DGKP -> NKV

Hallo!

Ich bin Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger im Anästhesie-Bereich und schon seit einigen Jahren Rettungssanitäter!
Ich hab mich nun entschlossen eine Weiterbildung zum machen für den NFS/NKV…
Kann mir jemand Informationen geben betreffend der Anrechenbarkeit? Welche Kurse belegt werden müssen und welche angerechnet werden?

Glg.

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Gut, man muss nicht alle seine rechtlichen Grundlagen für seine Tätigkeiten kennen aber es erschreckt mich immer wieder, wieviele KollegInnen nicht mal wissen wo man diese nachschauen kann…
Das was du suchst, ist alles in der SanAV zu finden. Ich werds dir jetzt sicher nicht zu einfach machen. Die SanAV findest du im RIS.
Was du suchst, findest du auf §44 (4) sowie § 67 (3).
Viel Spaß beim Lesen

Allerdings hat da deine Organisation halt auch was mitzureden. Kenn da einen Krankenpfleger, der hat das Spitalspraktikum zur Venenpunktion auf seiner Station machen dürfen. Sonst nix

[i]§ 48. (1) Prüfungen und Praktika, die in Österreich im Rahmen einer Ausbildung zum Sanitäter abgelegt wurden, sind auf die entsprechenden Prüfungen und Praktika durch den organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(2) Prüfungen und Praktika, die in Österreich im Rahmen

1.eines Studiums der Medizin,
2.eines Studiums der Zahnmedizin,
3.einer Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,
4.einer Hebammenausbildung,
5.eines Pflegehilfelehrganges,
6.einer Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten,
7.einer Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst,
8.einer Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker oder
9.einer sonstigen staatlich anerkannten Ausbildung

erfolgreich absolviert wurden, sind auf Ausbildungen zum Sanitäter vom organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(3) Prüfungen und Praktika, die im Ausland im Rahmen einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Sanitäter erfolgreich absolviert wurden, sind auf die entsprechenden Prüfungen und Praktika der Ausbildung durch den organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(4) Eine Anrechnung gemäß Abs. 1 bis 3 befreit von der Verpflichtung der Teilnahme am theoretischen Unterricht, der Absolvierung der Praktika oder der Ablegung von theoretischen Prüfungen in den jeweiligen Fächern.[/i]

Da nicht genau definiert ist, welche Module das sind, sprich dich am Besten mit dem jeweiligen Kursleiter ab, welche Teile des NFS,… du dir ersparen kannst.
Üblicherweise sind das meist medizinisch-theoretische Module der NFS-Ausbildung die du ja als DGKP bereits intensiver absolviert hast - bei der Prüfung musst du sie dann natürlich trotzdem genauso nochmals nachweisen.

In Summ wirst dir sicherlich ein bisschen Kurs ersparen, aber keine Prüfung.