SEG und das zur Dienststelle fahren...

Wenn grad kein anderes EM zeitnah verfügbar ist, wird an unserer Dienststelle ein Einsatzsammelruf ausgelöst und die meisten Mitarbeiter bekommen ein SMS oder haben Pager für die Nachalamierung. Dann ruft man in der LST. an und fährt entweder direkt zum EO oder zuerst in die Dienststelle um das Fahrzeug zu holen.

Jetzt meine Frage: Gibt es Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbegrenzung wenn ich mit dem Privat-PKW zu einem Einsatz fahre?
Gibt es Unterschiede zwischen Ortsgebiet/Bundesstraße?
Kann man hier mit Gefahr im Verzug Argumentieren?
Bestehen solche Ausnahmen auch bei der Feuerwehr wenn diese zum Zeughaus fährt?
Bin gespannt ob jemand näheres weiß. :smiley:

nein.

Im Internet folgenden Artikel gefunden. Bezieht sich zwar auf Deutschland, hat mich aber neugierig gemacht…

http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/lohfelden-ort53240/feuerwehr-wurde-geblitzt-anwalt-schnellfahren-notfall-erlaubt-4524966.html

  1. Deutsches Recht und damit überhaupt nicht anwendbar.

  2. Sehe ich keinen Raum für Notstand. Es gibt aber auch keinen Fall in der Judikatur. Die unmittelbare Gefahr wird man außerdem schwer nachweisen können.

Beispiel:

(Selbe Argumentation wenn ein Fahrzeug aus einem anderen Bezirk kommen könnte)

ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? … e=Notstand

Allgemeine Rechtssätze - viele verschiedene Interessante Fälle:

ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? … e=Notstand

Hab gerade noch einen Artikel aus Kärnten gefunden bei dem es um eine ähnliches Thema (Feuerwehr) ging. Kernaussage des Polizeisprechers war, dass es im Ermessen des Beamten liegt, außer es werden die Grenzwerte 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h Außerhalb überschritten, dann muss eine Anzeige aufgegeben werden. Trotzdem ist grundsätzlich jede Übertretung der STVO zu ahnden.
Danke für den Input (y)

Spannend wird dieses „privat“ zum BO oder zur Dienststelle „rasen“ wenn dann ein Unfall passiert.
Argumentativ ist das für den Unfallgegner (mglw. verletzt) vollkommen irrelevant. Versicherungsschutz dafür gibt es, schätze ich mal, auch keinen… ?

Kein Sondersignal=keine Sonderrechte → Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit könnte als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und damit zu einer Regresspflicht führen.

Hab dazu in „Recht für Sanitäter und Notärzte“ von Halmich eine interessante Passage gefunden:

Also kann ich endeffekt schon darauf hoffen, dass mir z.B. eine (angemessene) Geschwindigkeitsübertretung zugestanden wird, wenn ich zu einem Einsatz Nachalarmiert werde; egal ob Feuerwehr, Rettung, Bergrettung etc…

So oder so ist diese vorgehensweise absoluter Blödsinn, dafür gibts First Responder.
Und zur Dienststelle rasen ist auch nicht nötig, wenn so oft ein zweites (drittes, etc…) Auto benötigt wird dann besetzt im Regeldienst eben mehr, dann ist man rechtlich und versicherungstechnisch im grünen Bereich.

Überlegt/Macht das tatsächlich irgendjemand?

Ich mein… rechtlich ist eine Sache und mag ja sein, dass es dafür irgendwelche „Ausnahmen“ geben mag, aber will hier wirklich jemand mit einem Privat PKW riskieren, rote Ampeln zu überfahren, sich und seine Umgebung massiver Gefahr auszusetzen (da eben ohne SoSi) und sich dann darauf ausruhen, dass da ja ein „Notfall“ war?
Ich würde mir das im Leben nicht verzeihen, wenn da etwas passiert…

Also ganz egal, wie das rechtlich aussieht: Ich fahre NUR mit einem Einsatzfahrzeug per SoSi so und sonst ganz normal. Die paar Minuten (Land) sind es nicht wert, sein Leben und das vieler anderer zu gefährden.

Nein funktioniert so definitiv nicht. Dazu gibt’s schon Urteile die die Feuerwehr betreffen.

Tut mir leid, das wird leider nix.

