sixty-eight-whiskey hat geschrieben:Kommt wie gesagt nicht so selten vor, gibt aber keine klaren Richtlinien.
Geht oft gut und ist auch angebracht, bei Kollegen mit viel Ausbildung und Wissensstand.
Aber manchmal krieg ich Geschichten mit da stellen sich mir die Haare auf.
Leoben überrascht mich gar nicht.
Genau das ist der Punkt - für eine Belassung, sprich ich nehme den Patienten nicht mit, weil er meiner Meinung nach nichts hat - ist rechtlich in AT nicht gedeckt und daher wird hier immer der RS/NFS zum Handkuss kommen, wenn denn dann doch was war. Kommt ja oft genug vor - landet nur nicht immer vor einem Richter ....
Revers ist geregelt und dazu einen NEF nachzuholen ist ja völlige Ressourcenverschwendung. Wie menico schon erwähnt, selbst wenn der Patienten einen STEMI hat bleibt er zu Hause wenn er nicht will (siehe Halmich, etc.). Solange er keine psychiatrische Erkrankung und damit einen Grund einer Zwangseinweisung hat, ist das so, wenn er das für sich so entscheidet. Da fährt in Österreich die Eisenbahn drüber.