MPG und Sanitäter

Hallo!

Gibt es irgendwo oder hat jemand eine gute Zusammenfassung zum Thema MPG und Rettungssanitäter. Irgendwie wurde das bei uns in der Ausbildung nicht ordentlich durchgemacht und im RIS ist mir das gesamte MPG zu umfangreich um alles durchzumachen.

Geht jetzt nicht explizit ums MPG, aber das is gut: literatur-blog.at/2012/02/r … -notarzte/

weiss auch nicht was genau dich so sehr am MPG interessiert, aber dein BV MP weiss sicher bescheid wenn du fragen hast.

Nachdem der RD ziemlich übersichtlich ist, kann man grob zusammenfassen, die 1/2 der Sachen die im RD mitgeführt werden sind MPG, die Klassifizierung 1-3 findet sich in der Herstellerangabe - MPG Mappe, muss lt. Gesetz den MA zugänglich sein. Klasse 1 ist selbsterklärend da braucht es nicht viel in der Schulung. Die höheren Klassen müssen geschult werden. Bin ich es nicht - verwende ich es nicht.
Vor der Verwendung müssen die Produckte gecheckt werden. Verwaltungsübertretung;

Danke für die Antworten.
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Durch den Wechsel der Dienststelle bin ich in einen anderen LV gekommen. Im alten gab es einen MPG beauftragten und auch die Anleitungen/Herstellerangaben waren im Intranet abrufbar. Im neuem LV läuft es so,
Wer ist der MPG Beauftragte? -->Was will der neue.
Wo sind die Anleitungen/Herstellerangaben? → Wieso, hast ja eh eine Einschulung gehabt.
2-zeilige E-Mail wird als MPG Einschulung verkauft.

Daher wollte ich wissen ob man einen MPG Beauftragen, MPG-Mappe braucht oder ob es nur ein „Nice to have“ ist und wie umfangreich eine Einschulung nach MPG sein muss.

Lass mich Raten:
Du hast nach OÖ gewechselt?

Du meinst von OÖ nach … gewechselt!

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Ich denke das hat nicht zwangsläufig mit dem LV zu tun, es gibt immer wieder Bezirksstellen die man als schwarze Schafe bezeichnen kann, egal in welchem Bundesland. :wink:

Der dafür relevante Teil des MPG ist kurz und einfach verständlich.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011003

Wie eine solche Einschulung genau auszusehen hat, steht nirgends. Die sachgerechte Handhabung und etwaige Gefahren müssen dem Anwender bewusst gemacht werden. Wie umfangreich nun die Schulung sein muss, kommt auch auf die Vorkenntnisse des Anwenders an. Will ich beispielsweise jemandem vom LP12 auf den LP15 aufschulen, so werde ich dafür weniger Zeit brauchen, als jemanden der noch nie auf ein solches Gerät geschult wurde einzuschulen. Geht es dann beispielsweise um die Einschulung auf einen Druckminderer (neues Modell/anderer Hersteller/etc.) für jemanden der bereits auf Druckminderer geschult wurde, so kann dafür wohl auch ein nachweislich zur Kenntnis genommenes Mail mit einem 2-Zeiler und dem Herstelleranweisungen im PDF-Anhang reichen.

Mit dem Habdy bin ich etwas eingeschränkt mit Links, aber viel relevanter als das MPG ist die MPBV. Das ist näher am Betreiber und am Anwender dran. Der Betreiber kann z.B. auch wiederkehrende Schulungen festlegen.
Wesentlich leichter als das MPG sind die Richtlinien 1993/42/EG (Medizinprodukte) und 1998/79/EG (In-vitro-Diagnostika) zu lesen. Gerade zur 93/42 gibt’s Webapplikationen bei denen man selbst die Zulassungsregeln durchspielen kann. Dann weiß man auch wie zu schulen ist.

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Ich finde das Medizinproduktegesetz in Teilen inkonsistent, da ich als „Sanitäter“ in ein Gerät gemäß MPG eingewiesen sein muss, aber ich als Hr. … das gleiche Gerät ohne jede Ausbildung anwenden darf, wie dies z.B. bei AED’s der Fall ist.
Ansonsten ein Schmankerl vom deutschen Militär, da bekam ich über den Auftrag zu prüfen ob Herstellerfirmen für Blutzuckermeßgeräte Firmenschulungen anbieten bezüglich der Anwendung und eh die Frage kommt, nein es waren keine besonderen Geräte. Die Firma kam sich etwas veralbert vor und schrieb in die Antwort, das jeder normal ausgebildete DGKP oder NFS in der Lage sein sollte Anhand der Bedienungsanleitung und mit seinem in der Ausbildung erlernten Wissen dies zu bedienen. Bei niedrigeren Qualifikationen sollte der gehobene Dienst in der Krankenpflege oder der NFS (Deutschland) dies schulen und die Anwendung überprüfen.
Aber gut weder als DGKP noch als NFS will ich mir den Schuh ohne Zusatzzahlungen antuhen, jemanden auszubilden und dann dann auch noch zu bestätigen, dass er es beherrscht. Also brauchen wir doch wieder die Firma, weil im Falle eines Verfahrens wäre die Frage wie haben sie geschult und dann muss ich mittels Unterlagen darlegen, dass ich jeden etwaig möglichen falschen Einsatz oder falsche Anwendung erklärt habe und dies verboten wurde bzw. das Gerät nur für dieses Einsatzszenario geschult habe und jedes andere gemäß den Vorgaben der Firma ausschloss und das will sich keiner wirklich antuhen.

Meinen Dank an alle für die Antworten/Denkanstöße.