Luft mit NaCl / aqua befeuchten als RS bei Pseudokrupp

Wollte mal fragen ob jemand weiß ob es einem RS erlaubt ist die Atemluft z.B. Bei Pseudokrupp mit NaCl bzw aqua bidest in einer Zerstäubermaske zu befeuchten?

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Ich sehe das eher unproblematisch.

Dem RS ist die Sauerstoffgabe erlaubt. Er hat seine Tätigkeit nach dem Stand der Wissenschaft und Technik auszuüben. Bei bestimmten Krankheitsbildern ist es sicherlich geboten den O2 in befeuchteter Form zu verabreichen. Somit spricht nichts dagegen.

An sich - denn die Lehrmeinung erfasst dieses Thema ja nicht. Argumentativ würde ich bei der Ersten Hilfe suchen, dort gibts vielleicht noch Krankheitbilder wo das aktiv empfohlen wird (also den Laien). Wenn den Laien das mit Wasserdampf und Badezimmer etc empfohlen wird spricht wenig dagegen das auf der Rettung mit einem technischen Hilfsmittel zu machen.

Abgesehen davon: Ich würde stark davon abraten, kranke Kinder mit O2 Masken zu sekkieren. Die sind schon so aufgeregt, da tut man mit einer Maske + zusätzlicher Aufregung nichts gutes. Wenn man unbedingt will können Mama/Papa eine O2-Dusche probieren. Aber auch nur wenns leicht geht und da bringt das Vernebeln wahrscheinlich ned allzu viel Benefit.

Das mit der befeuchteten luft beim krupp wird zwar schon seit 200 jahren gemacht, aber es gibt studien die das mittlerweile revidieren
Persönlich die besten erfahrungen hab ich gemacht, wenn die mama das kind mit decke ans offene fenster setzt

Ich glaub die zerstäubermaske ist zum befeuchten allein nicht geeignet, der nebel der da rauskommt hat nix mit einem „echten o2 befeuchter“ gemein.

Super danke. Ist mir prinzipiell eh nur ums rechtliche gegangen, ob es Sinn macht ist dann die andere Frage

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Abgesehen von der Sinnhaftigkeit glaube ich nicht, dass du das als RS darfst.
Das einzige Medikament, dass du verabreichen darfst ist O2. Da NaCl in dem Zusammenhang auch als Medikament geführt wird, würde ich davon abraten.

Das ist die Arzneimitteldefinition. Es liegt zweifellos eine Arzneimittelgabe vor (Außer man verwendet Leitungswasser - davon würde ich aber abraten).

Die Frage ist aber vielmehr, ob bei der „Verabreichung von Sauerstoff“ auch eine befeuchtete Variante erfasst wäre. Ich glaube ja! In der Regel wird es im Rettungsdienst halt einfach unnötig sein, aber grundsätzlich spricht prima facie nichts dagegen O2 grundsätzlich befeuchtet zu verabreichen (so wie im Spital mit diesem Sprudelflaschen).

Jetzt könnte man natürlich auch diskutieren, ob befeuchten das selbe ist wie vernebeln. Darüber muss ich ein bisschen nachdenken :wink:

Aber ein Fall sind zb Langstrecken-Transporte. Da macht es bei LTOT Patienten durchaus Sinn so eine „Sprudelflasche“ im KTW zu haben, die stundenlange Gabe trocknet sonst die Schleimhäute aus. Und da würde wohl auch niemand in Frage stellen das ein RS das darf. Bei dauerhafter Gabe gehört eine Befeuchtung aus den genannten Gründen nämlich einfach zum Stand der Wissenschaft.

In der Stmk sind luftbefeuchter standardmäßig im rtw oder sew am O2 Anschlauch montiert und werden regelmäßig gewechselt.

In OÖ nicht [emoji12]

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Bitte zieh es nicht auf die ganze Steiermark, es haben VIELE, aber nicht ALLE Bezirksstellen.
Mein Nachbarbezirk hats, wir nicht, Begründung: „für wos?, unnötig“

Und der Satz ist nicht nur auf den „Sauerstoffbefeuchter“ bezogen. Manche Bezirksstellen haben mehr Sachen als die andern. Warum auch immer…
z.B. Fahrzeuge, Judenburg hat einen Sprinter RTW der wirklich ein RTW ist, zumindest so einer wie in viele gerne hätten. Schwebetisch, Monitor etc. (Dlouhy NAW Aufbau) bei denen gehts aber auch noch da die meisten Einsätze direkt von der Ortsstelle Judenburg aus gefahren werden und man hier einfach umsteigen kann wenn das Fahrzeug regulär nicht besetzt ist. Bin gespannt wie lange das dass noch durchgeht wenn ihre Bezirks Leitstelle wegfällt und sie „demnächst“ an die Landesleitstelle angeschlossen werden.
Quelle: youtu.be/yycg7Mgr1uU (Ab Minute 11:30)

