Schmerztherapie durch FISU

Letzens am Funk fordert ein RTW einen NA zur Schmerztherapie, leider keiner frei. Die Leitstelle bietet an, einen FISU zu schicken, der RTW ist (und das wär ich auch) skeptisch, was ihm da jetzt ein FISU hälfe, er bräuchte ja eine Schmerztherapie. Die Leitstelle meint, dass das schon in Ordnung gehe, prompt meldet sich auch schon ein FISU, er würde dort hinfahren und sich das anschauen, bei Bedarf kann man ja Rücksprache mit dem Oberarzt halten.

Das wirft für mich einige teilweise heikle Fragen auf?

  1. Weiß wer mehr dazu? Ist das offizielles Programm, kommt das öfter vor?
  2. Womit genau macht der FISU dann die Schmerztherapie, welche Medikamente setzt er ein?
  3. Rechtliche Grundlage? Steht das in der AML dann müsste entweder der FISU für eine „eigene“ Organisation arbeiten oder es wöre für alle freigegeben. Unterschiedliche AML innerhalb einer Organisation sind ja problematisch.
    Ist eigentlich der einzige rechtlich denkbare Weg, eine (vor allem telefonische) Delegation wie bei der Pflege kennt ja das SanG nicht.

Ich bin gespannt.

  1. ich weiß nicht mehr. Finde das Thema aber spannend

  2. kann ich folglich natürlich nicht beantworten

  3. wenn ich mir die gängigen Algorithmen anschaue stelle ich fest, dass da allerhand Vorgaben gemacht werden - bspw personelle Ressourcen ausreichend oder die vorangegangene Etablierung eines i.v.-Zugangs. Da wäre doch auch ein: Kontraindikation „Anwender kein FISU“ sowie „telefonische Rücksprache nicht möglich“ denkbar. Eine weitere rechtliche Betrachtung hängt von der Arzneispezialität ab - vllt hat er ja livopan mit :wink:

Ebenfalls vorstellbar ist, dass der FISU kommt und das macht was oft das NEF Team übernimmt: Handerl halten und sagen „das geht schon, verwende doch Schaufeltrage und Vakuummatratze sowie eine Decke zur Lagerung“. Und ja auch in Wien wo ein NFS vorgeschrieben ist wird es solche Fälle geben :wink:

Ich frag mich ja immer, wie man es rechtfertigt eine Notfallkompetenz zur Regelkompetenz zu machen.

Bis Mal einer klagt.

Die Aussage verstehe ich nicht ganz. Der (medizinische) Notfall und dessen Versorgung ist nunmal (zumindest am Papier) die Hauptaufgabe der Notfallrettung.

Und ich frag mich immer, wer sollte klagen? Und warum?
Ja Körperverletzung bla bla, aber würde der NA kommen passieren noch mehr Maßnahmen und der pat stimmt ja der Maßnahme zu (psych ausgenommen da verwendet aber eh niemand notfallkompetenzen)

Solange es gut geht niemand, wenn was passiert der Staatsanwalt inklusive Privatbeteiligte.
Wenn sich die Ärzte auf den Schlips getreten fühlen die Ärztekammer.

Angehörige! Da muss es nicht Mal um die Kompetenz gehen. Reicht ja dass sie meinen der Patient wurde ins falsche Krankenhaus gebracht.
Der STA sieht sich dann die Sache näher an und schön findet er was.

der STA wird dann einen gutachter nehmen, und der gutachter ist arzt und wird sich schwer tun zu sagen der IV zugang hatte irgendeinen schaden (außer natürlich er ist para und nicht beachtet worden)
privatbeteiligte werden sich da schwer tun zu klagen, alleine schon weil sie nicht wissen unter welchen umständen wir das dürfen/nicht dürfen.
ärzte werden nicht klagen sondern sich bei der organisation beschweren wo wir uns dann intern das leben schwer machen und uns gegenseitig anpatzen… das passiert nämlich ständig…
anstelle das mal gemeinsam gesagt wird," ja wir haben eine maßnahme ergriffen zum wohle des patienten, wo war das problem?"
nein anstelle wird der sanitäter vom dienstführenden/ausbildungsleiter/kommandant oder wem auch immer geschimpft mit „du darfst das nicht“ obwohl die maßnahme an sich ja sinnvoll ist

Schaden wird der Patient nicht davon getragen haben, aber es war eine nicht erlaubte Maßnahme und somit eine Kompetenzüberschreitung.

Und wie Glaubwürdig man dann vor Gericht dasteht, wenn man Gesetze nicht befolgt, kann sich jeder denken. Kann zu sehr unangenehmen Fragen und Situationen führen.

Aber ich weiß schon, viele halten sich für Gesetzlich unantastbar.

also wenn ich mir ansehe wie häufig hier die kompetenzen überschritten werden und wie wenig (nämlich gefühlt keine) Konsequenz dieses handeln hat, versteh ich es auch, dass sie sich so fühlen.

je üblicher er wird wenn gewisse maßnahmen gesetzt werden, desto leichter tun wir uns es auch mal tatsächlich auf einen legalen boden zu stellen.

Solange im Sinne des Patienten gehandelt wird, wird man auch vor Gericht eher weniger Schwierigkeiten haben.
Organisationsintern kann es da die schlimmsten Konsequenzen geben.

Aber nochmal, bis es vor Gericht kommt, muss sehr viel passieren. Mir ist noch nie ein Fall geschildert worden wo WEGEN einer Notkompetenzanwendung der MA vor Gericht stand. Was ich schon gehört habe, ist eben dass aus anderen Gründen es zu einer Verhandlung gekommen ist und es dort erkannt wurde, aber auch da sind mir keine Konsequenzen bekannt.

Wir legen uns da selbst mehr Steine in den Weg als gut ist kommt mir vor. Auch aus Neid weil es einer einfach Tut und die anderen zu viel Respekt davor haben diese Kompetenzüberschreitung zu machen, und dann wird der, der es tut verpetzt…

Wobei mir im Kontext der ursprünglichen Frage die aktuelle Diskussion nicht klar ist. Hier wird der Anschein erweckt, als dass es sich um eine Kompetenzüberschreitung bzw. eine nicht gerechtfertigte Anwendung einer Notfallkompetenz handelt. Dabei ist ja die Frage nach den Rahmenbedingungen bzw. weiterführenden Informationen gerade die elementare Frage, ganz abgesehen davon, dass auch nicht bekannt ist was vor Ort dann tatsächlich passiert ist.

Vielleicht hat ja ein FISU die Möglichkeit einer Analgesie (wie und womit auch immer). Und wenn dann kein Notarztmittel verfügbar ist (wurde ja sogar verständigt - bzw. nachgefordert, aber eben nicht verfügbar), is ja genau für solche Fälle die Notfallkompetenz gedacht. Da kann auch von einer Regelkompentenz keine Rede sein.

Und wenn unter gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit gegeben ist, entsprechende Präparate auf der AML stehen und Algorithmen vorhanden sind, dann könnte ich nur zu gut verstehen, dass das hier dennoch nicht an die große Glocke gehängt wird, insbesondere nach den Reaktionen hier und Erfahrungen aus der Vergangenheit (siehe z.B. Livopan-Versuch in der Steiermark).

Am besten kann man darauf wohl Antworten mit einer offiziellen Anfrage unter post@ma70.wien.gv.at bekommen.

Na tolle Idee, fahren wir doch alle schneller im Ortsgebiet, dann tun wir uns leichter es auf legale Beine zu stellen.

Sorry, aber hier bewusst Gesetzesübertretungen zu begehen, nur um sie auf legale Beine zu stellen ist absolut der falsche Weg. Da braucht nur einmal was falsch laufen und die ganzen Bemühungen kannst du vergessen!

Nur weil kaum Verurteilungen bekannt sind, heißt es nicht dass es diese nicht gibt bzw geben kann. Zu glauben es passiert nichts, kann wie gesagt gewaltig in die Hose gehen.

Es gibt keinen Algorithmus der eine Schmerztherapie durch einen Fisu vorsieht. Zumindest dzt. nicht.
Was in telefonischer Absprache mit Oberärzten passiert weiß ich nicht, ich würde jedenfalls nicht von meinen Arzneimittellisten abweichen. Wir haben auch Medikamente zur Schmerztherapie mit, da wir ab und an einen Arzt mit an Bord haben.
Ansonsten entsprechen die Arzneimittelanwendungen unsere Sanitäter der aktuellen Gesetzelage. Wir haben seit kurzem einen neuen interem. Chefarzt und wir hoffen, dass sich bzgl. der vorangehenden Verständigung etwas ändert und auch entsprechend der Arzneimittellisten.

@Giulio Interessantes Statement, wie wärst du dann vorgegangen, wenn du zu diesem Einsatz von der Leitstelle alarmiert wirst?

Ich wäre hingefahren und hätte geschaut wie ich helfen kann. Oftmals kann durch Lagerung, Manpower und unter der Arme greifen, der Manschaft schon geholfen werden. Ich darf btw. den Einsatz auch ablehnen, meine Hauptaufgabe ist nämlich die Supervision, auch wenn ich mich ab und an auch gerne als Fast Responde R alarmieren lasse. Aber der ein oder andere Kollege hätte bestimmt abgelehnt.

Eine, wie ich finde, gute Einstellung, die man bei dem einen oder anderen Kollegen leider misst.