OOE und das SanG

Hallo Liebes Forum!

Ich habe mir nochmals das SanG samt Erläuterungen durchgelesen.
Es ist eigentlich eindeutig, dass ein Notfallpatient nicht von RS betreut werden sollte und auch dass es RTWs mit NFS geben sollte (zweiteres kann man aus den Erläuterungen herauslesen).

Nun, wie wir alle wissen läuft in OOE die Geschichte etwas anders ab. Es sind so gut wie nie NFS im Dienst und wenn, dann machen diese am selben Auto (SEW) den klassischen KTW Dienst. Das ist meiner Einschätzung nach ein klarer Rechtsbruch.

Nun wissen wir auch, dass das RK darauf pfeift und das macht was Sie wollen. Aber dennoch, man muss diesen Umstand doch irgendwo zur Anzeige bringen können bzw. es muss doch bei offenkundigem Rechtsbruch hier eine Sanktionierungsmöglichkeit geben…

Wer kann denn hier weiterhelfen?

Naja das RK macht was das Land bestellt. Wenn das Land sagt im Rettungsdienst reichen 2 RS und Notfallpatienten werden von einem Notarzt betreut ist ja da der Notfallsanitäter dabei.

Ein Anwalt, die nächste Polizeidienststelle

Nein eben nicht. Es gibt im SanG keine Strafbestimmungen. Das Gesetz ist mit Ausnahme der SanAV als komplett zahnlos.

Ja, das ist auch ok, wenn es so wäre. Tatsache ist aber dass Zivis und Freiwillige den großteil der Notfallpatienten mehr recht als schlecht betreuuen.
Und das ist nicht im Sinne des Gesetzes und auch nicht des Landes.

Also ich komm ja jetzt nur ungern mit Totschlag-Argumenten um die Ecke, aaaaaaber:

Du bist mit Sicherheit nicht der erste dem die Missstände aufgefallen sind, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der erste der im Alleingang etwas verändern will. Aber wenn das als Einzelperson ohne gigantischen Aufwand umsetzbar wäre, dann hätte es wohl schon jemand gemacht.

Hat sicher schon unzählige schlaue Leute, Patientenanwälte, frustrierte Mitarbeiter, etc. vor dir gegeben, die sich den Kopf darüber zerbrochen haben, welche Rechtswege es gäbe um Änderung zu erzwingen, nachdems die Politik scheinbar nicht genug interessiert, und trotzdem ist nichts passiert… Also glaubst du ernsthaft jetzt in einem Online-Forum die antwort findest an wen man sich wenden muss damit alles besser wird ?

Völlig richtig und während es zwar andere Bereiche gibt, wo Geld derzeit keine Rolle zu spielen scheint, ist das Land OÖ im RD-Bereich aktuell nicht willens, auch nur einen Cent mehr dafür auszugeben. Und die einzelnen Gemeinden ebenfalls nicht, da haben auch andere Bereich finanziell eine deutlich höhere Priorität.

Sorry, aber das ist im Grundsatz falsch.
Das Land bestellt keine Leistungen vom RK oder jemandem anderen. Es sind die Sozialversicherungsträger und die Gemeinden.

Aber, die Finanzierung ist doch gar nicht das Problem.

  1. Ist die Finanzierung des RD nicht im Budget des Landes, sondern bei den Sozialversicherungen sowie den Gemeinden.
  2. Ist der Satz für OOE mehr wie ausreichend. Die Samariter machen es ja in Linz und Alkoven vor. Die fahren mit RTWs und KTWs und haben geschultes Personal auf den Autos, sowie die Autos entsprechend ausgestattet. Die bekommen denselben Satz wie das RK (EUR 51,00 pro Fahrt) sowie dieselbe Vergütung von der Gemeinde sowie signifikant weniger Spenden wie das RK.

Es geht hier nicht ums Geld. Definitiv nicht.
Es ist ausschließlich das RK, welches eben einfach nicht will, obwohl es damit Gesetze bricht.

Finanziert

Mit „Land“ meine ich das Landesrettungsdienstgesetz. Wenn man da in eine Anlage die Mindestausstattung, Fahrzeugdefinitionen und Mindestqualifikationen reinschreibt dann geht kein Weg vorbei. Aber ja, prinzipiell ist die Gemeinde für den Rettungsdienst zuständig.

Naja, das Rettungsdienstgesetz 1988 wurde vom aktuellen RK Präsidenten in seiner Rolle als Gesundheitslandesrat geschrieben. Insofern, ist das „Land“ das RK.
Wir haben in OOE ein Gesetz aus 1988. Es bezieht sich nicht auf das SanG, weil es dieses damals noch gar nicht gab.

Wie auch immer, das RK könnte, wenn es wollte und es sollte da es im klaren Rechtsbruch ist. Die Frage ist lediglich, wie man das medial oder juristisch Aufrollen kann.

So gern ich es auch hätte, aber wo soll hier ein Rechtsbruch sein?
Für die Mindestausstattung und Mindestqualifikationen ist das Landesrettungsgesetzt zuständigt.

Der NFS kommt beim Notfallpatienten mit dem NEF. Somit ist dem SanG genüge getan.

Sehe ich auch so.

Aber genau da ist das Problem.
Der Notfallpatient bekommt eben NICHT die Versorgung durch NEF, sondern in Erster Linie durch Zivis.
NEF ist meist nicht verfügbar oder dauert einfach sehr lange.

Es sterben hier auf der Straße Personen mit managbaren Blutungen nach VU nur weil 2 Zivis so paralysiert von dem Ereignis sind, dass Sie sich nicht trauen die Autotüre zu öffnen.
Schlaganfälle werden nicht erkannt oder falsch versorgt und Herzinfarkte werden übersehen, weil nur das NEF einen Monitor hat und somit kein EKG vorhanden ist.

Also, nicht böse gemeint, aber Notfallpatienten werden eben NICHT richtig versorgt. Und genau da ist der Rechtsbruch.

So einfach gehts nicht mit dem Rechtsbruch. Die haben ja nicht per Spass eine Fahrzeugkategorie außerhalb der EN Norm erfunden. Und das Beispiel mit den Beiden Zivis ist maximal eine schlechterfüllung aus Vertrag. :wink:

Ah, nein. Sorry, definitiv nicht.

  1. Die Fahrzeugkategorie „SEW“ ist ein internes Vehikel und gibt es nur in OOE und Bayern. Liebevoll auch „Sanka“ genannt. In der entsprechenden ÖNORM EN 1789 gibt es dieses Fahrzeug gar nicht. Es ist aber einem Typ A2 in Ausstattung und Personalbesetzung gleichzustellen.

Die ÖNORM EN 1789:2020 hat durch die Verlautbarung als Verordnung der EU 2020 Gesetzescharakter erlangt. Und genau deshalb kauft das RK OOE nun auch diese ITWs an. Weil man diese Norm bis Ende 2023 erfüllen muss und eben nicht mehr so einfach mit einer Fahrzeugkategorie herumfahren kann.

Als ITW werden die Kisten übrigends deshalb bezeichnet, weil man beim RK OOE unbedingt will, dass Freiwillige, Berufliche und Zivis gleichgestellt sind. Deshalb differenziert man zwischen RTW und KTW nicht, da man befürchtet freiwillige zu verlieren wenn diese eben (mangels Ausbildung) keine Einsätze mehr fahren würden, was sicherlich auch der Fall sein würde. Der „ITW“ hat eine Spezialaufgabe, die zwar nicht gebraucht wird, aber man mogelt sich halt so irgendwie durch und verarsch die Freiwilligen.

  1. Natürlich wird das Recht gebrochen.
    Zunächst in der nicht vorhandenen Ausrückeordnung beim RK OOE. Bei Notfällen ist der Disponnent verpflichtet ein geeignetes Rettungsmittel zu entsenden. Dies machen aber die Dispos nicht. Sie schicken einfach irgendein Auto, auch wenn es einen SEW mit beispielsweise 2 NFS mit Erfahrung gäbe, wird immer nur das „nächste“ an der Reihe stehene Fahrzeug geschickt. Dies ist ganz klar und eindeutig ein Verstoß gegen §95 StGB. Man kann da noch darüber diskutieren ob das Verhalten des Dispo als „schuldhaft“ zu bewerten ist, in jedem Fall ist es zum Nachteil der Patienten und erfüllt damit alle Kriterien für eine Verfolgung.

Weiters regelt das SanG in §10 Abs 2 klar was ein „Notfallpatient“ ist und bei welchem Patienten der Gesetzgeber einen NFS haben will. Das entsenden eines Zivibombers für einen „Notfallpatienten“ sieht das SanG nicht vor.

Nebenbei, den Terminus „schlechterfüllung“ eines Vertrages kennt das österreichische Recht nicht. Und im Bezug auf Patienten und deren Versorgung empfinde ich diese Aussage als Zynisch und ausgesprochen unpassend.

Wie ich in meinen anderen Posts schon bemerkt habe, ist die Notfallrettung kein „Meerschweinderl Zuchtverein“. Freiwillige RS, welche 1-2 Dienste pro Monat (und dann Nachts) machen haben in der Notfallrettung als San1 nichts verloren. Hier geht es um Menschenleben. Und genau deshalb ist das, was in OOE abgeht einfach nicht mehr tragbar. Und ein definitiver Rechtsbruch. Die Politik prostituiert sich vor dem RK. Warum ist fraglich.

Sorry, aber welchen (Mehr)wert soll uns/dir dieser Thread eig. bringen?

Ich versteh es nicht so ganz…

Du versuchst hier mit Paragraphen zu argumentieren aber weißt nicht mal wohin du dich damit wenden sollst? Das passt nicht ganz zusammen.

Entweder du kennst dich im einschlägigen Recht aus, dann wäre aber der Eingangspost unnötig. Oder (und das ist meine Vermutung) du hast keinen Schimmer, dann ist aber deine Paragraphenzitiererei und Rechtsauslegung genau Nüsse wert.

Lies das hier nochmal:

Das RK macht, solange es nicht anders ausjudiziert ist, rechtlich nix falsch aktuell. Moralisch ist ein anderes Blatt Papier, aber das ist vor Gericht nichts Wert.

Wenn es ein Rechtsverstoß ist, sollte mal wer klagen. Warum tut das keiner ? Missing Balls? Oder doch aussichtslos?

Nein das stimmt so nicht. So funktioniert Recht nicht.

Das RK OOE befindet sich ganz klar im Rechtsverstoß. Wie gesagt, genau deshalb kaufen Sie auch ITWs ein und modernisieren dies und das. Weil es politisch nicht mehr anders argumentierbar ist.

Um rechtlich vorgehen zu können benötigt man in Österreich einige Voraussetzungen. Und da es sich nunmal um Bundes und Landesmaterie handelt ist es in der Tat etwas schwieriger hier vorzugehen und einen „Schuldigen“ auszumachen. Im Bericht des LRH vom Mai 2019 werden die doch nicht unerheblichen Qualitativen Mängel gut dargestellt und auch die Einhaltung der Normen angemahnt. Die Stellungnahme des Landes dazu ist ebenfalls online zu finden und ließt sich ungefähr so: „Ist uns wurscht, alles ist gut“.

Fraglich ist nun, wer zu belangen ist. Das RK direkt oder das Land OOE welches seiner Pflicht nicht nachkommt. Meiner Meinung nach beide.
Und, nein es ist keine Frage der „Eier“ aber eine finanzielle. So ein Streit kann sehr teuer und sehr aufwändig werden. Und bei den §95 StGB Verstößen, die wir alle kennen benötigt es halt einige Voraussetzungen um das zur Anzeige zu bringen. Beginnend mit einem Zeugen, idealerweise LS Dispo und Protokollen sowie nachweisbare Behandlungsfehler. Und genau da, brauchts einen Insider, einen Whistleblower, denn das RK ist sehr gut im vertuschen.

Ich finds unglaublich, wie hier Kraut und Rüben durcheinander geschmissen werden.

So, wie OÖ hier beschrieben wird, dürfte tatsächlich akuter Handlungsbedarf bestehen.

Das Behaupten von Rechtsbrüchen wird aber nicht weiterhelfen. Im Gegenteil, da ist man schnell einmal bei übler Nachrede oder ähnlichen Dingen…

Ich denke, dass es genau zwei Möglichkeiten gibt: entweder ist man überzeugt, dass hier wirklich Recht gebrochen wird, dann muss man sich eine Anwältin/einen Anwalt suchen, der sich mit sowas auskennt und einen langen, langen Weg durch diverse Instanzen beschreiten. Und vorher Geld sammeln.

Oder man ist überzeugt, dass es ein politisches Problem gibt, weil das Landesrettungsdienstgesetz nicht passt (oder die Verträge zwischen RK und Gemeinden). Dann sollte man Gleichgesinnte suchen und beginnen, politische Lobbyarbeit zu betreiben.

Aber hier wilde Behauptungen in teilweise rüdem Ton aufstellen - das halte ich persönlich für nicht sehr produktiv.

Ach ja. Meine Meinung. Weg 2. :wink:

Und meine Rechtsmeinung. Oberösterreich hält sich als eines der wenigen Bundesländer wirklich genau so ans SanG, wie sich der Gesetzgeber das SanG vorgestellt hat, als es beschlossen wurde. Es wird nicht versucht, die Tätigkeit des NFS von der Notarztassistenz weg hin Richtung selbständige Notfallpatient*innenversorgung aufzublasen, sondern man hält sich einfach an das, was vorgesehen ist: Notarzt zu jedem Notfallpatienten, NFS mit Notfallkompetenzen maximal wirklich zur Überbrückung, daher auch bei jeder Anwendung Notarzt nachfordern. Nicht mich missverstehen: ich find das ziemlich gschissen, aber ich bin mir sehr sicher, dass sich der Gesetzgeber das genau so vorgestellt hat.

Jetzt muss ich mich als Oberösterreicher hier auch mal einschalten.

Ja, das haben wir hier bereits mehrfach erörtert :wink:

Seh ich genauso. Wir wollen uns für eine Professionalisierung einsetzen, und als Profis müssen wir als erstes auf unsere Ausdrucksweiße und unsere Argumentationsqualität achten.
In diesem Sinne hier ein paar Klarstellungen:

Die Fahrzeuge sind keine ITW, sondern werden als ITF (Interhospitaltransfer Fahrzeug) bezeichnet. Sie sind auch keine ITW gem. DIN 75076 (ACHTUNG nur deutsche Norm, keine EN, damit auch keine ÖNORM), sondern sind Typ-C gem. ÖNORM EN 1789.

Dem muss ich wiedersprechen, auch z.B. der LV Wien bezeichnet seine KTW intern auch als SEW.
Warum?

Und deshalb heißt der KTW jetzt auf ÖRKisch SEW. Das Fahrzeug ist also kein vom RK OÖ erfundenes Vehikel, sondern nur die Übersetzung den Normbegriff KTW ins ÖRKische.
Ja, die Verwendung eines KTW/SEW als alleiniges Allzweckrettungsmittel ist definitiv nicht im Sinne des (Notfall-)Patienten, aber es gibt leider noch viele Teile Österreichs wo genau die selben Autos den Namen „RTW“ tragen.

So, und zu guter Letzt wie ich mich für eine Professionalisierung in OÖ einsetze:
Ich lade mittlerweile regelmäßig Kollegen aus meiner Heimat ein, mich zu einem RTW Dienst nach Wien zu begleiten.
Was bringt das?
Ich bin immer noch der Meinung, dass man auch von unten was bewirken kann. Leute, denen man den Blick über den Tellerrand ermöglicht sind Multiplikatoren, die das Bild eines professionellen Rettungsdienstes in die Mannschaft tragen und ich hoffe dadurch irgendwann einen kritischen Wert an reformwilligen Kollegen in OÖ erreicht zu haben, so dass man sich nicht mehr auf die Freiwilligkeit als Hindernis für eine Professionalisierung ausreden kann.