NFS Kompetenzen in Kärnten/Steiermark

Hallo zusammen,
Ich bin im Rettungsdienst in Deutschland tätig.
Genauer gesagt war ich 10 Jahre lang Rettungsassistent und bin nun seit 3 Jahren NFS,
Arbeite im Bundesland Sachsen, in dem die Kompetenzen deutschlandweit am höchsten sind…

Für interessierte: slaek.de/media/dokumente/01 … a_2018.pdf

Mich würde nun interessieren wie in den oben genannten Bundesländern die Kompetenzen aussehen,
Was bei euch mit „speziellen Medikamenten“ gemeint ist und ob’s da in absehbarer Zeit Novellen gibt?!

Danke im Voraus!
Grüße aus Deutschland

Servus!

Vorab wäre es mal interessant zu verstehen warum du dich für die Rahmenbedingungen im südlichen Österreich interessierst.
Solltest du beruflich hier Fuss fassen wollen, dann wirst du noch eine grössere Portion Idealismus brauchen als in Sachsen:
denn du wirst mit einer Gehaltseinbusse rechnen müssen.

Der grosse Player im Krankentransport/Rettungsdienst ist das Rote Kreuz - die Kollektivverträge samt Gehaltstabellen findest du hier:
https://www.roteskreuz.at/organisieren/organisation/wer-wir-sind/rechtliche-grundlagen/vorschriften/kollektivvertrag/

Rechtlich ist die Situation in Österreich so dass das Berufsrecht Bundesrecht ist - d.h. die Tätigkeit ist in ganz Österreich rechtlich einheitlich geregelt.
Siehe SanG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001744

Eine Kurzeinführung „Recht für Notfallsanitäter“ findest du hier:
https://www.halmich.at/wp/wp-content/uploads/Recht-für-NFS-RK-Baden-Aug2017.pdf

Die Organisation des Rettungsdienstes wiederum ist Landesrecht - und die Landesgesetzgeber (wie es auch Kärnten und Steiermark sind).
Die entsprechenden Landesgesetze regeln meist eine Übertragung der Erfüllung an eine Hilfsorg per Vertrag.
Darin stehen dann so präzise Regelungen wie:
Voraussetzungen für die Anerkennung als Organisation des allgemeinen Rettungsdienstes sind: …
eine ausreichende Anzahl von Rettungsdienstfahrzeugen, die dem Stand der Technik entsprechen sowie die für deren Einsatz erforderlichen, gemäß den Bestimmungen des Sanitätergesetzes ausgebildeten Rettungs- und Notfallsanitäterinnen/Rettungs- und Notfallsanitäter

D.h. unterm Strich ist es den Hilfsorganisationen überlassen zu bestimmen wann und wo höher ausgebildete Sanitäter eingesetzt werden.
In Österreich wird der NFS primär ausgebildet als Fahrer vom NEF - weil nur hier zwingend vorgeschrieben (am RTW nicht, ausser in Wien).

Die gute Nachricht ist: dein deutscher NotSan wird dir vermutlich sehr leicht als österreichischer NFS angerechnet werden (3 Jahre versus Schnellsiedekurs…).
Die schlechte Nachricht ist: das wird deine Verdienstchancen nur geringfügig verbessern gegenüber dem einfachen österr. Rettungssanitäter (1. Stufe der Ausbildung, vergleichbar mit dem deutschen Rettungshelfer).

Als österr. NFS (mit Zusatzausbildungen in den Notfallkompetenzen) sind deine Kompetenzen zwar nicht auf den übergesetzlichen Notstand abgestellt, doch beschränkt und nur selten von praktischer Relevanz.
Die Medikamente werden vom Chefarzt der jeweiligen Einrichtung in zwei Arzneimittel-Listen festgelegt. Es gibt:

  • die Arzneimittel-Liste 1 (quasi „Regelkompetenz“, ohne Nachforderung des NA). Beim ÖRK: Paracetamol, Beta-Mimetika inhalativ, Epi-Pen
  • die Arzneimittel-Liste 2 (allgemeine Notfallkompetenz, Ultima ratio Anwendung, zwingende Verständigung des Notarztes)
  • Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen (allgemeine Notfallkompetenz, Ultima ratio Anwendung, zwingende Verständigung des Notarztes)
  • endotrachealen Intubation ohne Prämedikation und endotrachealen Vasokonstriktorapplikation (besondere Notfallkompetenz, Ultima ratio Anwendung, zwingende Verständigung des Notarztes). Vom ÖRK nicht mehr ausgebildet, und nicht anerkannt.

Einen öffentlichen Link zur aktuellen AML1+2 des ÖRK habe ich nicht gefunden.
Hier die Liste aus 2005 zur Referenz: https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Ausbildung/nfs2005_1.pdf
Es kamen hier lediglich auf der AML1 noch inhalative Beta-Mimetika (oder Kombi-Präparat) und Epi-Pen dazu.

