Erste Hilfe Ausbildung durch private Firmen

Hallo!
Ich bin vor einiger Zeit auf ein recht seltsames Thema gestoßen und habe begonnen etwas zu recherchieren.
In Graz und anderen Städten (Wien,Klagenfurt,Salzburg) werden 6 Stündige EH Kurse für den Führerschein durch eine private Firma angeboten.
Ich möchte den Namen hier nicht nennen, man findet es aber sehr leicht über Google.
Dieses Unternehmen hat offensichtlich eine Kooperation mit einer Rettungsorganisation und arbeitet mit Studenten als Aubildern.

Soweit ich das SanG verstehe ist dieses Vorgehen nicht ganz in Ordnung zumal wohl kaum einer der angestelten Lehrsanitäter ist.
Zudem habe ich von Teilnehmern erfahren, dass diese Kurse ganz super sind - im Sinne von man darf schnell wieder gehen.

Ich habe mir gedacht ich frage jetzt mal bei den Profis:

Habt ihr Erfahrung mit dieser oder anderen Firmen?
Ist das was die machen legal, also übersehe ich da eine Ausnahmeregelung?
Gibt es da irgendeine Kontrolle?

Freue mich auf eure Meinungen.

Das SanG und die SanAV haben mit der Aus- oder Weiterbildung von Nicht-Sanitätern nichts zu tun.

Also beim RK Vorarlberg brauchst du nichtmal eine RS Ausbildung um den EH-LBA machen zu dürfen.

Die Teilnehmer müssen nur 18 Jahre alt sein, Erfahrungen im Rettungsdienst und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe haben (Mal abgesehen vom persönlichem Gespräch, Eingangstest usw.)

Ärzte oder Krankenschwestern dürfen auch EH unterrichten, das geht nicht nur mit der ÖRK-Lehrsanitäter-Ausbildung [emoji6]

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Bei uns (RK) gibt es auch EH-Ausbildner, die keine RS/NFS sind - ist auch nicht Voraussetzung, einzig der EH-Lehrbeauftragte muss gemacht werden.

In dem Fall muss ihnehin die Fahrschule dann den EH Kurs anerkennen, gibt genug die nur EH Kurse von RK oder ASB anerkennen.

Das entscheidet schon noch immer die Behörde.

Bei uns bekommt die Fahrschule die Kursbestätigung und reicht diese an die Behörde weiter. Allerdings nur, wenn der Kurs von RK oder ASB durchgeführt wurde. Die Entscheidung trifft natürlich die Behörde.

Wenn ich das richtig interpretiere (ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10012724) dann dürfen die Ausbildung nur die genannten Orgs durchführen (§6(2))

und das werden damit schon wieder deutlich mehr Organisationen.

Sehr interessant. Danke für die Auskünfte.
Hat jemand zugällig einen Link oder kann mir sagen in welchem Gesetz die Erste Hilfe Kurse geregelt sind? Also wer ausbilden darf usw.
Hab daz leider nichts gefunden.
Ich überlege auch die Urkunden nicht mehr anzunehmen. Mir ist eine EH Ausbildung sehr wichtig und ich finde es nicht ok wenn man das in 2-3 Stunden geschenkt bekommt.

Bisserl scrollen und lesen, warum sollen andere das für dich machen?

Aber man ist ja ein netter Mensch deswegen:
Also Google angeworfen, dort mal reingetippt: „erste hilfe kurs führerschein gesetz“, gleich der erste Vorschlag ist von help.gv.at führt dich dann zu den Rechtsgrundlagen nämlich: Führerscheingesetz (FSG) und Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV). Praktischerweise beide mit Links, du musst dir nichtmal die Mühe zu machen, das rauszusuchen. Dann einfach mal mit STRG + F nach „lebensrett“ suchen und da hamma’s schon.

Für die Beantwortung deiner Fragen hättest echt nur ein bissl weiterlesen müssen, findet sich alles unter Paragraph 6

Ich will ja niemanden was unterstellen, aber da wittert einer das leichtverdiente Geld :wink:) :smiling_imp:

Im Bezug auf den 6 Stündigen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein wurde bereits alles gesagt.

Die gesetzliche Grundlage zu den 16-Stündigen Erste Hilfe Kursen, bzw. den 4/8 stündigen Erste Hilfe Kursen findet sich in der Arbeitsstättenverordnung (AStV):
jusline.at/gesetz/astv/paragraf/40

Hier ist das ganze viel freier formuliert. Hier steht lediglich: „[…] muss es sich bei der Ausbildung nach Abs. 1 um eine mindestens 16-stündige Ausbildung nach den vom Österreichischen Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen, oder eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung, […] handeln.“

Kann also quasi jeder anbieten oder abhalten, wenn er das möchte.