Anerkennnug NKI beim RK

Hallo Leute,

Ich hab 2015 die NKI Ausbildung absolviert. Mein RK LV hat sich geweigert, diese in meinen Personalakt einzutragen und mich auf die Rechtsabteilung verwiesen.
Im Anhang ist die Antwort des BMG die mir rechtgegeben hat und den LV zwingt mich als NKI zu führen.
Dabei geht es ausschließlich um die Berufsbezeichnung, nicht um die Erlaubnis der Durchführung.
Somit muss jeder LV, jede Ausbildung nach SanG anerkennen und dokumentieren.
Falls jemand ähnliche Probleme hat, kann er das original gerne haben. Bitte um PN

Liebe Grüße
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An sich war das bekannt.

Jedenfalls toll (cojones!!!) das du dem BMG geschrieben hast.

Was sagt dein LV jetzt?

Es gibt ja hoffentlich wohl keine Organisation, die sich weigert, den NKI zu erfassen… unglaublich.

Also bei den RKs NÖ und OÖ ist das so…

Ist zwar vielleicht nur meine Meinung aber ist es so wichtig was am Zeugnis / schild steht?
Hauptsache das beste fürn patienten

Nein das sehe ich nicht so. Da geht’s ums Prinzip wie man so schön sagt. Nur weil sich das RK die NKI so gerne weg wünschen würde, ist sie noch lange nicht weg. Es gibt an SanG an das sich auch das Rote Kreuz zu halten hat. Wenn sie die Kompetenz der ER Intubation nicht freigeben wollen ist das ihr gutes Recht, aber die NKI ist viel mehr als nur Schlauch reinschieben und vorallem 110h Zusatzausbildung. Anstatt froh zu sein über Leute die diese Ausbildung machen, beschränken sie nicht nur die Freigabe, sondern erkennen die Ausbildung nichteinmal an. Das zeigt den Stellenwert der Fachkompetenz im RK. Quantität statt Qualität ist das Motto des Roten Kreuzes…

Die Rechtsabteilung hat der Schulung einen klaren Auftrag erteilt und alles ist SanG konform.

Da gebe ich dir recht.Aber, da ich noch bei einer anderen Organisation tätig bin und alle Ausbildungen in einem Personalakt wollte bin ich an meinen LV herangetreten.
Leider war von einer sachlichen Diskussion keine Rede und ich hatte das Gefühl in einem Kindergarten zu sein. Dann gings mir ums Prinzip.

Ja genau, da geht es um Wertschätzung.

Es geht ja nicht um die Freigabe (Persönlich, Chefarzt) sondern einfach nur darum, die Qualifikation des Mitarbeiters anzuerkennen.

Man ist NKI und die sagen: „Nein, du bist NKV“. Das kanns ja ned sein!

Ist beim RK leider noch immer so, aber das Problem wurde hier ja schon oft genug besprochen ?

Das is dann was anderes, da geb ich euch recht
:exclamation:

Das RK NÖ betreffend ist dieses Aussage falsch.

Das RK NÖ trägt problemlos und sofort die NKI ein und informiert den/die MitarbeiterIn, dass aus technischen Gründen am Fortbildungspass links oben „NKV“ steht, weil die Datenbank die NKI nicht checkt und dass das so rasch wie möglich behoben wird.

War zumindest bei mir so und bei KollegInnen, die NKI sind…

Das is ja genau der Punkt. Die EDV (Intranet etc) kennt den NKI nicht. Damit sagen sie dir zwar sie nehmen es zur Kenntnis, aber in jedem Dokument steht man als NKV. Klingt zwar netter, kommt aber aufs selbe raus…

Ist auch ein bissi traurig, dass eine Datenbank eines Rettungsdienstanbieters eine rettungsdienstliche Ausbildung, die gesetzlich normiert ist, nicht kennt…
Sagt mE aus, dass bei Einführung der Datenbank keine hohe Qualifikation erwartet bzw. gewollt wurde.

Man kann - mit entsprechenden Vorurteilen behaftet - jede Begebenheit im Rettungsdienst so verdrehen, dass das RK als Wurzel allen Übels dasteht… :unamused:

Also sei mir nicht böse, aber als Außenstehender (der mit der ganzen Thematik etc. rein gar nix zu tun hat und auch kein mit Vorurteilen behafteter ist) kann ich das auch überhaupt nicht verstehen.
Dass das mal „übergangsweise“ so ist, okay - aber wenn das Thema ja offensichtlich schon seit langem bekannt ist, dann ist der Umstand tatsächlich nicht tragbar.
Die Notfallkompetenzen gibt’s ja nicht erst seit einem Monat…

Es handelt sich ja beim NKI nicht um irgendwas spezielles organisationsinternes, was man „vernachlässigen“ kann zu erfassen, sondern um eine entsprechende gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Tätigkeitsstufe.

Das ist für mich vergleichbar mit „Matura kennen wir im EDV System nicht, deswegen scheinst Du dort als Lehrschulabschluss“ auf (wenngleich die Tragweite natürlich zu diskutieren ist, aber vom Prinzip her ist’s das gleiche).

Ich kann also schon nachvollziehen, warum da ein entsprechender Unmut aufkommt. Würde ich auch nicht einfach so akzeptieren und unter den Tisch fallen lassen, wenn ich ehrlich bin.
Meine Job-, Tätigkeits- bzw. Ausbildungsstufe sollte schon entsprechend wahrheitsgemäß überall stehen - das kann und darf ich sehr wohl erwarten, finde ich.

Sorry, ich gebe zu, dass ich nach 6 Jahren beim RK erkannt habe, dass dort leider vieles nicht so läuft, wie es sollte.
Aber wie SSCH902 gesagt hat, selbst als Außenstehender (ohne eventuelle Vorurteile) kommt einem das aber schon als „schwach“ für ein so großes „Unternehmen“ vor. Das SanG gibts seit anfang des Jahrtausends. Mir kann keiner erzählen, dass das bis jetzt niemand anpassen hat können.

Und wenns damals wirklich nur vergessen wurde (was ich stark bezweifle) und bis jetzt nicht behoben worden ist, kann man nur sagen, dass das echt peinlich fürs RK ist.

Glaube aber eher das sich da der Neid von anderen zeigt

Worauf soll denn in dem Themenbezug jemand neidisch sein?

So what, aber Neid muss man sich verdienen, Mitleid bekommt man geschenkt :mrgreen:
(was bin ich klug)

und im notfall musst du deine kompetenz bzw ausbildung trotzdem anwenden!