Tattoos bei MA70?

Wunder mich gerade, dass bei den Aufnahmekriterien für die MA70 steht, dass Tattoos „im sichtbaren Bereich“ nicht erlaubt/unerwünscht sind, besitzen doch zahlreiche Kollegen bei der Berufsrettung durchhaus im sichtbaren Bereich Tattoos (was ich auch vollkommen in Ordnung finde).

Grundsätzlich sind entsprechend der Dienstordnung Tattoos verdeckt zu tragen. Bei entsprechend hohen Außentemperaturen wird das arbeitsrechtlich ein Problem weshalb es dann egal sein muss.
Wie sieht das arbeitsrechtlich aus:
Nach geltender Rechtssprechung der Arbeits- und Sozialgerichte ist ein Tattoo kein Kündigungsgrund solange es gesellschaftlich akzeptabel ist. Als problematisch und damit auch als möglicher Kündigungsgrund gelten nach arbeitsrechtlicher Rechtssprechung Tattoos im Gesicht, sowie sichtbar getragene Tattoos welche politische/religiöse/sexistische/rassistische/etc. Botschaften verbreiten und somit von anderen als Diskriminierung verstanden werden können. Tattoos welche einen strafrechtlichen Tatbestand (Verhetzung/Wiederbetätigung/etc.) erfüllen, sind generell ein Kündigungsgrund nach Arbeitsrecht.

Über Sinn oder Unsinn der sehr allgemein gehaltenen Regelung (Tattoos sind verdeckt zu tragen, Punkt.), bitte mit dem dafür Zuständigen der MA70 zu diskutieren - oder einfach akzeptieren wie es ist.

Wenn du KollegInnen auch außerhalb des Hochsommers mit Tattoos siehst, könnte dir das zu denken geben… :wink:

Danke @RedTiger für die ausführliche Information.

Wie „streng“ wird das an sich bei der Aufnahme genommen? Ist es wie bei der Polizei beispielsweise erforderlich Fotos der jeweiligen Körperregion samt Tattoo(s) einzubringen?

Hätte ich nicht mitbekommen, dass das irgendjemand gemacht hätte, kann aber sein dass das per Mail abgeklärt wurde, dann weiß ich das nicht.

Also keine Garantie, aber mitbekommen hab ichs nicht.

Hi :slight_smile:

Nachdem dieser Beitrag jetzt schon ein Jahr her ist wie ich sehe frag ich mal:
Hat sich in dem Punkt inzwischen etwas geändert?

Würde selber gerne nach Abschluss meiner Ausbildung zur MA70 übertreten. Werde mir aber evtl davor ein tattoo am Unterarm stechen lassen.

Dass man mit gesellschaftlich anstössigen Tattoos Probleme kriegen kann habe ich schon von mehreren Seiten gehört. Finde allerdings die Bezeichnung, was genau denn nun unter „anstössig/inakzeptabel“ fällt und was nicht, recht schwammig und subjektiv um ehrlich zu sein (ausser natürlich es handelt sich zB um Symbole/Motive die klar unter das Verbotsgesetz fallen).

Wäre interessant von Leuten zu hören, die Erfahrungen zu diesem Thema gemacht habem. Obwohl sich bei einem 1 Jahr alten Beitrag meine Erwartungen in Grenzen halten :slight_smile:

Die Regelung ist die gleiche, Tattoos sind per Anweisung im Dienst verdeckt zu tragen. Was anderes als das was Anweisung besagt zu sagen/schreiben wäre unseriös.

Jedenfalls wird beim Aufnahmeverfahren keine Leibesvisitation durchgeführt.

Die arbeitsrechtliche Einstufung was anstößig ist, ist eigentlich auch klar und dass das nicht nur die Symbole des Verbotsgesetzes sein müssen ebenso. Jeder weiß, dass es eine Reihe an Codes/Symbolen (diverser politischer und unpolitischer Richtungen) gibt die zwar nicht strafbar sind, allerdings definitiv „anstößig“.