First Responder Blaulicht

Was würdet ihr von Blaulichtgenehmigung am Privat PKW halten, für FR die viele Einsätze fahren.
Ich würde es, natürlich unter der Voraussetzung eines SEF Kurses und VPU, für gut befinden.
Schreibt nal eure Meinung. :slight_smile:

Haben wir im forum schon öfters in div. Beiträgen diskutiert. Mal seg, mal ovd mal nachbesetzen.
Egal. Ich halte nichts davon.

Definitiv nein - fahren eh schon zu viele mit Blaulicht am Privat PKW rum

nein, definitiv nicht.

aus vielen gründen

  • kosten
  • gefahr (blaulicht alleine ist am tag wenig)
  • Welche Mitarbeiter findet man damit für die FR Tätigkeit
  • zu viele Blaulichtfahrzeuge
  • genug leute nehmen das blaulicht dann auch in anderen situationen

außerdem ist das blaulicht zu bekommen das eine (kannst du dir ja privat kaufen)
die berechtigung dazu erhalten es zu nutzen, eine ganz andere sache.
Blaulichtberechtigungen werden so gut wie nicht mehr ausgestellt (zumindest in einigen Bundesländern) → OÖ macht hier eine Lösung um es für die Diensthabenden Offiziere zu ermöglichen, sonst bekämen sie es auch nicht mehr

Da finde ich es sinnvoller sich mittels Folie „First responder“ bzw. „Firste responder Ortsname“ auf das Fahrzeug zu picken.

Zum Beispiel mittels retroreflektierender Folie in gelb, da hat man dann passive warnwirkung, die Leute wissen auch wieso ich da bin und ich hohl mir nicht die ganzen rettungsrambos zum First responder die mit 80 Sachen durch die 30er Zone im Ort blasen.

Der große Vorteil der FR ist die Nähe zum Einsatzort und nichts anderes.
Da macht Blaulicht einfach keinen Sinn.

Genau so ist es.
Und kommt mir nicht mit Sicherheit… Blaulicht bietet keine Sicherheit, Blaulicht Fahrten sind gefährlicher als alle anderen.

Absolut dagegen, ist nur eine Frage der Zeit bis der erste leicht verhaltensoriginelle FR das SoSi missbräuchlich verwendet, lass da irgendwas passieren!

Wie man bei einem anderen Thema sieht, muss es nicht mal ein FR sein.

Keine Frage, nur bei den FR gäbe es einfach viel mehr Möglichkeit dazu, und wie heißt es schon in der Bibel? Und führe uns nicht in Versuchung… :wink:

Bin auch dagegen. Ein FR wird im Radius von 4-5km von seinem Wohnort alarmiert. Wenns wirklich weit zu fahren ist und um Leben und Tod geht, dann halt hupen oder so und der Dorfpolizist, der dich kennt wird dich schon nicht deswegen verhaften weil deine Rechtfertigung nachvollziehbar ist. Aber wenn FR Blaulicht haben, dann will jeder der bei der FF zum Gerätehaus fährt auch Eines und dann blitzt es wirklich zuviel blau und die Wirkung geht den Bach runter. Mit Blaulicht aber eine Unfallstelle absichern oder eben beim Einsatzort mit Blaulicht in 2. Spur stehen macht schon Sinn, ist auch jedem erlaubt (kein fahrender Verkehr) und die nachgeforderten Kräfte finden den Ort besser. Das spart Zeit und Zeit ist Brain…oder Herz.

Ein Fahrzeug, das blaues Licht ab- oder rückstrahlt braucht eine Bewilligung dafür, hat es diese nicht ist es verboten. Wurscht ob es fährt oder steht. Siehe KFG §20 Abs 7, Abs 1 Z4 und Abs 5.

Eine Orange Warnleuchte ist jedem erlaubt. Blau nicht.

Facepalm
Bitte nie und nein. Ihr Engagement in Ehre, aber so nicht.

Es sollte schon die Möglichkeit geben, da man als FR nicht nur im Umkreis von 4-5km alarmiert wird, zT vor roten Ampeln steht und sich nicht adäquat auf sich aufmerksam machen kann.

Gerade als NFS-NKV der die Möglichkeit hat mit den Arzneimittellisten zT lebensrettende Medikamente zu verabreichen, einen Defi mit sich führt und auch bei VUs adäquate Lagemeldungen abgeben kann sollte diese Option schon zur Diskussion stehen und nicht pauschal abgelehnt werden. Auch wenn aktuell die rechtlichen Grundlagen nicht wirklich definiert sind können diese angepasst werden. Gerade in Zeiten von Ärztemangel und zT nicht besetzten NEFs kann ein NKV FR ein bisschen was kompensieren und ggf auch überregional alarmiert werden um sich Zeit zu verschaffen.

Natürlich darf die Genehmigung nicht inflationär ausgegeben werden, sondern sollte eben auf die Qualifikation und die Ausbildung zum Einsatzfahrer geknüpft sein (man muss ja wissen, was man mit Blaulicht darf und vor allem was man nicht darf). Es geht hierbei auch um die eigene Sicherheit weil man besser erkannt wird und auch Unfallstellen besser absichern kann. Gerade wenn man zu einer Reanimation unterwegs ist und von 2 Traktoren ausgebremst wird und mit 30km/h auf der Straße hinter dem nachfahren muss, löst das mehr Stress aus als der Einsatz vor Ort selbst.

Ich bin First Responder in einer ländlichen Gegend und kann genau nachvollziehen was du meinst. Es gibt nichts was mich mehr stresst, als mit 30 kmh hinter einem Traktor herzufahren oder an einer Kreuzung 3 Minuten hinter einem zögerlichen Autofahrer zu stehen wenn man zu einer Reanimation oder anaphylaktischen Reaktion fährt. Hätte mir schon oft ein Blaulicht gewünscht. Meiner Meinung nach ist die Indikation ja mehr als gegeben und durchaus begründbar. Zumindest mehr als beim zivilen DienstAuto eines Landesrettungskommandanten oder Feuerwehrpressedienst oder ähnlichem.

Du hast das Schlüsselwort gesagt: DIENSTwagen.

Ein Arzt kann auch für sein privates Fahrzeug eine Genehmigung beantragen, weil es gesetzlich geregelt ist (ein Hebamme auch). Genauso könnte die gesetzliche Regelung für FR aussehen, nur halt mit den von mir bereits erwähnten Zusatzbedingungen (NKV, Ausbildung der Org, Freigabe durch die Org).

In der Situation fühlt sich das natürlich ewig an. In der Realität sind es aber meist wenige Sekunden welche man durch ein Blaulicht rausholt.

Exakt! Und das bei einem deutlich erhöhten Unfallrisiko.
Ich war früher auch mal der Meinung ein Blaulicht am privaten Auto wäre super.
Inzwischen hat sich das geändert. First Responder sind ja schön und gut, aber entweder sie sind nahe genug, dass sie einen Vorteil bringen oder eben nicht. Einen ehrenamtlichen FR mit Blaulicht über 10km in die nächste Ortschaft zu schicken kann nicht das Ziel sein. Da sind wir nämlich schon wieder beim Systemfehler und der billigst möglichen Bastellösung.

Ich find inzwischen ganz gut, dass es diese Blaulichtgenehmigungen nicht gibt.