Hallo!
Basierend auf einem anderen Kommentar von mir selbst, möchte ich hier mal ein bisschen nachfragen, wie es denn so läuft bei euch und wie es den Mitarbeitern so geht. (das AZG gilt jetzt grundsätzlich nur für hauptberufliches Personal - „irrelevant“ ist es trotzdem auch für EA/ZD/FSJ nicht)
Der Kommentar: viewtopic.php?f=25&t=1592&start=60#p24898
Der relevante Teil daraus nochmal:
Das Arbeitszeitgesetz ist keine Empfehlung. Das kann man nicht „manchmal vielleicht“ einhalten. Ich bin der Überzeugung, dass zumindest in den Ballungsgebieten in Österreich kein Rettungsdienst das AZG befolgt. (Wien weils Gemeindebedienstete sind bin ich mir weniger sicher)
- Tägliche Arbeitszeit 12h nur bei Arbeitsbereitschaft möglich (Arbeitsbereitschaft heißt ich kann davon ausgehen in fast jedem Dienst ca. 1 Drittel, also 4 Stunden, NICHTS zu tun. Kein Einsatz. Kein Fahrzeugcheck. Kein Putzen. Kein Dokumentieren. NICHTS!
- Standard Wochenarbeitszeit über 40 Stunden NUR bei vorliegen von Arbeitsbereitschaft möglich (also ich darf schon Wochen mit 48-60 Stunden arbeiten, aber im Durchrechnungszeitraum dürfens nur 40 Stunden sein. Mehr NUR bei vorliegender Arbeitsbereitschaft!
- WENN es mal einen Tag gibt, wo ich die Arbeitsbereitschaft nicht habe, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht. JEDEN EINZELNEN Dienst. IMMER
Nur ganz kurz, ganz kleine Punkte. Das AZG ist ja kein Spaß. Ernsthaft.
Seit August 2018 gab es ja eine Novelle des AZG, der §4a Abs3 könnte es ermöglichen, dass auch ohne Arbeitsbereitschaft 12h Schichten möglich sind. Ausschließlich im Schichtbetrieb, das heißt eigentlich nur Autos die 24h durchfahren. Einzelne Autos, welche nicht im Schichtbetrieb fahren, (oft KTWs, zusätzlich Tagesautos, …) sind definitiv auf 10h Schichten begrenzt im AZG.
Wie seht ihr das? Wie wird das bei euch gemacht? Arbeitet ihr 40h/Woche oder mehr? (Also mehr im Schnitt oder sogar definiert im Arbeitsvertrag)? Gibt es was anderes als 12h Schichten? Gibt es bei euch noch 24h Schichten?
Zweites großes Thema: ArbeiternehmerInnenschutzgesetz. Da gibt es viel zu beachten und zu diskutieren, ich möchte ein Thema herausgreifen: Tragehilfen (Raupentragstühle elektrisch, für echte RTW auch mechanisch/passiv abwärts), elektr. Tragen, Rollboards, …
Wie sieht bei euch die Arbeitsplatzevaluierung aus? Was steht da zu „Heben und Tragen von Lasten“ drin? Welche Maßnahmen werden von den diversen Arbeitgebern gesetzt, welche werden gefordert?
Ich sags ganz plump: Wenn man das Gesetz und die Studienlage zu dem Thema liest, sind elektr. Tragen in ausnahmslos jedem Auto verpflichtend. Ebenso weitere technische Hilfsmittel. Eine Schulung zum „Rückenschonenden Arbeiten“ oder so ist im Sinne des Gesetzes nicht ausreichend, da bei Gefahren für die Gesundheit ein simples Prinzip gilt (und zwar laut Gesetz): STOP. Und zwar in genau dieser Reihenfolge, das ist eine explizite Gewichtung (pun intended) der Maßnahmen!
- Substituieren (die Arbeit nicht oder anders machen). Geht nicht im Rettungsdienst/KT
- Technisch - technische Hilfsmittel zur Vermeidung der Gefahr für die Gesundheit
- Organisatorisch - das wäre zB. immer zu Dritt am Auto zu sein, oder maximal 1 mal pro Tag tragen (sonst darf man ein anderes Auto/Personal holen). Nicht realistisch im RD/KT
- Persönlich - zB. Schulungen zum rückenschonenden Arbeiten, Fitnessstudio im Betrieb, … etc.