SSCH902 dem kann ich nur zustimmen. Jungen Ehrenamtlichen sage ich prinzipiell haltet euch an die StVO und an euer Gefühl, weil wenn wie derzeit sich der Schnee nach Österreich verirrt, bringt es dem Verletzten auch nichts wenn ihr im Straßengraben liegt.
Ansonsten stimme ich Cyrux zu, wenn ein höheres Einsatzaufkommen vorliegt muss halt ein weiteres Rettungsmittel besetzt werden, weil SEG wegen Geburt, Reanimation usw. halte ich für fragwürdig in einem Rettungsdienst. Wenn eine Großschadenslage vorliegt sieht es anders aus, weil das ist ja dann über die Norm hinaus gehend, doch auch da gilt immer schön piano und nicht fortissimo an den nächsten Baum auf dem Weg zur Dienststelle, weil dann ist man die nächste SEG.

Das ist am Land leichter gesagt als getan. Diesen Sonntag gibts den ganzen Tag für 3 SEW zwei Ausfahrten, nächsten Sonntag 8, davon 4 innerhalb einer Stunde. Da bei den langen Fahrstrecken die 3 SEW noch lange nicht zurück sein werden, und auch die benachbarten SEW 30min+ Anfahrtszeit brauchen, muss einfach für den 4. (und einen möglichen 5.) Patienten min. ein Auto nachbesetzt werden. Das wird sich am Land kaum vermeiden lassen.

Da hast du absolut recht, das ist am Land bei weiten Fahrstrecken nicht so easy.
Was wir früher gemacht haben, ist die Bereitschaft vorsorglich auf die Dienststelle zu holen, wenn die regulären Kräfte länger unterwegs waren.

Da muss aber auch die Bereitschaftsmannschaft erst mal auf Dauer mitspielen, da diese natürlich dann oft (auch in der Nacht) auf die Dienststelle beordert wird und dann meistens eh kein Einsatz reinkommt.

Ich sehs halt so, dass solche Fahrzeuge mit entsprechender Vorlaufzeit anzumelden sind. Dann werden sie auch nur disponiert, wenn sie trotz langer Ausrückzeit das schnellere Mittel sind.
Dieser Vorlaufzeit muss sich die Mannschaft bewusst sein und schneller als die zB 10 Minuten kann dann keiner verlangen.

Also bei uns im Bezirk gibts dafür FR, regulär sind für den Bezirk 2 RTWs besetzt, die anderen Bez und Ortsstellen decken zwar ein paar Bereiche mit ab, aber wir kommen bisher immer gut mit.
Sollte ein RTW länger gebunden sein, wird ein weiterer sicherheitshalber nachbesetzt.

Ich kenns so, dass wenn es zum Nachbesetzen wäre einfach ein WhatsApp (Dienststellen-Gruppe) bzw. eine Nachricht über eine Dienststellen-App ausgeschickt wird. Wenn dann nachbesetz wird passts und wenn nicht müssen die umliegenden Dienststellen aushelfen.

Wie gesagt, bei uns wird nur im Einsatzfall nachbesetzt, was das ganze etwas Stressig macht.

Wie ist das jetzt aber bei folgendem Beispiel:

Es gibt Einheiten des BOS die von der Leitstelle zu einem Einsatz alarmiert werden und die Einsatzstelle bzw. den Berufungsort mit dem Privat PKW anfahren. Als Beispiel seien hier alle Rettungshunde Einheiten in Niederösterreich erwähnt.
Wenn der jetzt in Mistelbach wohnt und nach Wiener Neustadt muss und diesen Weg mit dem Privat PKW zurücklegt, darf er dann den Gerechtfertigten Notstand beanspruchen.
Weil je schneller die Hunde am Einsatzort sind desto früher könnte die Person gefunden werden und Sie sind ja auch im Auftrag der Rettungsleitstelle unterwegs, handeln also im Offiziellen Auftrag und diese sind ja auch nachweisbar.

Nein darf er nicht. Beim gerechtfertigten Notstand ist ein strenger Maßstab anzuwenden.

Und wie du willst den rechtfertigen für den Mistelbacher, wenn es in Neustadt eh auch Rettungshunde gibt.

Man kann’s drehen und wenden wie man will. Aber für Feuerwehr oder RD Angehörige kommt er einfach nicht zu tragen.

Weil das Prinzip hier ist ja das Feuerwehr Prinzip. Es werden alle Kräfte in ganz Niederösterreich alarmiert und alle treffen sich am bo.
Egal wer näher dran ist oder nicht es kommen alle alarmierten Kräfte zusammen, egal woher die kommen.