Was das mit „Mut“ zu tun hat kann ich mir nicht erklären.
Wenn es in DE rechtlich so passt, dann war es eine der beiden Optionen in dieser Situation, nicht mehr und nicht weniger.
Eine erfreuliche Entscheidung des Gerichts. Was jedoch bleibt ist, die Rechtsunsicherheit, denn es ist eine Einzelfallentscheidung - letzten Endes ist es ein rechtlicher Graubereich und der Sanitäter bewegt sich auf schmalem Grat. Ist in Österreich im übrigen auch nicht viel anders. Letzten Endes hängt es sehr viel auch am Gutachter der zu entscheiden hat, ob „keine Zweifel bestehen, dass die Wiederbelebungsversuche erfolgreich hätten sein können“ - und erfolgreich ist bekanntlich wenn das Herzerl wieder schlägt - mehr braucht es da nicht.
Also Mut kann ich in dieser Entscheidung der Sanitäter auch nicht erkennen, und ob es ethisch vertretbar ist oder nicht, muss juristisch nicht unbedingt relevant sein.
Prinzipiell handelt es sich dennoch um unterlassene Hilfeleistung. Der Freispruch ist dahingehend begründet, wenn ich das richtig verstehe, dass die Sanitäter hier „Glück“ hatten, dass die Frau, laut Gutachten, tatsächlich nicht mehr gerettet werden hätte können.
Man beachte den Satz:
Dieser sagt: Sie haben sich zwar falsch Verhalten, am Ergebnis hat sich dadurch wahrscheinlich nichts geändert. Sie hätten den Tod, nach den vorliegenden Daten, nicht feststellen dürfen, hatten jedoch das Glück, dass die Frau, aller Wahrscheinlichkeit nach, jedoch wirklich schon tot war.
Für mich ein „in dubio pro reo“-Spruch.
Es gibt für Todesfeststellungen durch Sanis weder in D noch in AT eine Rechtsgrundlage. Die bekannten „Rübe ab“ Fälle die unterrichtet werden sind tatsächlich die einzige Möglichkeit auf der sicheren seite zu bleiben.
darum auch „nähern“ und nicht „1 zu 1 für bare münze nehmen“.
trotzdem sind angehörige in der notfallmedizin oft unser einziger weg, Informationen über den mutmaßlichen patientenwillen zu erhalten. da darf man nicht zu paranoid sein
Ohne Patientenverfügung, die in der Notfallmedizin sowieso relativ wenig Relevanz hat, oder Vorsorgevollmacht/Besachwaltung ist das was die Angehörigen sagen nur ein frommer Wunsch.
Da geht es nicht ums paranoid sein. Es reicht eine kleine Meinungsverschiedenheit unter Geschwistern unter den Nachkommen und du kommst in Teufels Küche.
Die Kollegen in Deutschland hatten schlicht Glück, dass die Patientin wirklich schon tot war. Wäre im Gutachten gestanden, dass die Patientin (minimale) Überlebenschancen hatte, wären sie wohl verurteilt worden.
Im Grunde sollte man die Angehörigen fragen, was sie sich vom Manöver des „Ich zerre meine nicht-absprechbare, bewusstlose Mutter in ihr Bett und rufe dort erst die Rettung“ erwartet haben. Und die 2 Sanis…ich frag mich was die noch so alles selbst entscheiden