Zivildiener verurteilt

Aus dem OÖ Thema hervorgehend stellt sich mir eine Frage zum aktuellen Vorfall in Leoben https://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/6178410/Bedingte-Haftstrafen_Polizist-verstarb_Sanitaeter-und-Zivi-wegen

Ich habe zwar den genauen Inhalt des Zivildienstgesetzes nicht im Kopf, aber die Zivildienstverordnung sagt doch aus, dass ein Zivildiener nur Hilfsleistungen unter Verantwortung des Vorgesetzten durchführen darf, so glaube ich zumindest. Sollte dies nicht zutreffen, bitte ich gleich um Korrektur.

Wie kann es dann sein dass hier ein Zivildiener verurteilt wurde, während er mit einem „normalen“ Sanitäter unterwegs war?

Hab ich mich im ersten Moment auch gefragt. Und ich hatte auch irgendwo noch was im Kopf von Wegen, dass Zivis nicht eigenverantwortlich arbeiten dürfen.

Schlussendlich macht aber das SanG keinen Unterschied im Anstellungsverhältnis. Beide waren „ausgebildet“ und hätten erkennen müssen dass der Pat. ins KH gehört. Aus der Praxis weiß ich allerdings, dass ein junger Zivi dem EA oder HA nicht widersprechen wird und er keine wirkliche handhabe dagegen hat.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt zu sein, macht sich nicht wirklich gut im Lebenslauf. Vor allem weil der Zivi vmtl. nicht mal was hätte tun können wenn er gewollt hätte.

In der aktuellen Fassung finde ich nichts davon. Noch eher das Gegenteil lt. ZDG §38 Abs.1 Z3 „im Falle ihres einvernehmlichen Einsatzes nach Maßgabe ihrer nachgewiesenen Qualifikationen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 entsprechend den einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen einzusetzen.“

Ich interpretiere es so, sobald er die Sanitäter Prüfung bestanden hat, ist er so wie jeder andere Sanitäter verantwortlich für das was er macht.

Ich würde sagen, für den qualifizierten Einsatz muss das Berufsmodul absolviert sein:
zivildienst.gv.at/dam/jcr:8 … 8-2022.pdf (S.30)
Bei uns fahren jedenfalls keine zwei Zivi zu einem Notfall. Eben nur aufgrund der Hilfstätigkeiten, wenn auch eine RS-Ausbildung vorliegt. Zumindest war das bei uns damals die Begründung. Ist auch gut so :slight_smile:
Für die Tätigkeiten haftet natürlich jeder selbst.

Genau das war eben auch das was ich im Kopf hatte, solange nicht das Berufmodul absolviert wurde, ist man theoretisch nicht qualifiziert um eigenverantwortlich einen Patienten zu Versorgen. Kenne aber in der Steiermark nur sehr wenige die das Berufsmodul als zivi schon haben, weshalb ich jetzt einfach mal annehme dass der Kollege in diesem Fall auch keines hatte. Dann wäre er wiederum nur zu den Hilfstätigkeiten befugt gewesen, und ich bin (auch während meinem Zivildienst) davon ausgegangen dass das Zivildienstgesetz über dem SanG steht, und ich somit nie eigenverantwortlich handeln muss, wenn ich mich nicht in der Lage fühle.

Retrospektiv würde mir solch ein Urteil große Gedanken bereiten, ob ich die Gefahr einer solchen Verurteilung wirklich eingehen möchte, vor allem wenn (wie Menico bereits erwähnt hat) in vielen Fällen ein ganz klares Hirachiesystem besteht. Würde mir als aktueller Zivi ganz schön verarscht vorkommen, von der einen Seite hört man „du bist zivi, du machst gefälligst was dir aufgetragen wird“ und die andere Seite erwartet ein vollkommen eigenständiges und eigenverantwortliches Handeln.

naja, was der Zivi als ausgebildeter RS macht oder nicht macht, ist ja dennoch seine Verantwortung. Wenn er den Patienten bspw. fallen lässt, wird auch er dafür gerade stehen und nicht der Hauptamtliche der vielleicht das Fahrzeug lenkt. Denk ich jetzt mal :slight_smile:

Korrekt!

Und der Zivi ist ausgebildeter Sani. Hätte also die Situation auch selbst erkennen müssen. Dazu hat er noch einen Mund den er aufmachen kann. Auch vor dem Patient und dessen Angehörigen. Da möchte ich sehen wie standhaft der EA/HA noch ist.

Auch nichts tun bzw nichts sagen ist eine Handlung. Jede Handlung hat eben Konsequenzen für die man die Verantwortung übernehmen muss. In dem Fall äußerst schlechte Konsequenzen.

„nicht eigenverantwortliche Hilfstätigkeiten“ hab ich auch schon gehört, nur macht das nicht so viel Sinn für mich, da zB. ja Grundwehrdiener auch als Wachsoldaten eingesetzt werden, inkl. Bewaffnung und Befugnissen. Also warum sollten dann Leute die den Wehrersatzdienst leisten nicht ebenso Verantwortung tragen dürfen.

Aus der Zeitung:

Das heißt es wurde schon ein Unterschied zwischen HA/ZVD gemacht. Jetzt wäre die Begründung aus dem Urteil interessant.

Ja das ist halt in anderen LVs anders. In OOE fahren Zivis primär. Konkret sind die Zivildiener diejenigen die das System am Laufen halten. Wenn auch das System schlecht ist.
Und ist stimme Dir voll zu. Zivis haben bei einem Notfall nix verloren.

Im Konkreten Fall wurde die Verdachtsdiagnose ja richtig gestellt. Ein belassen bei schmerzen und einer solchen Diagnose ist in jedem Fall nicht indiziert. Da ist schon sehr viel falsch gelaufen bei den beiden.