Erste Hilfe leisten, International ja oder nein?

Ich starte das neue Thema mit einem You Tube link.
Scheinbar ist es in anderen Ländern rechtlich eher problematisch wenn man als Ausländer hilft.
Link:
https://www.youtube.com/watch?v=BTtXJ0lxoMw&t=681s

Unbeachtet dem Link hoffe ich doch, aus ethischen Gründen, so gut zu helfen wie man sich zutraut und kann. Habe das Video mit dem Zeitstempel durchgeskipped und der Herr beschreibt Eigenschutz, also ein gängiges Problem in manchen Gegenden von Österreich. Naiv wie ich bin würde ich mal behaupten dass der Tatbestand unterlassene Hilfeleistung in jedem Land existiert.

In den USA existiert der Tatbestand in der Form des § 95 StGB nicht.

Siehe: youtu.be/lhg3hW3K_KA?t=209

O T: Der Anwalt ist gut. Der bringt was über meine Lieblingsserie die Simpsons.

en.m.wikipedia.org/wiki/Good_Samaritan_law

Was mir bei ihm sehr gefällt ist, dass man mit der Zeit ein Gefühl für die innere Logik des amerikanischen Rechtssystems bekommt. Und gerade bei dem Thema der unterlassenen Hilfeleistung prallen zwei Kulturen aufeinander: Während es für uns absolut absurd und unmenschlich ist bei akuter Gefahr eine zumutbare Hilfeleistung zu unterlassen, scheint es umgekehrt US-seitig geradezu frevelhaft eine solche Verpflichtung gesetzlich festzuschreiben (auch wenn eine Unterlassung für moralisch verwerflich gehalten werden würde … ). Interessant.

Generell muss das jeder und jede mit sich selber ausmachen.
Manche Kulturen sind klagswütiger sind als andere, und es gibt auch den Effekt „man könne von der/dem AusländerIn was holen“…
Wer in der „Branche“ ist, wird wohl eher was tun als wegzuschauen. Obwohl das Wegschauen mit weniger rechtlichen Risken verbunden ist.

Deswegen ist der Verweis auf „Good Samaritan Law“ den „zeillerkommentar“ schon gemacht hat relevant:
das ist ein Rechtkonzept etlicher Länder das den „guten Samariter“ von Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausnimmt.
Vorausgesetzt der „Samariter“ agiert freiwillig und ohne Erwartung von bzw. tatsächlicher erfolgter Bezahlung/Belohnung (und seien es Bonusmeilen).
Sobald eine Kompensation/Bezahlung im Spiel ist gilt „Good Samaritan Law“ nicht mehr, und wird durch einen Behandlungsvertrag mit Haftung ersetzt!

Ich selbst bin vor der Pandemie relativ viel beruflich geflogen auf der Langstrecke, und statistisch gesehen gibts auf jedem 10ten Langstreckensegment eine „medical emergency“. An Bord eines Flugzeuges in der Luft gilt (wie viele wissen werden) das nationale Recht der Airline, also wusste ich bei einem Herzkreislaufstillstand „mid air“ an Board einer AUA Maschine das österr. Recht „hinter mir“. Bin aber schon in Maschinen anderen Fluglinien aktiv geworden nach Aufruf, in 2/3 der Fälle nicht alleine sondern es war auch ein Arzt an Board (bei der AUA hatte ich explizit ein Ausrufen verlangt, und ein US emergency physician meldete sich).

Ich für meinen Fall habe eine persönliche Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Sani in Ö abgeschlossen - diese deckt weltweit auch das Leisten von Erster Hilfe.
Und international lieber nur „BLS only“. Damit fühle ich mich auf Reisen eine Spur wohler, weil Wegschauen eher nicht so meine Präferenz ist.

In Flugzeugen war die Crew bisher immer erfreut dass sich wer meldete, und man konnte so auch besprechen was gemacht wird.
Am Boden in einer nicht vertrauten Kultur ist die Empfehlung des „Schweizers in Thailand“ aus dem 1. Youtube Video sicher gut:
mit den Umstehenden Kontakt aufnehmen (und sei es mit Händen und Füßen), fragen ob „Doctor/Nurse?“ da ist, deuten auf das Opfer - und wenn sich niemand rührt, mal annähern und auf die Umgebung achten ob die es akzeptieren. Und auch kritisch hinterfragen welche Maßnahmen in der Situation absolut notwendig und angemessen sind.

[quote=„woli“]
An Bord eines Flugzeuges in der Luft gilt (wie viele wissen werden) das nationale Recht der Airline, also wusste ich bei einem Herzkreislaufstillstand „mid air“ an Board einer AUA Maschine das österr. Recht „hinter mir“.

Grundsätzlich stimmt das, aber ganz so salopp kann man das auch nicht sagen. Da gibts genug juristische Spitzfindigkeiten:-)

Falls du allerdings in einer AUA Maschine erste Hilfe leistest und im Rahmen deiner Kompetenzen handelst. Bekommst du im Falle einer Klage rechtlichen Beistand und Unterstützung von der AUA

von welchen Spitzfindigkeiten sprichst du? Kannst du das bitte etwas erläutern?

Am Boden gilt das Recht des jeweiligen Landes, wenn man im Luftraum des Landes X ist kann Land X Zuständigkeit beanspruchen wenn eine Tat von einem Bürger oder Bewohner oder gegen einen solchen begangen wird (Artikel IV d. Tokyo-Konvention 1963).

Möchte nur hinweisen, das auch in Ö Erste Hilfe Leistung nicht von der Rettungsorganisation abgedeckt ist, nur Tätigkeiten im Rahmen einer leitstellendisponierten FR Einsätze.

Und AUA heißt nicht, dass österr. Recht gilt. Ist bestimmt kompliziert, wem gehört die AUA?
Die Tokyo Konvention gilt nur für Strafrechtliche „Fälle“. Bei Leistungsstörungen aus dem Vertrag wird nach IPR der Gerichtsstand und das Recht geregelt, falls die Parteien keine (übereinstimmende) Wahl treffen.
Anyway, Österreich liefert seine Staatsbürger nicht ins Ausland aus :wink:)

https://youtu.be/HulHgwhPUNk
Interessant was in ??? Deutschland alles verboten ist.

Die haben ja gerade auch die maximale Anzahl an Blaulichtern am Auto beschränkt :laughing:

Good samaritan law. Ab der Minute 2.
m.youtube.com/watch?v=CH921xn … 9icw%3D%3D
:mrgreen: