Überarbeitete Ausrückeordnuung

Hallo!

Lt. einer Kollegin der MA70 gibt es seit einiger Zeit eine veränderte Ausrückeordnung.
Ich habe auch eine andere, bessere Rettungsmittelzuteilung gemerkt (u.a. öfter KTW statt RTW).

Kann jemand von der Berufsrettung uns ein kurzes Update geben?
Danke.

Es gibt seit 1 September eine neue Ausrückeordnung, basierend auf die Auswertung der notärztlichen Interventionen. Codes mit geringen Interventionen wurden zu reinen Rtw Codes.
z.B. 2D, 6D, 7D, 12D, 13D, 29D.( Nicht automatisch immer alle Suffixe) Sind jene die mir gerade einfallen.

Danke für die Antwort!

Wer ist für diese Evaluierung zuständig? MA70-Ärzte? Stabstelle? KAV?

Weißt du auch etwas über frühere RTW-Codes, die jetzt durch KTWs abgearbeitet werden?

Unsere Oberärzte und der Chefarzt sind dafür zuständig. Nein das weiß ich leider nicht.

Angeblich kennt die neue Ordnung jetzt auch den KTW mit EKG aka N-KTW und zieht damit eine Stufe ein: KTW-NKTW-RTW-RTW+NEF

Und welche KTW haben ein EKG?
Und vor allem, was ist damit gemeint, ein LP-1000 mit 3-Pol oder ein echter Monitor?

Ja das mit dem KTW + EKG hab ich schon gehört als Zwischenstufe für bestimmte Einsatzcodes (Brustschmerzen etc.).

Ja ein paar KTWs gibt es schon, aber du hast schon recht dass eher die Ausnahme als die Regel ist.
Mir fallen zum Beispiel der RTW der ASB Gruppe Simmering der ca. 3-4x pro Woche als ABK-5 NKTW mit LP15 fährt oder die Autos des ASB Floridsdorf die unterschiedliche Monitore verwenden (Corpuls 3, LP12/15, Schiller Argus Pro). Die SMD-NKTWs haben soweit ich weiß auch LP15 am Auto. Der GRK-2 hat den Schiller Defigard 7 Touch am Auto. Also es gibt schon einige.

ja der ASB floridsdorf donaustadt hat jetzt 1x Sprinter NKTW mit RTW ausstattung minus den medikamenten, und ich glaube 4-5 T5 NKTW mit LP12, wobei geplant ist das alle autos einen LP12 kriegen

Bedeutet „alle Autos“ alle KTW?

Also wenn das so ist, halte ich das für ziemlich waghalsig.
Denn, auch wenn es natürlich ein paar Fahrzeuge gibt, die als „NKTW“ mit einem Monitor fahren, dann bei Weitem nicht die meisten und v.a. dann nicht regelmäßig besetzt.

Dazu kommt dann auch noch:
Rein gesetzlich darf ein RS ein EKG sowieso nicht verwenden. Er darf es zwar als Assistenz kleben, aber das wars dann auch schon… Interpretation/Verwendung zur VD-Unterstützung etc. ist einem NFS/Arzt vorbehalten, oder gibt es hier Neuerungen, von denen ich nichts weiß?

Auch die Frage:
Wie erfolgt denn hierzu dann die Anmeldung im System? Derzeit gibt es die RTW Kennungen und die NKTW Kennungen. Gibt’s dann auch noch eine „NKTW+EKG“ Kennung oder wie darf ich mir das vorstellen?

in welchem gesetz steht das denn? :laughing:

Sowas steht und stand auch nie in iegendeinem gesetz. Er muss fem. MPG eingeschult sein und darf bei der rea nur den AED modus nutzen.
Mehr is nicht geregelt.

Mein Letztstand ist, dass der NFS genau so viel EKG darf wie der RS. Machen, aber nicht wirklich interpretieren.

interpretieren darf jeder, befunden nur der arzt

Sorry, so natürlich richtig. Habe den Begriff vom Vorredner übernommen.

Vielleicht schauts amal in die San-AV, ob beim RS das EKG vorkommt (außer in „Rautekgriff“) und dann schauts, ob es beim NFS vorkommt, anstatt euch auf Hörensagen zu verlassen.

Daraus erschließt sich, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass der RS das EKG nicht gelehrt bekommt, daher auch nicht interpretiert, während es der NFS gelehrt bekommt und daher natürlich auch interpretieren können muss und seine Schlüsse aus der Beurteilung des EKG ziehen können muss.

müssen und dürfen sind zwei paar schuhe

Bei der JUH haben wir ein paar KTWs mit LP Halterungen. Die fahren aber nur als EKG-KTW wenn ein NFS an Board ist. Mehr als EKG-Kleben ist bei uns für RS auch nicht vorgesehen, aber natürlich können auch RS die verschiedenen EKG-Fortbildungen (Basiskurs, Aufbaukurs, etc) besuchen und die sind dann sicherlich befähigt grundlegende EKG-Interpretation im Rettungsdienst durchzuführen.

Die Frage ob EKG oder nicht EKG hängt also weniger an der formalen Qualifikation sondern mehr an den individuellen Fähigkeiten.

Ja, der NFS muss verpflichtend das EKG lernen, hat das Ministerium so bestimmt. Im ÖRK muss jeder RS das EKG ebenfalls lernen, hat die Lerhmeinung so bestimmt. Der Gesetzgeber hat nie gesagt dass der eine oder der andere es können muss oder es gar nicht darf…

Was wir dürfen steht im SanG, was uns beigebracht werden muss in der SanAV. Das sind zwei paar Schuhe so unterschiedlich wie die Airpower XR1 zu Klapperl. Aber auch der Unterschied wird ja in Österreich auch nicht so oft wahrgenommen :wink:

ja ist so geplant auf wunsch der MA70