umland tätig sind wissen nicht was die 72 Stunden Regelung ist, deswegen die Frage von don.pedro.

Die genauen Details kenn ich zwar auch nicht, aber hier mal das was ich dazu weiß:
Wenn in Wien jemand innerhalb von 72h nach der Entlassung aus stationärer Behandlung wieder hospitalisiert werden muss, dann muss ihn das KH in dem er in Behandlung war wieder aufnehmen (unabhängig von dem sonst in Wien üblichen System mit Casus-Nr.) Gilt aber soweit ich weiß nur, wenn das Grund für neuerliche Hospitalisierung mit dem vorhergehenden stationären Aufenthalt in Zusammenhang steht, sprich für jemanden der wegen RR-Problemen stationär war und dann auf Glatteis ausrutscht und auf eine Unfall muss gilt die Regelung also nicht.

Es ist total interessant, dass jeder die 72 Stunden Regelung anders deutet.

Punkto stationärer Aufnahme, das war mir nicht bewusst.

Mir wurde es folgendermaßen erklärt.

War eine Person im Spital in Behandlung (Ambulant oder Stationär) so muss innerhalb der nächsten 3 Tagen dieses erneut angefahren werden.

Und jetzt scheiden sich die Geister.

Ich hatte einen Patienten, bekam im Spital A ambulant einen Katheter und ging nach Hause. Daheim schmerzte es, er musste somit wieder zurück ins Spital. Hier verwies man mich auf die 72 Stunden Regelung und ich musste dementsprechend wieder ins Spital A.

Oder anderes Beispiel. Pat. war wegen Hypertonie im Spital, wurde mittels Rettung hospitalisiert, ambulant behandelt und ging. Zwei Tage später kamen wir wieder… Gastroenteritis… andere Erkrankung/Symptome mussten aber trotz ambulanter Behandlung und anderer Erkrankung dasselbe Spital wie vor 2 Tagen anfahren.

Gibt es hier niemanden der genau weiß, wie diese Regel zu handhaben ist?

1 Telefonat mitm Bedman regelt

NotrufNÖ schreibt folgendes:

Als jemand der selbst nur im Umland von Wien fährt, hab ich meine Infos auch nicht aus erster Hand. Es könnte durchaus sein, dass die Regel auch für ambulante Pat. gilt bzw. auch für andere Erkrankungen. Als NÖ-RM bin ich in einem Wiener KH sowieso meistens Feinbild Nr. 1 und kann ja fast nur falsch sein, zumindest wenn es nach dem Ambulanz-Personal geht.

Meines Wissens gilt die 72h Regel nur für KAV Spitäler, allerdings ambulant und stationär und nur bei gleicher oder ähnlicher Symptomatik. Wenn die Symptomatik abweicht, gilt sie angeblich nur, wenn es Folgeerscheinungen des Krankheitsbildes sind. Man nennt die 72h Regel auch Reklamation → Was das Spital nicht behandelt hat, kann nicht reklamiert werden.

Aber um sich viel Stress zu ersparen, einfach alles hinterfragen und den Patienten grundsätzlich nicht dran glauben, dass sie in Spital X auf Ambulanz/Station Y bei Dr. Z waren, solange sie keine Entlassungspapiere vorliegen haben.

und bei Unklarheiten, wenn man schon alle Infos vom Patienten hat:

Und btw. yes 72h-Regelung gilt auch für ambulante Behandlungen! Von „selben Problem“ steht in der letzten Anweisung der KAV-Generaldirektion nichts. Also auch die RR vs. Glatteisgeschichte frisst dasselbe Spital (entsprechende Fachrichtung vorausgesetzt)

Genau so.
Ach ja und das AKH ist kein KAV-Krankenhaus sondern MedUni-Wien, genauso wie die beiden UKHs (AUVA), das Hanusch (ÖGK-W) und natürlich die ganzen Privatspitäler.
Natürlich ist es zielführend zu versuchen den Patienten wieder dorthin zu bringen - in diesen Häusern gibt es jedoch keine Verpflichtung (72-Stunden-Regel), dass sie den Patienten wieder nehmen. Bei Unklarheiten immer mit dem Bettenmann Rücksprache halten.
Manche Abteilungen gewisser KAV-Häuser versuchen sich abzuputzen und einem trotz 72-Stunden-Regel abzuweisen, hartnäckig bleiben und bei Problemen den Bettenmann anrufen, der klärt das dann - nötigenfalls auch über das KAV-Journal (Schon ein paar mal gehabt, dass ein Arzt der sich weigerte einen Patienten zu nehmen dann den Anruf aus dem KAV-Journal erhielt und siehe da plötzlich wurde der Patient anstandslos übernommen). Nicht einfach weiterfahren, dass kann die Odyssee weiter verlängern.