Wusste ich nicht, danke.
Und den RTW in Judenburg kannte ich. Wer weiß ob der LV den beibehalten lässt. Nachdem sie grade versuchen den Jumbo abzudrehen…

Sieh dich mal wenn du in der Uni Klinik bist in anderem RTWs um und rede mal mit Manschaftrn anderer Bezirksstellen, da wirst du grosse Augen machen was wir für Unterschiede haben. Hat mich bei manchen Sachen selbst erschrocken.

Persönlich glaube ich das der verkauft wird…
Siehe Radkersburg, die verkaufen ihre „Spezialfahrzeuge“ auch nach und nach.

So das ganze wird jetzt aber ziemlich Off Topic :smiley:

Hallo laskla1908

Am besten du fragst einen Verantwortlichen bei Euch in der Organisation und lässt dir die Antwort schriftlich geben.
Folgendes ist zu bedenken (für mich als Jus Laie):

  1. Hattest du eine MPG-Einschulung auf das Teil und was wurde dir dort gesagt (das darfst du dann mit dem Teil)
  2. Als RS darfst du nur Sauerstoff und Stromschläge verteilen, im Gesetz steht nichts von befeuchteter Luft (womit auch immer).

Ich würde die Verneblermaske erst ab NKA mit den entsprechend freigegebenen Medikamenten verwenden.

Wo ist da dann die Abgrenzung zur Wundauflage?

Probleme, die die Welt nicht braucht.

Zwar kein Gesetzestext, aber in der bundesweiten Lehrmeinung des Österreichischen Roten Kreuz wird dezidiert festgehalten, dass die Gabe von befeuchtetem O2 nicht für RS freigegeben ist.

in meinem Fall hilft mir das nicht, bin nämlich beim ASB [emoji28]

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Für mich stellt sich primär die Frage, ob eine Zerstäubermaske für eine Luftbefeuchtung überhaupt zugelassen ist.
Ob man feuchten oder trockenen Sauerstoff gibt ist relativ egal, sofern die Befeuchtungsform „legal“ ist.

Nur dass ich das jetzt richtig verstehe, wir diskutieren jetzt, ob das Aerosol einer Zerstäubermaske auch absichtlich, und nicht nur zufällig, feucht sein darf?

Da das der rechtliche Teil des Forums ist, geht es um die rechtliche Auslegung ob Vernebelung noch durch SanG §9 Absatz 1 Punkt 3 abgedeckt ist oder nicht. Die einzig richtige Antwort ist, Selbstanzeige erstatten und schauen was der Richter, nachdem sich 20 Gutachter tagelang darüber ausgelassen haben, urteilt.
Hier gibt es einen rechtlichen Gesprächsbedarf/Graubereich. Das Rote Kreuz erlaubt es nicht (siehe aktuelle Lehrmeinung, in der 2007 Mappe ist es noch nicht verboten). Beim ASB sollte der Kollege mal nachfragen und uns die Antwort mitteilen.
Medizinisch bin ich voll auf deiner Seite, es macht Sinn (y) . Aber Recht und Sinn machen sind leider nicht immer das gleiche :wink: .

Folgendes sollte man sich überlegen und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt der Diskussion:
Luftfeuchte ist definiert als Anteil des Wasserdampfes am Gasgemisch, das heißt ein Aerosol aus einer Verneblermaske (mit 5 µm durchmessenden Wasserkugeln [wobei hier das Medikament phyisologische Kochsalzlösung gemeint ist] im Aerosol) hat nichts mehr mit Luftfeuchte zu tun, auch wenn es ein Laie als das gleiche ansieht. Rechtlich macht es sehr wohl einen unterschied ob ich das den Sauerstoff zuerst durch ein Aquapack durchblubbern lasse und danach über eine Maske einatmen oder ob ich Aerosolkügelchen (Medikament) in die Lunge schieße.

Wie immer gilt bei rechtlichen Themen im Gesundheitswesen, du steigst in einen Flieger ein und weißt nicht wo du landest.

In dem Fall von Schwechat nach Bratislava.