Es gibt auch kleinere andere Anbieter die umfangreichere Listen führen.
In Wien gibt es eine Berufsrettung die vielleicht am ehesten was mit einem deutschen NotSan anfangen können.
Es gibt auch vereinzelte andere Berufsrettungen, und auch manche Dienststellen in anderen Bundesländern die beginnen den „NFS am RTW“ als Prinzip zu entdecken.

zur Frage „ob’s da in absehbarer Zeit Novellen gibt“: es wird eine Novelle vom SanG diskutiert.
Möglich ist dass in der kommenden neuen Gesetzgebungsperiode tatsächlich ein diplomierter Notfallsanitäter geschaffen wird.
Interesse dafür gibt es aus Wien (die so was in der Art intern schon ausbilden), ich rechne aber fix damit dass das nur eine optionale Ausbildungs-Stufe sein wird die nur punktuell zur Anwendung kommen wird.
Nach meiner Wahrnehmung gibt es keinen politischen Willen den Status Quo in der Fläche massgeblich zu ändern.
Rechne also nicht damit dass in den kommenden paar Jahren dein deutscher Notfallsanitäter hier gefragt sein wird (Ausnahmen wie zB. in Wien sind möglich).

Soviel dazu - wenn du weitere Fragen hast, frage!

Jetzt wären noch die Forum Kolleginnen und Kollegen in der Steiermark und Kärnten gefordert - mit konkreten Berichten welche Herausforderungen auf einen deutschen Notfallsanitäter hier warten :slight_smile:

Prinzipiell würdest du vom Gesundheitsministerium als NKI nostrifiziert werden.
Ergo wärst du beim ÖRK Notfallsanitäter mit NKV, die aber in Kärnten und der Steiermark bei leeren Arzneimittellisten und keinen Medikamenten wohl keine Anwedung findet.
Zudem gibt es keine Trennung zwischen RD und KT und viel Hauptberufliche werden auch nicht allzu viele aufgenommen. Von der Bezahlung erst gar nicht zu sprechen.
Ohne Werbung machen zu wollen, die Berufsrettung Wien stellt gerade ein und würde am ehesten an den deutschen RD rankommen. Die Bezahlung ist mit Sicherheit sogar besser und du machst viel eigenverantwortlich.
Das Auswahlverfahren ist für einen NKI aber herausfordernd, vor kurzem mussten wir einen frisch gebackenen NotSan wieder heimschicken.
Alles Gute Liebe Grüße

Puhhhhh das klingt ja alles sehr sehr sehr vorsintflutlich.

Hatte gehofft dass das alles etwa auf dem gleichen Stand ist, da ich mit dem Gedanken spiele mit meiner Familie umzusiedeln…

Interessant, magst du mehr berichten? Wie die Aufnahme für NKIs rennt, warum man fliegt, uä

Also lt telefonischer Auskunft und nach Rücksprache mit nem Kollegen der intensivtransporte ansässig in Österreich Anbieter müsste ich eigentlich automatisch die höchste Qualifikation Erlangen ?

Das bei uns echt Arbeitstechniken leichter als bei euch- bei uns liegt auch bei med-gaben, wie Zb analgesic mit esketamin und midazolam, die Nachforderung des NA in unserem ermessen

Das RK bildet keine NKI aus, dementsprechend gibt es auch keine.
Die Ausbildung können die RK-Kollegen bei anderen Org machen, aber beim RK werden sie dann trotzdem unter NKV in ihrer „Buchhaltung“ geführt

Bei allen anderen „Buchhaltungen“ bist du dann NKI

Aber nostrifizieren tut nicht das RK :wink:

Gerne in einem neuen Thread

stimmt! Doch ohne die Freigabe seitens des Chefarztes bringt es nichts.

Tja, dann geh nach Wien, oder Tirol, oder Vorarlberg.
Oder am Besten gleich in die Schweiz - da musst aber erst sehen wieviel die dir anerkennen.

  1. ist das Blut auch bei uns rotfarben und 2. hauts mir den Blutdruck auffi wenn ich dieses Post lese.
    Bleib einfach in Pifkinesien oder komm und pass dich den gegebenheiten an, aber enthalte Dich dieser abwertenden äußerungen. Ich mache immer wieder auch in .de Dienste und auch dort infundieren sie mit Ringer. Und eben.

Darf man fragen, was genau dich nach Österreich und konkret nach Südösterreich zieht?

