Reiner Krankentransport

Kann mir jemand sagen der sich damit auskennt ob ein Rettungsdienst in einer Gemeinde nur Krankentransport anbieten darf ohne auch den rd annieten zu müssen?

Die Gemeinde müsste dann halt für den rd jemand anderen beauftragen als für den kt, die Frage ist nur ob das gehen würde. Ich lese das nicht reicht raus aus dem niederösterreichischem rd Gesetz.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001142

Wie ist das zB in Wien? Die MA70 macht ja keinen Krankentransport. Hat die Stadt mit den HiOrgs einen Vertrag? Bekommen sie einen Rettungsdienstbeitrag?

Das rettungsdienst Gesetz ist Landessache daher in jedem Bundesland ein anderes Gesetz.
Wien bedient sich der eigenem ma70 um dem Gesetz zu entsprechen.
In Niederösterreich steht im Gesetz immer rettungs- und krankentransportdienst daher die Frage ob man das dort auch teilen kann?
Weil bis jetzt gibt es 4 Anbieter in nö, die machen alle immer beides.

Das stimmt nicht, es gibt einen Haufen private Krankentransporteure.

Ich würde es so formulieren, bis auf die Gmoa Wien und das ÖBH sind alle Anbieter private Krankentransporteure.

Naja aber diese privaten machen Rettung und Krankentransport in Niederösterreich, die Frage ist ja ob ich rein nur Krankentransport (qualifiziert) machen kann ohne rd anzubieten.

Weil unqualifizierter Krankentransport wäre Mietwagen Geschäft, aber wenn ich In Xy nur 3 ktw-b stehen hab aber keinen rtw, geht das dann?
Weil der ktw-b muss ja auch 2 rs haben aber fährt keine rd Sachen.

Generell gesagt ja ist möglich … kommt immer drauf an wie die Gemeinde/Stadt den Vertrag vergibt …

Will ich nur Krankentransporte machen, brauche ich keinen Vertrag mit einer Gemeinde - genauso wenn ich nur Ambulanzdienste, oder First Responder Dienste machen möchte.
Für Krankentransporte in Niederösterreich braucht man jedoch einen Vertrag mit der Leitstelle Niederösterreich, da alle Krankentransporte über selbige abzuwickeln sind.

First responder ist auch so eine Sache.
Kurzer Exkurs weil ich es interessant finde:
Laut 144nnö darf nur das rk in Gemeinden die mit dem rk einen rd Vertrag habenden First responder anbieten.
Genau das selbe beim asb.
Nur in Gemeinden die nicht von den beiden betreut werden darf jeder andere (rk & asb) First responder fahren.

Und Danke für die Info redtiger.
Ich will mich zwar nicht selbstständig machen aber die Frage war mir einfach unklar.

Ausnahmen wie Fischamend bestätigen diese „Regel“. :wink:
Dort tritt die Gemeinde selbst auch als Rechtsträger dieses „Rettungsdienstes“ der ausschließlich First-Responder Tätigkeiten überimmt auf, hat aber gleichzeitig einen Rettungsdienstvertrag mit dem RK. Scheint dann so für 144NNÖ wohl auch kein Problem zu sein.

Als größte Herausforderung für einen privaten Krankentransportdienst würde ich die notwendigen Krankenkassenverträge sehen.

Ja und Vorallem ob man es als Mietwagen oder als Krankentransport macht, vermutlich wäre eine Kombination am besten.

Wenn ich mal Zeit und Geld hab dann Versuch ich so etwas.