Abrechnungmodalitäten und Kostenersätze

Aufgrund der Unklarheiten in Bezug auf das NEF Eisenstadt und wer für welche Leistung Geld erhält, interessiert mich wieviel wofür in den Bundesländern bezahlt wird.
Bsp NÖ:
4-12€ / EW Rettungseuro von der Gemeinde gem. LRDG
Kostenersatz für die Transportkosten Pauschalsystem bis 19km ~30€ (ktw und RTW)
NEF und damit assoziierte Kosten LandNö gem Ausschreibung pauschal. Keine Kostenersätze von Gemeinden, KK
Stornos jeglicher Art und Versorgungen ohne Transport 0€ (offiziell wohl ein Teil des Rettungseuro) da keine Transportleistung erbracht.

Wie schaut das in anderen Bundesländern aus? Gibt es da Kostenersätze für einzelne Behandlungen/Untersuchungen, Fallpauschalen (Trauma klein x€, Polytrauma z€) ? Gibt es andere Kostenträger?

MA70 694 Euro laut „Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG“
siehe wien.gv.at/recht/landesrech … 000300.htm
Ob das nun wirklich so abgerechnet wird bei der Krankenkasse oder da auch nur Pauschalbeiträge überwiesen werden ist offen - kann man aber dem Wiener Rechnungshofbericht ablesen.

Wahnsinn! Von fast 700 Euro kann man in NÖ nur träumen. :open_mouth:

Traurig wie sich Rk und ASBÖ seit Jahren über den Tisch ziehen lassen.
Aber wer sich solche Verträge mit diesen Tarifen aufbinden lässt ist eh selbst schuld.

Tja alles nur wegen dem Konkurrenzdenken. Der eine machts billiger als der andere und das nutzen die Kassen natürlich aus.

Was die in NÖ für RTW’s haben müssten, wenn man das 20-30 fache pro Einsatz verdienen würde :laughing: :laughing:
AchtungSarkasmus

So dumm sinds aber auch nur in NÖ, dass die Tarife so im Keller sind, oder ?!

Naja in Wien bekommst halt keinen Rettungseuro oder versteh ich da was falsch?

Bei knapp 700 Euro für einen Rettungseinsatz und dann vermutlich auch mehr Geld für den Krankentransport würd’s sich auch ohne Rettungseuro rentieren.
→ also wenn man es jetzt zB. in NÖ rechnet

für Wien kann ich es leider nicht sagen :question:

In Wien ist das doch nur von Kostenstelle A nach Kostenstelle B, das kann man so nicht werten ist ja „nur“ die „Gemeinde Wien“.

Nachdem in NÖ das Notarztwesen von RK und dem ASB als Partner betrieben wird, ist das Thema Konkurrenz auch vom Tisch, des Rest machen die Gemeinden.
Die Gemeinden bzw. die Bürgermeister jammern jetzt schon das es ach so teuer ist „die Rettung“ zu bezahlen… von daher kann man sich ausmalen woran es wirklich liegt.
Es wird nicht grundlos mit dem Land NÖ über die Finanzierung von einem flächendeckendem „RTW-C Netz“ verhandelt.

Die Berufsrettung und alle anderen RTW’s von Hiorg bekommen von den Krankenkassen ca 95€, die ominöse 700€ sind durch den Patienten an die MA70 zu bezahlen wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt.

ASB sind es ca 320€. RK ect sind mir leider nicht bekannt.

Für einen Krankentransport bezahlen die Krankenkassen ca 70€.

Wie bereits geschrieben wurde, würde die MA70 für jeden Einsatz 700€ bekommen, würde man wohl schwarze Zahlen schreiben.

Im Landesrettungsgesetz ist definiert, dass jede Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes (MA70) gebührenpflichtig ist und dafür ein Gebührensatz festzusetzen ist. Die Gebühr ist durch denjenigen der die Leistung der MA70 in Anspruch nimmt (Patient) zu bezahlen. Von einer Verrechnung an den Patienten ist jedoch abzusehen, wenn die Krankenkasse ihren Kostensatz bezahlt. Die Krankenkasse zahlt der MA70 jedoch natürlich keinen Cent mehr als den anderen Organisationen - sind also nicht mal 100€ pro Einsatz.