Naja bisschen stimmt das schon :unamused:

Zumindest nicht für unser angrenzendes Bayern - da kommt auch Nasenbluten mit Notarztbegleitung ins KH … also da heb ich don.pedro schon recht. Es ist nicht alles Gold was glänzt. Zwischen wurde ausgebildet und darf durchführen sind nämlich zwei große Welten :wink:

Studienkollegen aus Bayern die jetzt auch bei uns Dienst fahren sind immer wieder erstaunt wie wenig bei uns ein Notarzt Alarmiert wird. Ich frag mich dann immer wieso dann einer mit 3 Jahren Ausbildung am Auto sitzt…

Edit: Hier die Statistik dazu, weil ichs grad interessant fand:
Bayern: 34 Notarzteinsätze/1000 Einwohner im Jahr 2015
Salzburg: 15,5 Notarzteinsätze/1000 Einwohner im Jahr 2014
Österreich: 22,7 Notarzteinsätze/1000 Einwohner im Jahr 2014

Quelle:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/rettungswesen/id3_27_veroeffentlichungen_rettungsdienstbericht_by_2016_201701.pdf
link.springer.com/article/10.10 … 017-0276-8

Wäre interessant in Wien nachdem die Ausrückeorder wiederholt abgeändert wurde.
Ich verstehe nicht warum das in Bayern und teilen Deutschlands so abläuft.
Ersten wird es die Ärzte frustrieren wenn sie zu Einsätzen berufen werden, bei denen sie nicht notwendig sind. Zumindest bei uns war das ein starker Wunsch der NA. Und zum Zweiten frustriert es die Sanitäter wenn man ihnen zu jedem zweiten Einsatz einen NA zur Seite stellt und ihnen quasi unterstellt alleine nichts zu können.
Hebt auch nicht unbedingt die Kompetenz im Bereich der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Sanitäter.
Bei uns ist ein Großteil der Einsätze ohne NA und wenn notwendig wird nachberufen, die Sanitäter werden auf daseigenversntwortliche Assesment eines Patienten geschult, in den Übungsszenarien kommt der NA maximal vor Ende des Szenarios. Auf eine rechtzeitige Nachforderung wird großen Wert gelegt.
Alarmierungen ohne NA: Thoraxschmerz ohne Kaltschweißigkeit, Atemnot, Krampfanfall, Allergische Reaktion, diverse Blutungen.
Mit NA: CPR, Bewusstlosigkeit, Thx Schmerz Kaltschwrißig, Bolusgeschehen…
Die NA werden so zurückgehalten un die NFS können vermehrt tun wofür sie ausgebildet wurden.
Supervidiert wird das ganze natürlich auch und geprüft alle 2 Jahre

@ alexxd_12

Das Problem liegt in der rechtlichen Absicherung. Ja der NotSan in Deutschland hat eine umfangreichere Ausbildung als Rettungspersonal in Österreich, aber es gibt den Notarzt als höchste Stufe der präklinischen Versorgung und jetzt argumentieren sie warum sie jemanden „nur“ einen RTW mit NotSan zur Versorgung entsenden und nicht den Notarzt?
Hierzu das Urteil https://www.anwalt.de/rechtstipps/grober-behandlungsfehler-durch-notruf-leitstelle-beweislastumkehr_135426.html Daraus ergibt sich, dass zur juridischen Absicherung im Zweifel immer das höchstqualifizierte Rettungsmittel zum Einsatz zu zu führen ist, weil wie soll die „Vorenthaltung“ argumentiert werden?

Allerdings sollte man darauf Aufmerksam machen, dass der rechtfertigende Notstand (dt. § 34 StGB iVm Art. 2 GG) sehr wohl auch in Österreich (totgeschwiegen) in den §§ 2 und 10 österr. StGB (auch im § 6 VStG) existiert. Nennt sich halt entschuldigender Notstand.

Für in Ö anerkannte deutsche, schweizer, britische, amerikanische, ungarische etc. Paramedics, welche auch hier bei einer HiOrg tätig sind, ist dies sehr wohl ein Thema, wenn bei einer CPR, Trauma, etc. der Notarzt mal länger benötigt. Auch wenn es weniger oft vorkommt, es kommt vor.

Er trifft auch alle rein österr. NFS mit Notfallkompetenzen, jedoch liegt die Schwierigkeit eher im Nachweis des Beherrschens der Maßnahme. Hier müsste dann auf den NKA/NKV-Kurs verwiesen werden.

Natürlich wird dieser in Richtung ultima ratio ausgelegt. Dazu ein Link zu einer bereits geführten Diskussion:

Link: https://sanforum.at/viewtopic.php?f=37&t=1223

Generell kann in Österreich folgend argumentiert werden, nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung:

  1. Rechtfertigender („übergesetzlicher“) Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus. (T1) Veröff: ÖBl 1974,40 (12 Os 93/73)

  2. Entschuldigender Notstand verlangt, daß dem Täter rechtmäßiges Verhalten unzumutbar war, anders ausgedrückt: daß die Tat unter Umständen und aus Motiven geschah, die auch einen maßstabgerechten (rechtstreuen) Menschen dazu bestimmt hätten. (9 Os 179/73)

Entscheidungstext OGH 18.09.1979 9 Os 86/79
Vgl; Beisatz: Beide Notstandssituationen verlangen einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil.

Zu den Ausführungen des OGH: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19961212_OGH0002_0120OS00144_9600000_000&IncludeSelf=False

.