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Punkto AKH, das AKH wird in der KAV Liste geführt, weswegen höchstwahrscheinlich das WIL den Patienten damals abgelehnt hat.

Aber ich werde jetzt wenn etwas unklar ist auf den Bettenmann zurückkommen.

Ich hab da schon Ärzte mit verheulten Augen nach so einem Telefonat erlebt.

Jein. Der KAV listet das AKH auch als Spital auf seiner Website. Die ÄrztInnen sind bei der MUW angestellt, ja, aber das AKH gehört natürlich zum KAV

Zuerst angebrüllt worden, dass wir (trotz aviso!) zu spät gebucht haben und jetzt auf der stelle woanders hinfahren sollen, danach zum KAV Journal über die Leitstelle eskaliert und dann unter Murren doch genommen. leider nicht nur einmal.

Genau - jein. Die Ärzte sind halt nicht KAV und damit ist vielen auch alles was von dort kommt ziemlich egal.

Der Klassiker, ein diensthabender Arzt sperrt sich und glaubt, dass alle bereits auf Anfahrt befindlichen Rettungsmittel auf der Stelle kehrt machen und wo anders hinfahren. Tja - so läuft der Hase nicht, das müssen manche halt auf die harte Tour lernen. :laughing:

Kann jemand die KAV Journal Nummer nennen? Ich wusste bis dato nicht einmal, dass man sich telefonisch an sie wenden kann, falls es Probleme gibt bei einer Übernahme bezüglich 72h Regelung.

Gibt es nicht. Ein direkter Kontakt zwischen Fahrdienst und dem KAV-Journal ist nicht vorgesehen. Für die Zuweisung von Rettungsmitteln zu Krankenhäusern ist grundsätzlich einmal die Leitstelle der Berufsrettung Wien MA70 zuständig (Bettenjournal bzw. umgangssprachlich „Bettenmann“). Bei Problemen (etwa wenn eine Ablehnung durch ein KAV Krankenhaus aus Ansicht des Bettenjournals nicht gerechtfertigt ist) kann dieser jedoch das KAV-Journal kontaktieren.

Das korrekte Vorgehen bei Problemen —> MA70 Bettenjournal, dieses entscheidet dann was weiter passiert.
Für Fahrzeuge die noch (bis zur Einführung der gemeinsamen Leitstelle) unter den Organisationsinternen Leitstellen fahren: Organisationsleitstelle → MA70 Bettenjournal, dieses entscheidet was weiter passiert.

Das ist so korrekt - ein Kontakt von Mannschaft und KAV-Journal wird nur hergestellt, wenn wir die Leitstelle entlasten wollen und beispielsweise Detailinformationen vom Pat.brauchen. Da kann es vorkommen, dass wir die Mannschaft selbst anrufen. Aber ansonsten ist alles ausnahmslos über die Lst zu Regeln. Bitte garnicht erst bei uns Versuchen - Wir verweisen immer auf die Lst - ist also Zeitverschwendung.
Bitte auch nicht den Mythos am Leben erhalten, dass der KAV-Journal Regelungen bei Ärzten durchsetzt bis sie heulen. Es gibt ganz klare Regelungen (Bsp 72 Stunden Regelung). Wenn uns eine Anfrage der LST erreicht, wird genau geprüft ob die Anfahrt richtig war. Danach wird mit dem dh Oberarzt gesprochen und von beiden Seiten abgefragt wie die Situation ist und (wichtig!) wie der Vitalstatus d. Pat. ist. Weiters wird dann der Grund der „Ablehnung“ des Rettungsmittels erfragt. Ist dieser Grund nicht plausibel, sind Ressourcen vorhanden oder ist es im Sinne des Pat. kann es sein, dass wir Avisos „durchsetzen“. Kann aber auch passieren dass, bsp. falsch abgebucht wurde. Dann müsst ihr zB woanders hin fahren und auch das kann die LST allerdings, dann in Absprache mit uns bei euch dann durchsetzen. Primär kann ich aber versichern: Der KAV-JD handelt immer danach was für den Pat. am besten ist und dann natürlich auch so, dass einerseits die KH Ressourcen korrekt genutzt und natürlich auch die Rettungsdienst Ressourcen sinnvoll und schnell (Damit jedes Rettungsmittel schnellstmöglich wieder verfügbar ist) genutzt wird.
LG

Edit: gibt es Interesse an einem KAV - Journaldienst AMA? bzw. generell Fragen zum KAV? Könnte man hier als Thread andenken. Offenbar gibt es da doch ein paar Mythen und Legenden :slight_smile: