Bett abbuchen in wien

Ich dachte immer das wenn ein Fahrzeug ein Bett abbuche das dass betreffende Spital den Patient dann nehmen muss?
Es ist nun passiert das ein Oberarzt erklärt hat er nimmt einen Patienten mit schmerzen nicht auf, da der Patient vor 5 Tagen aus einem anderen Spital mit einer ähnlichen Erkrankung entlassen wurde.
Und die dazu gehörige Oberschwester meinte das dass abbuchen eines Bettes nicht bedeutet das der Patient dann auch dort behandelt wird bzw. Dort bleiben könnte.

Also ich hab das immer anders verstanden…

So ist es auch, in dem Fall gibts ein freundliches „Klar kann man den Patienten auch in einem anderen Spital behandeln, sie müssen sich nur um den Transfer kümmern“ und wenns gar nicht anders geht, dann ein Telefonat mit der Leitstelle der WBR. Fertig

An die 72-Stunden-Regel vom KAV, wo der Patient, wenn er wegen selbiger Erkrankung oder Beschwerden ambulant oder stationär in einem Krankenhaus der Gemeinde Wien war, wieder dorthin verbracht werden soll, muss man sich halten und dann muss dich dieses Krankenhaus auch nehmen, bzw. kann dich innerhalb der 72 Stunden ein anderes Gemeindekrankenhaus ablehnen.

72 Stunden-Regelung ist in jedem Falle zu beachten - ansonsten ist eine Ablehnung gerechtfertigt. Auch Strahlen/Chemo-Patienten müssen auch in ihr Stammspital gebracht werden, sollte das nicht verfügbar sein ist es mit dem Bettenjournal abzuklären.
Wenn es Probleme gibt - Bettenjournal anrufen. Das klärt dann alles weitere, ist die Ablehnung nicht gerechtfertigt bekommt der ablehnende Arzt einen Anruf vom KAV-Journal was dann meist das Problem sehr schnell löst.

Hab jetzt nochmal mit dem Kollegen gesprochen.

Der diensthabende Oberarzt versteifte sich darauf das dies keine neue Verletzung sei und für Kontrollen immer das andere Spital zuständig wäre.
Auch nach einem Telefonat bei dem ihm die Protokollführer der ma70 erklärt haben er muss den Patienten nehmen weigerte er sich weiterhin und die Oberschwester drohte den Kollegen mit einer Anzeige weil diese einen Behandlungsraum blockieren.

Kurz um, nach 1 Stunde Diskussion zwischen ma70 Leitstelle und dem Fahrzeug auf der einen und dem Oberarzt und dem Pflegepersonal auf der anderen seite, fuhr das Fahrzeug ein anderes Spital an.

Eigentlich müsste man den Oberarzt ja anzeigen, einen Patienten mit schmerzen nicht zu behandeln ist unterlassene Hilfeleistung.

KAV Leitung / Journaldienst is noch eine Möglichkeit es weiter zu eskalieren. Passiert immer wieder und ist leider seit min 10-15 jahren ein Problem in diversen Häusern - manchmal hat das dann zum Überwuchernden Anfahren und Warteschlangen mit 20 Fahrzeugen geführt, dann gings wieder ein paar Monate ganz ok.

Natürlich kann man es in der Eskalation so weit treiben das ich mir die Polizei hohl und vor der Polizei als Zeuge entweder den Patient übergebe oder aber darauf hinweise vor der Polizei das der Patient schmerzen hat und der Oberarzt die Behandlung verweigert.
Man könnte das ganze auch über die hauptinspektionen der hiorgs spielen und noch ein paar andere Möglichkeiten.
Aber im Grunde sollte das Patientenwohl an oberster Stelle stehen und ich denke mir für mich. Wenn die Diskussion schon so lange dauert das man in der Zeit ein anderes Krankenhaus erreicht hätte und absehbar ist das sie noch weiter gehen wird dann würde ich in dieser Situation einfach nachgeben zum Wohle des Patienten.
Was die Kollegen ja auch so weit ich weis gemacht haben.

Wo er nicht unrecht hat, da es in einem solchen Fall als „Reklamation“, bzw. Nachbehandlung zählt.

Und die Polizei soll dann was machen?

Ohne der betroffenen Mannschaft jetzt Vorwürfe machen zu wollen, ich war schließlich nicht dabei, aber eine umfangreiche Anamneseerhebung hätte hier vielleicht aufgezeigt, dass der Patient wegen genau dieser Beschwerden, wegen dieser Verletzung in den letzten Tagen bereits in einem bestimmten Krankenhaus war.

Soweit mir bekannt und auch weiter oben schon erwähnt war der Patient schmerzfrei entlassen und hätte jetzt erneut schmerzen.

Aber sei es so oder so, einen Patienten der schmerzen hast abzuweisen ist im geringsten Fall moralisch verwerflich, im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevant.

Das passt schon so. Wenn die Beschwerden von einer älteren Verletzung herrühren, welche schon in einem KH behandelt wurde, dann ist der Pat. in genau jenes Spital zur Reklamation zu transportieren. Bei Patienten, die privat mit neu auftretenden Beschwerden einer älteren Verletzung das KH aufsuchen, wird man auch keine Freude haben, wenn die Initialbehandlung in Spital A stattfand und er Patient anschließend meint, er sucht mit den frischen Beschwerden jetzt Spital B auf. Wenn der Pat. mittels RD kommt, ist das ja nicht anders. Ich lehne mich einmal soweit aus dem Fenster und behaupte auch, dass dies sicher nicht nur in Wien so gehandhabt wird, womit der Titel dieses Threads ein wenig fehl am Platz wirkt…