Den Gebührenbescheid bekommen also nur Privatpersonen denen die Krankenkasse die Zahlung abgelehnt hat (etwa NACA I, Alkoholintox, Belassung/Revers) oder nicht versicherte Personen. Warum ist der Betrag so hoch angesetzt? Tja ganz einfach, es gibt ein Landesgesetz welches festlegt, dass sich Gebührensätze entsprechend der nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben einer Magistratsabteilung zu richten haben.

Würde jede Privatrechnung bezahlt werden, ginge es der MA70 wohl auch gut. Wie man sich denken kann, wird ein Obdachloser/Mindestrentner/Mindestsicherungsempfänger/etc. 700€ schlicht und einfach nicht zahlen können, diese Personengruppen sind entweder weder gar nicht greifbar oder sowieso schon aufs Existenzminimum gepfändet da ist nichts zu holen. Dann kommen noch übrige soziale Härtefälle wo ebenfalls auf eine Einhebung verzichtet werden kann…
Man kann sich also denken, eine goldene Nase verdient sich die Stadt Wien nicht.

Patient möchte vielleicht also gar keine Rettung, Passant/… ruft jedoch besorgt 144 an. Vor Ort ergibt sich kein Notfall, Daten werden natürlich aufgenommen → kommt eine Rechnung?

Ok. Kenn mich aus.

→ in NÖ wären 100 Euro aber auch schon schön :sunglasses: :mrgreen:

Kein Notfall, kein Patient, keine Daten … Intervention unterblieben.

Naja, wenn man der Versicherung den Unterschied eines KTWs und eines RTWs zeigt - und auch jeder RTW auch wirklich ein RTW - also entsprechendes großes Auto mit entsprechendem Equipment ist, sowie jeder Transportführer am RTW mindestens ein NFS ist, dann kann man schon mit der Versicherung aushandeln, dass das natürlich mehr kostet als ein KTW.
Wenn man sich im Vergleich dazu so manche ländliche T5/T6 Hochdach „RTWs“ mit einem RS-Zivi als Transportführer ansieht (Ausstattung gleich einem Wiener KTW), ist das eher eine schlechte Ausgangsbasis für Verhandlungen um mehr Geld.

Das bringt es genau auf den Punkt (y)
Bitte erklär das unseren Entscheidungsträgern am Land :wink:

Das Problem ist leider, dass das Anschaffen richtiger RTWs nach hinten losgeht:

Krankenkassa und Gemeinden erklären dir dann nämlich, dass du ja offensichtlich mehr als genug Geld hast, weil du dir Dinge anschaffst, die nicht notwendig sind. Die Notwendigkeit ist nämlich in der Verordnung zur Ausstattung definiert und da steht nichts von NFS, EKG oder großem Auto.

Gibt schon die ersten Beschwerden, warum Organisationen „unnötige“ (=nicht vorgeschriebene) Dinge anschaffen und jammern, dass sie zu wenig Geld haben.

In Wien steht es halt in der Veordnung zur Mindestausstattung drinnen: RTW ist richtiger RTW mit entsprechender Ausstattung und braucht mindestens einen NFS als Transportführer ansonsten ist es kein RTW…

Tja. Das schreibt einem halt das Land vor und nicht die KK.

Würd man mehr für die Transporte bekommen würden vielleicht auch die Autos besser werden.
Aber das ist halt ein ewiges hin und her.

Und ich hatte die Hoffnung, dass das ein reines Sachthema wird mit 9 Posts - ok vllt 15 weil dort und da etwas ergänzt wird.
Bis dato wissen wir wie nö funktioniert, funktioniert hat. Und wie es in Wien ist. Bleiben noch 7 Bundesländer, kann jemand dazu etwas sagen? Oder geht wieder um die tollen Wiener Autos die auch in anderen Städten (ohne Zwang) herumfahren?