Revers

Hi!

Grundsätzlich unterschreibt ein Pat. bei einem Revers ja, dass er jegliche medizinische Haftung auf sich nimmt und der RD nicht für etwaige Schäden verantwortlich gemacht werden kann. (Vorausgesetzt natürlich dieser ist ZOPS orientiert und nicht medizinisch besachwaltet)

Ein Kollege hatte heute einen Fall, wo er bezüglich „Sozialindikation“ in die Wohnung eines Mannes gekommen ist, welcher in einem stark verwahrlosten Umfeld lebte und sich sichtlich nicht mehr selbst pflegen, waschen etc. konnte. Die Heimhilfe hat den RD eben diesbezüglich gerufen. Wirkliche Beschwerden hatte der Pat. keine.
Vitalparameter waren laut dem Kollegen alle im Normbereich, bis auf den Blutucker, dieser war bei knapp 400. (Komplett ohne Symptome)
DM ist nicht bekannt, Pat dürfte auch schon länger in keiner medizinischen Einrichtung mehr gewesen sein.

Polizei wurde von der Heimhilfe kontaktiert, da diese auf eine Unterbringung durch den Amtsarzt gehofft hat, welche aber nicht stattfand, bzw. gar keiner gerufen wurde, da Pat nicht akut selbst- oder fremdgefährdend sei.

Hättet ihr einen NEF zur Belassung gerufen? Oder ist der Revers soweit ausreichend, selbst wenn der Patient in den nächsten Tagen aufgrund eines diabetischen Komas zB. verstirbt? (eine einwandfreie Dokumentation vorausgesetzt)

Würde mich interessieren, in wie fern einen ein Revers wirklich rechtlich absichert.

Prinzpiell schützt der Revers nicht zu 100% und es kann auf jeden Fall zu Ermittlungen kommen siehe den Grazer Fall krone.at/2165338 - leider weiß ich nicht ob es hier Neuigkeiten gibt.

Ich würde auch sagen neben einem unterschriebenen Revers ist die Frage wie der Wille des Patienten war und dieser dokumentiert ist. Wenn auch aus der Doku klar herausgeht, dass die Heimhilfe alarmiert hat und Patienten keine Hilfe/Hospitalisierung möchte bei vorhandener Orientierung, würde ich ohne schlechtem Gewissen den Revers unterschreiben lassen und fahren(ohne NEF Nachforderung).

Nein, kein NEF. Anständig dokumentieren, Zeugen unterschreiben lassen und gut ist.

Im von dir geschilderten Fall würde ich einen Revers ohne NEF als ausreichend empfinden.

  1. Der Pt hat nicht selbst den RD alarmiert (in so einem Fall würd ich mir schon schwerer tun, da ja zumindest initial erkennbar war dass der Pt. „Hilfe“ in irgendeiner Form gerufen hat)
  2. Es gibt eine „vertrauenswürdige“ dritte Person vor Ort (Heimhilfe), die ich entsprechend unterschreiben lassen würde.
  3. Es gibt keine AKUTE medizinische Indikation den Pt. zu hospitalisieren.

Klar, umfangreich dokumentieren ist ein Muss (aber eigentlich eh immer).

Dokumentieren und Revers unterschreiben lassen.
Menschen / Patienten dürfen unvernünftig sein und die Behandlung verweigern.

…. Akkut keine Hilfe benötigt … bei 400 BZ bin ich mir da nicht so sicher ???

Für einen schlecht (bzw. in dem ja gar nicht) eingestellten Diabetiker ist das doch nur ein durchschnittlicher Freitagabend :sunglasses:

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Bitte wenn du schon sowas behauptest, dann sollte es wenigstens stimmen. Im besagten Fall wollten sie nicht transportieren und haben sie mehr oder weniger zum Revers gedrängt, soweit aus anderen Medien bekannt.

Und es braucht eine akute psychische Krankheit die nur auf einer Psych behandelt werden kann.

Naja er is im beschriebenen Fall symptomfrei, d.h. für mich nicht akut. Klar würd ich den mitnehmen wollen, aber wenn er es nicht will ist das leider so.

Akut und symptomfrei sind zwei Paar Schuhe.
Aber in dem Fall klingt es schon nach einem chronischen Zustand.

Genau für solche Fälle würde ich mir eine Stelle wünschen, die man benachrichtigen kann und da evtl. etwas dazuschaut. Gibts (bei uns zumindest) leider nicht und niemand fühlt sich zuständig.
Eine Stelle die vielleicht einen Sozialarbeiter mal zu einem Follow-up Termin vorbeischickt.

Wie es der Zufall so will, hat die MA70 nächsten Monat eine Onlinefortbildung zum Thema Belassung / Revers mit dem Marco Leonardelli.
Der ist ja Arzt + Jurist und somit fachlich wohl optimal dafür.

attendee.gotowebinar.com/regist … 4874309389

Das ist natürlich richtig, auch wenn zum erwähnten Fall des Threaderstellers nicht ganz passend, ist der Revers bzw. die Belassung eine potentiell hagliche Sache.

Nein. Nur haglich wenn man den Patienten nicht mitnehmen will und dazu drängt. Will der Patient von sich aus nicht, dann ist das so.

Aber vielleicht wäre hier eine Videodoku anzudenken.

Aber vielleicht wäre hier eine Videodoku anzudenken.
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Das mit den Videodokus wäre etwas, was ich persönlich gut heißen würde
Kollege hatte bereits die Situation,dass der Pat auf eigenen Wunsch nicht ins KH wollte und die Angehörigen darauf drängten, dass dieser unbedingt muss.

Ende der Geschichte: Es ging darum, den Pat ins PH abzuschieben. Damit die Wohnung vermietet werden kann und die HiOrg machte erstmal ordentlich Stress, bevor man sich mit dem Sachverhalt ueberhaupt ernsthaft beschäftigt hat…