Grünes kreuz nö & 144NNÖ

Nachdem wir im Herbst hier gelesen haben das die Dienststellen des grünen Kreuzes in niederösterreich jetz über eine Grazer Leitstelle fahren würde ich gerne wissen ob jemand weis wie das jetzt mit dem neuen Gesetz für die wird?
Weil jetzt müssen sie ja zu 144 nnö gehen und können eigentlich nicht mehr über Graz disponiert werden oder?

Weiß jemand wie es da weiter geht?
Weil in NÖ sind somit alle ASB, JUH und RK Dienststellen bei 144 NÖ.

Wer in NÖ RD im öffentlichen Auftrag (also als „offizielle Rettung“ einer Gemeinde) betreibt muss über NNÖ fahren. Hat nichts mit einer Bewilligung als RD und gewerblichen Krankentransporten, Transfers etc zu tun. Wobei die Landeskliniken soweit ich weiß angehalten sind Heimtransporte (und insbesondere Transfers) nur über NNÖ zu bestellen.

offiziell dürfen transporte seitens holding nur über wie bereits erwähnt über NNÖ und deren Webapplikation (im dringenden Fall Telefonisch) bestellt werden.

Transportberechtigte Organisationen sind in NÖ lediglich das RK und der ASB. Alles andere darf eigentlich nicht transportieren.
Es gibt jedoch bekannte Unternehmen die „sammeln“ die Leute einfach auf… normalerweiße bekommen diese auch kein Geld dafür bezahlt, da die Krankenkasse eigentlich nur mit RK und ASB gegenrechnet. Ausnahmen gibt es, diese sind aber nicht die Masse …

Bin echt neugerieg.
Hab gerade gesehen das die in maria lanzendorf, leopoldsdorf und mönichkirchen den Rettungseuro haben. Als wird NNÖ sicher demnächst mal bei denen anklopfen und wenn sie dan noch immer nicht dazu gehen wollen, werdens wohl den rettungseuro verlieren …

Ich habe da das Problem das sich hier ja 2 Gesetze wiedersprechen in gewisser weise.
Jede Gemeinde darf sich jede anerkannte rettungsorganisation nehmen die sie will.
Jede Organisation muss zu nnö144, im Gesetz steht aber nicht in welchem Zeitraum und ich hab auch keine Strafbestimmungen gelesen falls dies nicht passieren sollte, jedenfalls in der Version die ich habe.

Wobei ich meinen ersten Post korrigieren muss, Leopoldsdorf-Maria lanzendorf und mönchkirchen sind nicht beim beim Grünen kreuz sondern beim grk (gemeinnütziger Rettungs und krankentransportdienst oder so ähnlich). Ist eine Nachfolge Organisation.

Ja die heißen jetzt ja GRK.

weiß jemand warum die jetzt GRK heißen?

Weil sie ja früher ein Teil des grünen Kreuzes vom Herrn tögel waren, der besagte Herr aber den Großteil des Vereines der in wien beheimatet war an das örk verkauft hat und vermutlich auch den Namen mit verkauft hat.
Darum heißen die verbleibenden Reste in Niederösterreich nun so, fahrzeugmäßig ist auch nicht viel übergeblieben. In leopoldsdorf ist der Sprinter weg, die haben dort nun einen t5hochdach und einen t5 mittelhochdach.

ich dachte jedes grüne Kreuz ist ein eigener Verein? in wikipedia steht sogar explizit dabei das das Grüne Kreuz Graz nichts mit dem in wien zu tun hat.

ebenso wenn ich mir die verschiedenen „Dienststellen“ ansehe gibt es da kein selbes Design bei den Fahrzeugen → siehe Grünes Kreuz Zell am See

Das grüne kreuz in der Steiermark ist wie der asb organisiert, jede Gruppe ein eigener Verein.
Das grüne kreuz vom Herrn tögel war eine Firma mit tögel als Chef und verschiedene Dienststellen in wien, nö, Steiermark und Burgenland darunter.
Er wollte die ganze Firma verkaufen, dürfte aber nur den Wiener Teil verkaufen so das die anderen Bundesländer übergeblieben sind und jetzt auf eigene Faust was machen.

Was aus der Hundestaffel im Burgenland wurde weis ich nicht, die nö und die Steirer arbeiten offenbar derzeit als grk zusammen.

mit dem Unterschied dass das GK in der Stmk keine anerkannte Rettungsorganisation ist und somit auch keine Einsätze fahren darf. Das GK darf das Blaulicht auf Steirischem Gebiet was ich weiss noch immer nicht verwenden. Da hat es mal einen Klagefall gegeben.

Ausnahme ist die Stadt Deutschlandsberg, dort hat die Stadt den Rettungsauftrag an das GK vergeben.

Ich muss dich korrigieren. Das GK in der Steiermark darf ihre Sondersignale sehr wohl verwenden (und tut das zB. in Graz regelmäßig.)
Den Fall, den du meinst, war ein NÖ Fahrzeug des GK NÖ. Das hatte in der STMK keine Genehmigung.

Und den Rettungsauftrag hat das GK in Stainz, soviel ich weiß (Bezirk Deutschlandsberg). die Stadt und das NEF Deutschlandsberg „gehören“ dem RK.

ah okay … das Geflecht des GK scheint verwirrend zu sein :wink: Dachte das war das GK Stmk … naja man lernt nie aus … merci :wink:

wenn nachdem KFG eine genehmigung vorliegt, darf es auch österreichweit geführt werden. die verwendung ist in der stvo geregelt und die ist ebenso ein bundesgesetzt das österreichweit gilt!

Das ist ein Irrtum. Die Bewilligung kann auch eingeschränkt werden. Haben bei uns bspw. Ärzte im Bereitschaftsdienst. Eingeschränkt auf die Zeit des Bereitschaftsdienstes sowie das Einsatzgebiet. Außerhalb darf die Signalanlage nicht verwendet und auch nicht fix montiert werden.

Im nö Landesgesetz steht das 144nnö die einzige Leitstelle ist. Gibt es eigentlich eine Frist bis zu der alle dort dabei sein müssen inklusive einer Strafbestimmung was passiert wenn jemand sich nicht daran hält? Ich hab so etwas im Gesetz nicht gefunden und dies ist eigentlich total unüblich für ein Gesetz.

Ned unbedingt. Irgendwann (wsl eh jetzt schon) wird die Aufsichtsbehörde halte böse Briefe verschicken mit der Aufforderung, bis xx.yy zu der Leitstelle zu gehen. Wenn mans ned macht verliert man letztlich wsl die Bewilligung Notfallrettung zu betreiben…

Oder aber die Nummer „144“ wird irgendwann nur noch zu Notruf Niederösterreich gehen, was bisher ja nicht unbedingt der Fall ist…

Es bleibt spannend …
Alleine weil im Raum Aspang jetzt vermehrt alte und neue SMD Autos rumfahren und auf keiner Seite iwo was offiziell steht das der smd das grk aspang übernimmt.
Und wie man so oft im Spital sieht, fahren die auch noch mit der Grünen Kreuz Uniform herum.