Blaulicht Genehmigung

Ein anderes Thema hier hat mich dazu bewogen die Frage an euch andere hier zu stellen ob ihr wisst bzw. Vom Gefühl her glaubt wo bekommt man relativ leicht ein Blaulicht und wo eher schwer?

Ich hab so das Gefühl und fühle mich auch durch Tatsachen bestärkt das man im Bezirk mödling relativ leicht ein Blaulicht bekommt.
Gibt es nich andere Bezirke wo dies ähnlich ist oder wisst ihr von Bezirken wo dies schwerer ist?

Also ich gehe mal stark davon aus wenn man jetzt rein aus der NÖ Sicht sieht, hoffentlich überall die gleichen Regeln hat (egal welcher Bezirk).
Ich kann mir durchaus vorstellen das es in den anderen Bundesländern ander und verschiedene Auflagen gibt.
Da ich jetzt davon ausgehe das du im Bezirk Mödling den ÖGND meinst:
Da es in Verein ist der Intensivtransporte durchführen (möchte) wird dieser schnell eine Blaulichtgenemigung bekommen. Ob der jetzt gute oder schlechte (Autos, Ärzte, Sanis oder Geräte) hat wird glaub ich nicht im Vordergrund stehen.
Im Bezirk NK gibt es einige FR Ärzte als auch Sanis die ein Blaulicht haben. (Ob offiziell oder illegal) kann ich leider nicht genau sagen.
Wo kein Kläger dort kein Richter :smiley:

Es fällt mir nur auf das viele Organisationen in mödling beheimatet sind.
Darum drängt sich der Verdacht auf das man es dort leichter bekommt bzw. Die Anerkennungen als Organisation die es verwenden darf leichter ist als in anderen Bezirken.

oder vl liegts einfach nur an der nähe zu wien, dass sie sich dort niederlassen.

für die genehmigung gibt es klare richtlinien die österreichweit gleich sind!

Kann man diese Richtlinien wo nachlesen? Würde mich mal grundlegend interessieren.
Hab versucht das ris zu befragen aber nichts gefunden.

Kann das nicht eher daran liegen, dass das etwas mit der Fahrzeugzulassung zu tun hat?
Soweit ich weiß, haben auch viele Mietwagenfirmen dort ihre Fahrzeuge angemeldet/zugelassen und das hat Kostengründe.

§20 KFG

Neben dem ÖGND fällt mir da auch der ÖRND (österr. Rettungs- u. Notfalldienst) ein. meines Wissens ist dieser auch im Bezirk Mödling gemeldet.
Die Fahrzeuge habt ich schon in wien gesehen. Und der RTW mit niederländischer Tonfolge ist auch auf YouTube zu sehen. Orf

Wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben hatte:

Meines Wissens hat der ÖRND keine Blaulichtgenehmigung und die sind ja in Mödling an einer Briefkastenadresse angemeldet. In der Klostergasse gibts deninitiv keine Rettungsleitstelle.

Seit wann ist eine BH zur Erstellung einer bescheidm. Bewilligung zur Anbringung an ein KFZ von einer Blaulichtanlage und akust. Folgetonwarnsignal zuständig? Alleine diese Frage zeigt von Rechtsunwissenheit. (Es bleibt beim blabla?)

Na wer wärs denn sonst wenn ma scho so gscheid is?

  1. Sondersignale unterliegen der Exekutuve der Länderverwaltung. Also der . . . .
  2. Welche Org schneller oder langsamer Sondersignale bekommt ist zeitlich begrenzt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte man(n) (Frau) wissen und dessen Fristen kennen. (lernt man an sich im Pflichtschulbereich Staatsbürgerkunde)
  3. Niedergelassene praktizierende Ärzte, Leitende Notärzte des Landes, örtliche Notärzte (gem. Ärztegesetz) bekommen auf Antrag eine derartige Bewilligung, solange diese Tätigkeit ausgeübt wird.
    4.Privatpersonen können keine „Blaulichtbewilligung“ erhalten. (ges. Best.)

Die Verwendung einer nicht bewilligten Warnanlage am KFZ ist strafbar. Hiebei ist das Verwaltungsstrafverfahren die geringste „Gefahr“, wenngleich sich die Strafen bis € 5.000,00 bewegen.
Existenzbedrohend ist ein ger. Zivilrechtsverfahren, wenn durch eine missbräuchliche Verwendung ein Sach- oder Personenschaden entsteht, oder davon mittel- oder unmittelbar abzuleiten ist.
Das gilt übrigend auch für missbräuchliche Verwendung bei Fahrten mit einem „bewilligten“ Einsatzfahrzeug.
Wer Recht hat oder nicht sagt übrigends letztendlich nicht das Recht, sondern das Urteil des Richters.

Gerade das sollte sich jeder Lenker eines Einsatz KFZ jederzeit im Klaren sein. Dem Gericht und dem Richter und Staatsanwalt ist eine Org. Zugehörigkeit völlig egal. Übrigends auch dem eigenen Rechtsanwalt, wenn er seine Honorarnote stellt!!!

Schwachsinn

Es gibt beim ÖRND als Verein vier verschiedene Vereinsadressen, eine davon ist die behördliche Zustelladresse des Obmann/Obfrau. Keine dieser vier ist die tatsächliche „Dienststelle“. Diese befindet sich im 23. Bezirk, gleichzeitig Wohnsitz des Obmann.
Der Gesetzgeber ist damit zufrieden.
Eine „Blaulichtbewilligung“ wurde für die derzeit in Betrieb befindlichen KFZ des ÖRND seitens der zust. Behörde nicht erstellt. Das niederl. Warnsignal zu verwenden ist ohnehin strafbar. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und jedem der es sieht / hört scheint es ohnehin „wurscht“ zu sein.

So damit sei geklärt das santec beim ÖRND ist. Zu den anderen Sachen sag ich hier jetzt mal vorerst nichts und verweise mal auf das rechtsinformationssystem des bundes das man unter www.ris.gv.at erreichen kann.
Dort steht drinnen wer für die Genehmigung von sondersignalen zuständig ist.

Kleine Ergänzung.
ris.bka.gv.at/ ist die Adresse, danke für die Info =)

Willkommen bei deiner BH :slight_smile:

Die Bezirkshauptmannschaft ist die niedrigste Instanz der Landesverwaltung (und der mittelbaren Bundesverwaltung).

Die BH ist somit die „Exekutive“ (=Verwaltung) der Länder. Da ist man schon richtig. In Städten mit eigenem Statut („Statutarstädte“) gibts keine BH sondern die Behörde (macht eh das selbe) heißt Magistrat.

P.S. Auf das andere gehe ich gar nicht ein. Das es keine Regelung im VerwaltungsVERFAHRENSgesetz gibt sagt ja wohl der Titel, denn dort steht nur was über das Verfahren - die materiellen Inhalte findet man in den Materiengesetzen (von Bauordnung, KFG, StVO etc etc).

Na, da hat aber wer im

gut aufgepasst :smiley: :smiley: :laughing: (y)

Nachdem es mich interessiert hat wie das im Bezirk mödling nun ist habe ich mal nachgefragt und es ist so das es im Bezirk mödling die meisten Rettungsdienste gibt die eine Blaulicht Genehmigung haben.